Rückschritt statt Beteiligung: CDU und SPD setzen auf Privatisierung statt auf eine Stadt für alle

von Julian Schwarze und Katrin Schmidberger

Mit der Streichung des Runden Tischs Liegenschaftspolitik setzt der Berliner Senat ein fatales Zeichen: Die unter Rot-Grün-Rot eingeleitete Öffnung der Stadtentwicklungspolitik für zivilgesellschaftliche Beteiligung wird von CDU und SPD offenbar nicht weitergeführt. Anstatt die Stadt gemeinsam mit Initiativen, Expert*innen und Bürger*innen zu gestalten, wird unter dem neuen Senat wieder hinter verschlossenen Türen entschieden, zugunsten privater Interessen.

Der Runde Tisch war ein zentrales Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle in der Boden- und Liegenschaftspolitik Berlins. Seine Auflösung bedeutet das Ende eines dringend nötigen Dialogs über die soziale und nachhaltige Nutzung städtischen Eigentums. Damit kehrt der Senat zurück zu einer Politik, in der öffentliche Flächen zunehmend privatisiert und der Einfluss der Stadtgesellschaft zurückgedrängt wird.

Das Graue Kloster: Ein Beispiel für den neuen Kurs

Wie drastisch sich dieser Kurswechsel auswirkt, zeigt der Skandal um das Graue Kloster. Der vom Land Berlin kürzlich abgeschlossene Vergleich mit der gleichnamigen Stiftung ist ein Geschenk an Private auf Kosten der Allgemeinheit. Zwei zentrale Grundstücke in Mitte sowie eine Million Euro sollen in private Hände übergehen, unter Bedingungen, die weder rechtlich zwingend noch wirtschaftlich nachvollziehbar sind.

Ein absurdes Geschenk an die Stiftung

Die in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptung, die Grundstücke hätten lediglich einen Wert von 500.000 Euro, ist nachweislich falsch. Der Bodenrichtwert liegt bei 8.500 Euro pro Quadratmeter, real ergibt sich damit ein Grundstückswert von rund 2,5 Millionen Euro. Statt also einen fairen Gegenwert zu verhandeln, verschenkt Berlin nicht nur wertvolles Eigentum, sondern auch dringend benötigte Haushaltsmittel.

Kein echter Rechtsstreit, sondern ein jahrzehntelanges Taktieren

Entgegen der offiziellen Darstellung handelt es sich nicht um einen „35-jährigen Rechtsstreit“, der endlich zu einem Ende geführt wurde. Vielmehr wurde das Verfahren über Jahrzehnte auf Eis gelegt, ohne gerichtliche Prüfung, offenbar mit dem Ziel, durch Vergleich einen aus öffentlichen Interessen nicht vertretbaren Deal zu ermöglichen. Berlin gibt kampflos auf.

Kulturerbe wird verschachert

Besonders bitter ist der Verlust aus historischer Sicht: Das Graue Kloster ist kein x-beliebiges Grundstück, sondern ein Ort mit hoher kultureller Bedeutung. Dass Teile des Areals in einem fragwürdigen Vergleich ohne demokratische Debatte verscherbelt werden, ist ein Affront gegenüber allen, die sich für den Erhalt öffentlichen Eigentums und einer offenen Stadtgesellschaft einsetzen.

Widerstand bleibt nötig

Der Fall Graues Kloster steht exemplarisch für eine Stadtentwicklungspolitik, die sich von Gemeinwohlorientierung verabschiedet. Es geht nicht nur um zwei Grundstücke – es geht um die Frage, wem die Stadt gehört. Die Petition zur Rückforderung der Flächen bleibt daher hochaktuell. Auch das bereits 1953 übertragene Gelände gehört auf den Prüfstand. Berlin darf nicht zur Beute privater Stiftungen werden.

https://weact.campact.de/petitions/keine-geschenke-an-private-stiftungen-das-graue-kloster-gehort-der-offentlichkeit

Wohnen statt Rendite: Warum das Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten notwendig ist

Ein richtungsweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin‑Brandenburg (OVG) hatte letztes Jahr klargestellt: Auch Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots 2014 als Ferienunterkünfte genutzt wurden, können rückwirkend illegal sein. Seitdem wurden rund 1.100 solcher Wohnungen identifiziert, von denen etwa 300 bereits wieder in den regulären Mietmarkt überführt wurden. Dies ist ein bedeutender Schritt, denn Wohnraum wird so nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft dem Markt zugeführt. Trotzdem liegt noch ein langer Weg vor uns.

