Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Themen: Mieten und Wohnen, Direktmandat WK1 in Kreuzberg (zur Abgeordnetenhauswahl 2026 hat sich die Nummerierung der Wahlkreise geändert. Der Wahlkreis hat jetzt die Nummer 2)
Vor einigen Wochen hatte der Dokumentarfilm „Mietrebellen“ von Matthias Coers und Gertrud Schulte Westenberg seine Kino-Premiere. Die Filmemacher haben über mehrere Jahre den Protest vieler Mieterinitiativen gegen steigende Mieten in Berlin dokumentiert. Mittlerweile läuft der Film regulär im Programm mehrerer Kinos – wer die Gelegenheit hat, sollte sich denDokumentarfilm unbedingt anschauen. Termine und Orte gibt’s hier.
Anlässlich der Premiere des Dokumentarfilms habe ich mit dem Stadtentwicklungssenator Michael Müller und dem Vorsitzenden des Landesverbandes Haus und Grund Dr. Carsten Brückner im rbb Kulturradio in der Sendung „Zeitpunkte – Debatte“ zum Thema „Keine Rendite mit der Miete“ diskutiert.
Bis zu viermal mehr Miete bekommen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung als Ferienwohnung vergeben, also eine Zweckentfremdung von Wohnraum betreiben. Insgesamt soll dies bei bis zu 18.000 Wohnungen der Fall sein, die sich vor allem im Gebiet innerhalb des S-Bahnrings konzentrieren. Bis Ende 2001 musste sich ein/e VermieterIn eine solche Umwidmung des Wohnraums noch genehmigen lassen. Durch fehlende politische Steuerung in der Wohnungspolitik und eine steigende Zahl der Haushalte ist in Berlin mittlerweile wieder eine Verknappung von Wohnraum eingetreten. Besonders bemerkbar ist diese in den unteren Preissegmenten des Mietwohnungsmarktes. Daher ist es dringend geboten, dass Wohnraum nicht mehr frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Mit einem gesetzlichen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum kann die Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestandes eingeschränkt werden. SPD und CDU haben zwar den MieterInnen Abhilfe versprochen, doch blockieren sie sich bei diesem Thema gegenseitig. Und das, obwohl es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses seit Mai 2011 gibt. Weil die Zeit drängt, hat die Grüne Fraktion am 31. Januar dieses Jahres einen eigenen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht.
Das grüne Zweckentfremdungsgesetz
Diskussion auf Rbb „Im „Parlament“:
Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem grünen Entwurf und den Ankündigungen des Senats. Zum eine soll die Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf die ganze Stadt ausgedehnt, zum anderen die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes auf die letzten zehn Jahre ermöglicht werden. Die besonders schutzwürdigen Interessen von sozialen Projekten wie z.B. Betreuungseinrichtungen und Kitas oder der Schutz bei Selbständigen werden bei unserem Gesetzesentwurf berücksichtigt.