Das Berliner Mietenvolksbegehren ist eine Chance – Rede zur Aktuellen Stunde

Der Gesetzentwurf des Berliner Mietenvolksentscheids ist eine große Chance, um endlich einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik einzuleiten: es braucht endlich Maßnahmen, die auch den Einkommensschwachen MieterInnen zu Gute kommen . Der Senat sollte mit der Initiative in ernsthafte Verhandlungen treten.

In meiner Rede zur Aktuellen Stunde im Plenum  fordere ich den Senat daher auf, das erfolgreiche Mietenvolksbegehren nicht länger als Bedrohung wahrzunehmen oder durch rechtliche Tricks zu verschleppen. Ernstgemeinte Verhandlungen auf Basis der Vorschläge der Initiative müssen her, damit ausreichend sozialer Wohnraum in Berlin gesichert, geschaffen und die Mieten vor allem im Sozialen Wohnungsbau gesenkt werden können.

Und hier diskutieren die Wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger und ich noch etwas weiter:

Sämtliche Reden der 67. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses findet ihr auch auf der Webseite des rbb.

Mietspiegel 2015 – Niedrigere Mietsteigerungen sind kein Grund zur Entwarnung

Auch wenn die Mietsteigerungen weniger hoch als befürchtet sind, auch der Mietspiegel 2015 gibt keinen Grund zur Entwarnung. Denn die Mieten steigen in Berlin immer noch schneller als die Reallöhne der BerlinerInnen. Zudem sind die Steigerungen auch moderater ausgefallen, weil die Menschen aufgrund des geringen Angebots an bezahlbarem Wohnraum immer seltener umziehen.

Mietspiegel2015Nach wie vor kritisch ist, dass in den Mietspiegel nur die Mieten einfließen, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben. Wir als Grüne fordern schon lange, dass alle oder zumindest die Mieten der letzten zehn Jahre in die Bildung der Ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen.

Besonders betroffen sind wieder die Altbauwohnungen, die bis 1918 bezugsfertig wurden und die Nachkriegsbauten der Jahrgänge 1950-1964. Hier stiegen die Oberwerte jeweils in 5 der 12 Mietspiegelfelder um mehr als 10 % gegenüber dem Mietspiegel 2013 an. Aber auch bei den Zwischenkriegsbauten und den Westberliner Wohnungen der Jahre 1973-1990 gibt es teilweise hohe Mietspreissprünge. In kleinen Wohnungen bis 40 qm Größe und den Wohnungen im Ostteil der Stadt, bezugsfertig geworden zwischen 1973 und 1990, scheint hingegen bei Wiedervermietung die Miethöhe bei neuen Verträgen kaum noch erhöhbar zu sein.

Der Senat muss vor allem für Menschen mit geringem Einkommen mehr bezahlbare Wohnungen bereitstellen und dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum nicht weiter vernichtet wird. Die hohen Mieten im Neubau können die meisten BerlinerInnen nicht bezahlen, daher können sie derzeit auch nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen – zumindest sind sie kein Angebot für Einkommensschwache Familien.

Auch wenn der Mietspiegel vor allem von der Immobilienlobby angezweifelt wird, gilt dieser nach wie vor in der ganzen Stadt.

Den Mietspiegel 2015 gibt es hier.

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung ausspricht, rate ich immer sich von einem der Mieterverbände beraten zu lassen!

Mehr Milieuschutz in den Berliner Kiezen

Mehr Milieuschutz für Berlin – das fordern wir in unserem Antrag "Berlin braucht mehr „Soziale Erhaltungsgebiete“ – Mieterschutz stärken und Spekulation eindämmen". Dazu soll der Senat die Bezirke finanziell bei der Durchführung der dafür notwendigen Studien unterstützen.

Mit dem Milieuschutz lassen sich überteuerte Luxussanierungen, Wohnungszusammenlegungen oder Umnutzung von meist preiswerten Wohnraum verhindern. Ganz wichtig auch: nur in Milieuschutzgebieten greift die Umwandlungsverordnung. Nur dort kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. Wer es also ernst damit meint, muss sich auch für mehr Milieuschutzgebiete einsetzen.

In der letzten Plenumssitzung des Abgeordnetenhauses wurde über unseren Antrag abgestimmt. Rot-Schwarz lehnte ihn ab – zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Meine Rede dazu seht ihr hier:

Verkauf des Dragoner-Areals vertagt – jetzt muss der Ausverkauf endgültig gestoppt werden und eine neue BImA-Politik her

Dragoner-Grundstück-GemeingutDer Finanzausschuss des Bundesrats hat heute die Pause-Taste gedrückt: Der Verkauf des Dragoner-Areals ist vorerst gestoppt. Das ist ein wichtiges Signal, kann aber nur der erste Schritt sein. Der Vertagung müssen jetzt auch Tatsachen folgen. Der Verkauf des Dragoner-Areals zum Höchstpreis muss rückabgewickelt werden. Das Grundstück darf nicht privatisiert werden. Wir brauchen endlich eine neue BImA-Politik, die den Ausverkauf von öffentlichen Liegenschaften stoppt.

Die heutige Vertagung zeigt, dass die Bundesländer dem Treiben der BImA nicht länger zusehen wollen. Der Bund darf nicht länger als Immobilienspekulant auftreten. Wir brauchen ein Vorkaufsrecht für Länder, Kommunen und Bezirke zum Verkehrswert. Es ist längst überfällig, dass soziale und stadtentwicklungspolitische Ziele auch bei der BImA Vorrang bekommen.