In den Bezirken Mitte und Tempelhof‑Schöneberg wurden bereits hunderte Wohnungen zurückgeführt. Charlottenburg‑Wilmersdorf weist 236 betroffene Einheiten aus. Die Bezirke Neukölln sowie Friedrichshain‑Kreuzberg, welche besonders hart vom Ferienwohnungs-Boom betroffen sind, können keine verlässlichen Zahlen aufführen, was auf erhebliche Dunkelziffern hinweist. In Friedrichshain‑Kreuzberg wurden aber seit 2016 über 2000 ehemalige Ferienwohnungen zurückgeführt, ein großer Erfolg, der jedoch verdeutlicht, dass weiter viele Wohnungen unkontrolliert bleiben.

Der Landesrechnungshof kritisiert seit Langem: Die Bezirksämter würden ihre Kontrollpflichten nicht ausreichend wahrnehmen. Besonders in innerstädtischen Bezirken klafft eine große Lücke zwischen rechtlicher Grundlage und tatsächlicher Umsetzung. Dies liegt aber vor allem daran, dass den Bezirken die finanziellen Mittel fehlen. Hier muss der Senat den Bezirken bei der Ausführung helfen und eine adäquate Anzahl an Stellen in den Bezirksämtern zur Kontrolle von illegalen Ferienwohnungen finanzieren. Zusätzlich hat der Senat versagt, die Bezirke mit den Möglichkeiten für das sogenannte Scraping auszustatten. Dies beschreibt die automatisierte Auswertung von Daten auf den einschlägigen Vermietungsportalen und würde die Arbeit der Bezirke deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten nicht nur sinnvoll, sondern dringend nötig. Mit dem OVG-Urteil wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, allen Eigentümer*innen klarzumachen: Wohnräume sind zum Leben da, nicht für dauerhafte Kurzzeitvermietung. In Bezirken wie Neukölln, Charlottenburg‑Wilmersdorf und Friedrichshain‑Kreuzberg, wo Wohnraum besonders knapp ist, müssen nun konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, mit klaren Regelungen, personeller Verstärkung der Ämter und digitaler Kontrolle. Niemand weiß, wie viele Ferienwohnungen es in Berlin wirklich gibt. Der Senat will es auch gar nicht wissen und weigert sich, die Bezirke hier ausreichend mit einem technischen Tool zu unterstützen.

Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass dieses Urteil konsequent umgesetzt und durch ein bundesweites beziehungsweise landesweites Verbot untermauert wird. Mit einem solchen Verbot in allgemeinen Wohngebieten würden wir Wohnraum schützen, Mietenstabilität fördern und den sozialen Zusammenhalt der Kieze stärken. Denn nur so können wir sicherstellen: Berlin bleibt eine Stadt zum Leben, nicht zum Profitmachen.

Marktversagen auch beim Gewerbe

Es braucht Mietenregulierung und eine andere Liegenschaftspolitik

Wie beim Wohnen wird auch beim Gewerbe am Bedarf vorbei gebaut oder überteuert vermietet. Gewachsene Kiezstrukturen wurden verdrängt oder drohen bald verloren zu gehen. Eine landesweite Gewerbe-Strategie und ein soziales Gewerbemietrecht sind längst überfällig.   

