„Verdrängung hat viele Gesichter“ – Film und Diskussion zu Umwandlungsverordnung und Eigentumsbildung am 23.3.

Immer mehr Mietwohnungen werden zu teuren Eigentumswohnungen – und wenn gebaut wird, entstehen immer noch zum großen Teil weitere Eigentumswohnungen. Was für die Einen Investition in eine sichere Geldanlage oder die Altersvorsorge ist, heißt für die Anderen oftmals Aufwertung, Mieterhöhung und Verdrängung. Die Dokumentation „Verdrängung hat viele Gesichter“ beobachtet diesen Konflikt in einem Berliner Kiez. In Kooperation mit dem Filmkollektiv Schwarzer Hahn zeigt das Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung am 23. März um 19:00 Uhr den Film im Moviemento Kino – Eintritt frei:

Anschließend diskutiere ich mit Samira van Zeer (RegisseurInnenteam „Verdrängung hat viele Gesichter“ und Karla-Pappel-Initiative) und Dr. Carsten Brückner (Vorsitzender Haus & Grund Berlin, Zusammenschluss der Haus- und Grundbesitzer) über die in Kürze in Kraft tretende Umwandlungsverordnung, die Folgen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und über das Thema Eigentumsbildung. Im Mittelpunkt werden folgende Aspekte stehen: Was bringt die neue Umwandlungsverordnung? Ist sie ein wirksames Instrument gegen die Verdrängung aus dem Kiez? Welche Rolle spielt die Eigentumsbildung auf dem Wohnungsmarkt? Was kann darüber hinaus gegen Verdrängung unternommen werden?

„Verdrängung hat viele Gesichter“ – Film mit anschließender Diskussion zur Umwandlungsverordnung und Eigentumsbildung
Wann: Montag, 23. März, 19:00 Uhr
Wo: Moviemento Kino (Kottbusser Damm 22) – Eintritt frei

Mieterschutz durch Milieuschutz – Spekulation eindämmen!

Am 19. Februar 2015 haben wir den Antrag Berlin braucht mehr "Soziale Erhaltungsgebiete" – Mieterschutz stärken und Spekualation eindämmen ins Plenum eingebracht. In meiner Rede fordere ich den Senat dazu auf sich verstärkt für die Schaffung neuer Milieuschutgebiete in Berlin einzusetzen (Link zur Derfinition: Erhaltungssatzung). Nur wenn eine entschiedene Ausweitung sozialer Erhaltungsgebiete auf große Teile der Stadt erfolgt kann der Wohnungnot in Berlin begenget werden (Link zur Karte der jetzigen Berliner Milieuschutzgebeite).  Die Bezirke, die das Verfahren zur Erstellung eines Milieuschutzgebietes oder eines Erhaltungsgebietes in Gang setzen können brauchen dabei dringend die Unterstützung durch den Senat. Die wichtigsten Gründe für die Schaffung neuer Milieuschutzgebiete sind: der Schutz vor überteuerten Luxussanierungen, der Erhalt kleiner Wohnungen durch die Verhinderung von Wohnungszusammenlegungen, die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes von Immobilien durch die Bezirke und ein wirksames und schnelles Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch die angekündigte Umwandlungsverordnung des Senats, die den Verkauf von Mietwohnungen genehmigungspflichtig machen soll, kann nur in Milieuschutzgebiten angewandt werden. Nun ist es am Senat dieses Instrument mit allen Mitteln zu stärken.

 

Keine Rendite mit der Miete – Film „Mietrebellen“ und Streitgespräch mit Senator Müller zur Mietenpolitik im Kulturradio

Vor einigen Wochen hatte der Dokumentarfilm „Mietrebellen“ von Matthias Coers und Gertrud Schulte Westenberg seine Kino-Premiere. Die Filmemacher haben über mehrere Jahre den Protest vieler Mieterinitiativen gegen steigende Mieten in Berlin dokumentiert. Mittlerweile läuft der Film regulär im Programm mehrerer Kinos – wer die Gelegenheit hat, sollte sich denDokumentarfilm unbedingt anschauen. Termine und Orte gibt’s hier.

Anlässlich der Premiere des Dokumentarfilms habe ich mit dem Stadtentwicklungssenator Michael Müller und dem Vorsitzenden des Landesverbandes Haus und Grund Dr. Carsten Brückner im rbb Kulturradio in der Sendung „Zeitpunkte – Debatte“ zum Thema „Keine Rendite mit der Miete“ diskutiert.

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Schluss mit dem Wildwuchs an Ferienwohnungen – bezahlbaren Wohnraum schützen

Bis zu viermal mehr Miete bekommen Vermieter, wenn sie ihre Wohnung als Ferienwohnung vergeben, also eine Zweckentfremdung von Wohnraum betreiben. Insgesamt soll dies bei bis zu 18.000 Wohnungen der Fall sein, die sich vor allem im Gebiet innerhalb des S-Bahnrings konzentrieren. Bis Ende 2001 musste sich ein/e VermieterIn eine solche Umwidmung des Wohnraums noch genehmigen lassen. Durch fehlende politische Steuerung in der Wohnungspolitik und eine steigende Zahl der Haushalte ist in Berlin mittlerweile wieder eine Verknappung von Wohnraum eingetreten. Besonders bemerkbar ist diese in den unteren Preissegmenten des Mietwohnungsmarktes. Daher ist es dringend geboten, dass Wohnraum nicht mehr frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Mit einem gesetzlichen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum kann die Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestandes eingeschränkt werden. SPD und CDU haben zwar den MieterInnen Abhilfe versprochen, doch blockieren sie sich bei diesem Thema gegenseitig. Und das, obwohl es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses seit Mai 2011 gibt. Weil die Zeit drängt, hat die Grüne Fraktion am 31. Januar dieses Jahres einen eigenen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht.

Das grüne Zweckentfremdungsgesetz

Diskussion auf Rbb „Im „Parlament“:

Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen dem grünen Entwurf und den Ankündigungen des Senats. Zum eine soll die Zweckentfremdungsverbotsverordnung auf die ganze Stadt ausgedehnt, zum anderen die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes auf die letzten zehn Jahre ermöglicht werden. Die besonders schutzwürdigen Interessen von sozialen Projekten wie z.B. Betreuungseinrichtungen und Kitas oder der Schutz bei Selbständigen werden bei unserem Gesetzesentwurf berücksichtigt.

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