Schon seit 10 Jahren ist in vielen Kiezen zu beobachten, wie immer mehr kleine Ladenstrukturen verloren gehen, soziale Infrastruktur verdrängt wird und Monostrukturen entstehen. Gewerbemieter/innen leiden unter dem fehlenden Kündigungsschutz. Viele bangen jedes Jahr neu, wenn der Mietvertrag ausläuft. Zudem gibt es keinerlei Regulierung der Mieten. Diese Mietpreisspirale zwingt immer mehr Gewerbetreibende – ob im Handwerk, für soziale Einrichtungen oder im Einzelhandel – zur Aufgabe. Das Gewerbemietrecht, das auf der Bundesebene liegt, muss daher dringend geändert werden.

Der rot-grün-rote Senat hatte 2019 versucht, über eine Bundesratsinitiative Verbesserungen zu erreichen. Orientiert auch am Beispiel Frankreich. Dort dürfen Vermieter den Mieter/innen nicht aus wirtschaftlichen Gründen kündigen oder müssen entsprechend entschädigen, was in der Praxis einen guten Schutz bedeutet. Damals hatte zwar eine Mehrheit der Bundesländer unserem Vorschlag zugestimmt, ist aber an der Bundesregierung gescheitert. In Absprache mit anderen Städten muss jetzt trotzdem ein neuer Versuch gestartet werden, um Gewerbemieten in angespannten Lagen durch die Länder/Kommunen selbst deckeln zu können. 

Die Leerstandsquote für Büroflächen liegt in Berlin aktuell bei 7,6%. Von diesen knapp 1,7 Millionen qm konzentriert sich der Großteil auf die Innenstadt. Aber trotz des steigenden Leerstands werden in Berlin kaum Büros in Wohnungen umgewandelt, geschweige denn Planungen für weitere Bürobauten gestoppt. Ob die „Urbane Mitte“ oder der „Amazon Tower“: hier entstehen völlig überteuerte Büroflächen, die keiner braucht. Kitas, Jugendeinrichtungen, ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen dagegen schon.

Sicherung sozialer Standorte

Landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) müssen ihrem sozialen Versorgungsauftrag auch beim Gewerbe gerecht werden und sollten aufgrund der akuten Notlage ihre Gewerberäume prioritär an von Verdrängung bedrohte soziale Nutzungen vergeben. Dies könnte sowohl in der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und LWU als auch im Wohnraumversorgungsgesetz geregelt werden. Möglich wäre auch eine finanzielle Kompensation für die LWU und die Berliner Immobilienmanagement GmbH wenn sie für gemeinwohlorientierte Bedarfe Räume anbieten. Zusätzlich bedarf es eines Konzeptes für Zwischennutzung und Mehrfachnutzung, um Leerstand bei den LWU zu vermeiden.

Nicht nur in der Vermietung, auch in der Akquise und Bewirtschaftung neuer Grundstücke sind gemeinwohlorientierte Akteure vor immense Herausforderungen gestellt. Aktuell verhindern die liegenschaftspolitischen Vorgaben des Senats, dass soziale Träger Standorte langfristig sichern können. Die Herabsetzung der Erbbaurechtslaufzeiten von 99 auf 40 Jahre für gewerbliche,  soziale, kulturelle und sportliche Nutzung ist eine kaum zu bewältigende Hürde. 

Statt Signa, Vonovia und Co. zu hofieren, sollten die gemeinwohlorientierten Akteure endlich als Verbündete des Landes behandelt werden. Auch beim Ankauf von Wohnhäusern mit Gewerbeanteil muss die Förderung so ausgestaltet werden, dass bezahlbare Gewerberäume erhalten bleiben. Ein weiterer Ansatz auf privaten Grundstücken wäre, das kooperative Baulandmodell bei größeren Neubauvorhaben – Bauträger werden verpflichtet, auf 30% der Fläche Sozialwohnungen zu errichten – auf bezahlbare Gewerbeflächen zu erweitern. Auch das Potential kommunaler Gewerbehöfe sollte, wie in München, endlich gehoben werden. Wer die viel beschworene „Berliner Mischung“ erhalten will, muss dem Marktversagen beim Gewerbe endlich etwas entgegensetzen. Im Einzelfall haben wir es schon öfter geschafft, kleines Gewerbe zu erhalten. Es braucht aber politische Lösungen, die langfristig wirken können.

Vorkaufsrecht wiederbeleben und nutzen– für eine solidarische Wohnungspolitik

Die Fälle des Vorkaufsrechts um das „RichiBrauni“-Haus in Berlin-Neukölln sowie um die Warschauer Straße 25/Kopernikusstr. 6 in Friedrichshain sind mehr als bloße Einzelfälle auf einem überhitzten Wohnungsmarkt. Sie stehen exemplarisch für die grundsätzliche Auseinandersetzung in unserer Stadt: Bleibt Berlin eine Stadt für alle oder setzen sich Renditeinteressen weiterhin über die Bedürfnisse der Menschen hinweg? Ich freue mich sehr, dass die Bewohner*innen der Häuser sich so aktiv und engagiert gegen den Ausverkauf ihres Zuhauses eingesetzt haben bzw. einsetzen und sie wissen, dass ich an ihrer Seite stehe. Gemeinsam können wir deutlich machen: Verdrängung ist kein Naturgesetz, wir können und müssen sie politisch verhindern!

RichiBrauni: Ein Erfolg trotz eingeschränktem Vorkaufsrecht

Im Fall des Hauses an der Richardstraße 59/Braunschweiger Straße 54, bekannt als „RichiBrauni“, konnten wir gemeinsam mit den Mieter*innen und dem Bezirk Neukölln ein starkes Zeichen setzen. Obwohl das kommunale Vorkaufsrecht derzeit durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erheblich eingeschränkt ist, ist es dem Bezirk und zuvor dem Baustadtrat Jochen Biedermann gelungen, mit dem Käufer eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu schließen.

Diese vertragliche Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen Verzicht auf Umwandlung in Eigentumswohnungen, die Begrenzung der Neuvertragsmieten auf die Mietpreisbremse und die langfristige Sicherung der Wohnnutzung. Dies war aber nur möglich, weil der Bezirk glaubhaft machte, das Vorkaufsrecht bei Nichterfüllung zu prüfen und gegebenenfalls zu aktivieren, auch wenn es rechtliche Hürden gegeben hätte. Das zeigt: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg, selbst innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen.

Die Mieter*innen haben damit nicht nur eine existentielle Sicherheit zumindest für 20 Jahre gewonnen, sondern auch gezeigt, dass zivilgesellschaftlicher Protest und öffentlicher Drucketwas bewirken können. Ich bin den Bewohner*innen, den Mieter-Inis, dem Bezirksamt Neukölln um dem Stadtrat Jochen Biedermann und allen anderen die sich für die „RichiBrauni“ eingesetzt haben sehr dankbar für dieses Engagement. Dieser Fall hat hoffentlich Strahlkraft für andere betroffene Mieter*innen und die ganze Stadt!

Warschauer Straße 25: Eine Chance für sozialen Neubeginn

Ein weiteres wichtiges Beispiel ist das Haus in der Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 in Friedrichshain. Es wurde seit 1993 bereits dreimal an einen Fonds verkauft und soll jetzt wieder an einen Fonds gehen. Das sanierungsbedürftige Gebäude liegt zwar im Milieuschutzgebiet, aber durch den Verkauf drohen den bisherigen Mieter*innen massive Aufwertung oder gar die Verdrängung. Bereits jetzt stehen viele Wohnungen leer. Die Bausubstanz ist teils stark sanierungsbedürftig. Das Bezirksamt prüft derzeit den Vorkauf mit dem Ziel, die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen und den Standort für dringend benötigte soziale Projekte wie „Housing First“ für obdachlose Menschen oder ein Azubi-Wohnheim zu sichern, zum Beispiel durch die GSE gGmbH. Und auch die bestehenden Gewerbetreibenden könnten mit einer/m gemeinwohlorientierten Eigentümer*in gesichert werden, denn Gewerbemieter*innen haben noch weniger Schutzrechte als Mieter*innen für Wohnzwecke. 

Ich unterstütze diese Lösung ausdrücklich. Es zeigt, dass das Vorkaufsrecht nicht nur ein defensives Instrument zur Abwehr von Spekulation sein kann, sondern auch aktiv für den Aufbau von sozialem und gemeinwohlorientiertem Wohnraum eingesetzt werden kann. Dass der Senat und Senator Gaebler hier Unterstützung zugesagt haben, ist wichtig und notwendig, es darf aber nicht nur bei Worten bleiben, der Senat muss jetzt auch die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen. Berlin braucht ein deutliches Bekenntnis zu einer gemeinwohlorientierten Boden- und Wohnungspolitik. Die Zeit drängt, die Frist für den Vorkauf läuft bereits am 9.Juni aus.

Reformen auf Bundesebene dringend notwendig

Trotz dieser positiven Beispiele bleibt die gesetzliche Lage prekär. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 dürfen Bezirke das Vorkaufsrecht nur noch dann ausüben, wenn signifikante bauliche Mängel in den Objekten vorliegen, es also einen hohen Sanierungsbedarf oder einen hohen Leerstand gibt. Das führt dazu, dass in vielen Fällen die Bezirke das Vorkaufsrecht nicht ausüben können oder dass die gemeinwohlorientierten potentiellen Käufer*innen nicht in der Lage sind, die Renovierungskosten zu tragen. Der Milieuschutz und das Vorkaufsrecht sind einige wenige Instrumente, die die Bezirke überhaupt haben.

Deshalb fordern wir Grüne schon lange: Der Bund muss das Baugesetzbuch reformieren und den Kommunen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in vollem Umfang zurückgeben. Es braucht sogar weitere Verbesserungen wie längere Fristen für ie Prüfung des Vorkaufsrechts sowie ein preislimitiertes Verfahren, das Kommunen bei überhöhten Preisen in die Lage versetzt, Kaufpreise zu senken. Es muss wieder möglich sein, potenzielle Verdrängung auf Grundlage stadtentwicklungspolitischer Erwägungen zu verhindern, nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Dies ist und darf aber keine Ausrede für den Senat sein. Es ist umso wichtiger, dass der Senat bei den Fällen, in denen das Vorkaufsrecht genutzt werden kann, die Bezirke auch mit den nötigen finanziellen Mittel für die Ankäufe unterstützt. Dann klappen auch wieder mehr Abwendungsverbeinbarungen.

Für eine soziale Wohnungspolitik mit Handlungsspielraum

Die Berliner Mischung aus bezirklicher Entschlossenheit, zivilgesellschaftlichem Druck und politischem Willen kann wirken, das zeigen Fälle wie die der RichiBrauni, die Weichsel 52 und auch das Tuntenhaus. Nichtsdestotrotz brauchen wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik. Wir brauchen eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik, die sich um Wohnen als öffentliche Daseinsvorsorge für die Menschen kümmert und nicht um die maximale Rendite der sogenannten Investoren. Dazu gehören:

  • die Vergesellschaftung größerer Wohnungskonzerne
  • die Schaffung eines Wohnungswirtschaftsgesetzes, das klare Regeln und Anforderungen für das Vermieten von Wohnraum stellt und notfalls Vermieter*innen ausschließt
  • der Ausbau des Anteils landeseigenem und gemeinwohlorientiertem Wohnungsbestands auf mindestens 50%
  • die Heilung und Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts,
  • der Ausbau eines öffentlichen Bodenfonds bzw. den aktiven Ankauf von Boden,
  • die gezielte Förderung von Genossenschaften,
  • eine Ankaufstrategie für Häuser, die bereits umgewandelte Mietwohnungen beinhalten zum Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
  • ein Mietendeckel/Mietenstopp vom Bund sowie die Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen (Paragraph 250 BauGB)

Denn Wohnen ist ein Grundrecht, kein Spekulationsobjekt.

Foto: zweischritte.berlin