Nachbesserung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes: Der Schutz von Wohnraum bekommt größte Priorität

Die Koalitionsfraktionen haben das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft. Der Erhalt von Wohnraum zu Wohnzwecken bekommt dabei höchste Priorität , aber auch die Rückgewinnung. Aufgrund mangelhafter Regelungen und vieler Praxiserfahrungen ist dies notwendig.

Trotz des Zweckentfremdunsverbotsgesetzes erleben wir stadtweit eine Zunahme von spekulativem Leerstand von Wohnraum und legalen Abrissen, aber auch von Untervermietungen als Ferienwohnungen. Seit 2014 wurden zwar insgesamt wieder ca. 8000 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zugeführt, das ist jedoch angesichts des Wohnraummangels in der Stadt nicht ausreichend.

Meine Rede im Plenum zu den Änderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes gibt es hier (Quelle des Videos: rbb):

Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wird bestehender Wohnraum zukünftig stärker vor Abriss und spekulativem Leerstand geschützt: Bisher galt, dass bei einem Abriss jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum anerkannt werden musste. Hier ist eine haarscharfe Klarstellung notwendig: Nur wenn neuer Wohnraum im gleichen Bezirk und mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird, soll dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden. So wollen wir den finanziellen Fehlanreiz beseitigen, der bisher bestand, weil keinerlei Bedingungen an den Ersatzwohnraum gestellt wurden. Zwar ist diese Regelung sehr weitgehend, doch notwendig, damit die Konzentration der Ferienwohnungen auf die Innenstadtbezirke nicht weiter angeheizt wird. Zudem werden die genehmigungsfreien Leerstands-Fristen von sechs auf drei Monate verkürzt, damit die Bezirke früher einschreiten können.

Auch werden die Regeln zum Rückbau und zur Wiederherstellung von Wohnraum nach Verstößen gegen das Zweckentfremdungs-Verbotsgesetz verschärft. Um Verstöße gegen das Gesetz bei wiederholter Missachtung zukünftig schlagkräftiger ahnden zu können, wird ein sogenanntes Treuhänder-Modell eingeführt: Wird der Aufforderung zur Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachgekommen und helfen andere Sanktionen nicht, dann soll zukünftig als letztes Mittel ein Treuhänder für die entsprechenden Wohnungen oder Gebäude eingesetzt werden. Der Treuhänder sorgt dann für die Sicherung der Wohnnutzung. Unbestritten dabei ist, dass das Land die Bezirke dabei mit Personal und finanziellen Mitteln unterstützen muss, damit das Instrument überhaupt zur Anwendung kommen kann.

Ebenso werden die Geldbußen bei Verstößen – nach Münchner Vorbild – auf bis zu 500.000 Euro erhöht. Denn Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnung sind oft so profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen werden.

Bei den Ferienwohnungen hat sich die rot-rot-grüne Koalition für die Beibehaltung der Genehmigungspflicht und für die Einführung von Registriernummern entschieden. Damit wird einerseits „Homesharing“ zugelassen, andererseits aber das Geschäftsmodell „Ferienwohnungen“ so weit wie möglich unterbunden. Berliner*innen, die ihre Hauptwohnung Dritten überlassen wollen, können das zeitweise tun, jedoch müssen sie wie bisher eine Genehmigung dafür beantragen und die Gründe dafür darlegen. Dabei hat sich die Koalition gegen eine feste Tagesregelung entschieden, um individuelle Lösungen zu ermöglichen. Nach heftigen Protesten der Bezirke war es besonders wichtig die Genehmigungspflicht aufrecht zu erhalten. Nur wenn die Unterlagen vorab eingereicht werden, kann eine Kontrollierbarkeit der Behörden gewährleistet werden. Zusätzlich soll eine Registriernummer beim Anbieten auf den Portalen die Kontrollierbarkeit für die Bezirke verbessern.

Im Gegensatz dazu werden bei den Zweit- beziehungsweise Nebenwohnungen die Möglichkeiten diese als Ferienwohnungen zu vermieten auf 90 Tage eingeschränkt. Die bisherige Rechtssprechung hatte bis zu 182 Tage pro Jahr erlaubt, weil der Gesetzgeber das bisher nicht beschränkt hatte. Da bei einer Nebenwohnung die Eigentumsfreiheit geringer ist, halten wir eine Begrenzung von 90 Tagen für angebracht. Damit wollen wir dem Trend entgegenwirken, dass Wohnungen in Berlin gekauft, und mit dem Vermieten als Ferienwohnung die Kredite schneller abbezahlt werden statt sie normal zu vermieten.

Besonders notwendig ist die Streichung der sogenannten Genehmigungsfiktion. Mit dieser Regelung sollten Genehmigungen für Ferienwohnungen automatisch als erteilt gelten, wenn die Bezirksämter nicht binnen 14 Wochen widersprechen. Diese Regelung war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, denn es kann nicht sein, dass der Poststempel darüber entscheidet, ob und wo eine Ferienwohnung erlaubt ist.

Mit all diesen gesetzlichen Änderungen nutzen wir als Rot-Rot-Grün die uns zur Verfügung stehenden Mittel, um eine konsequente Wohnungspolitik im Sinne der Mieter*innen zu machen.

Reformpaket im Bundesrat für mehr Mieter*innenschutz – Antrag eingebracht

Mieterinnen und Mieter besser schützen – preiswerten Wohnraum erhalten“, so lautet der Titel unseres Antrags, den wir vergangene Woche ins Parlament eingebracht haben. Darin fordern wir den Senat auf, unverzüglich im Bundesrat ein Reformpaket zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vorzulegen. Die Ziele sind: Abschaffung der Ausnahmen bei der Mietpreisbremse sowie die Einbeziehung von möblierten Wohnungen, Kappung von Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren,  Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit elf auf künftig sechs Prozent und Einführung einer zeitlichen Befristung der Umlage bis zur vollständigen Refinanzierung, Stärkung des Mietspiegels und Erweiterung des Bezugszeitraums von vier auf zehn Jahre.

Meine Rede zum Antrag im Plenum gibt es hier:

(Quelle des Videos: rbb)

CDU, FDP und AfD wollen Holm als ehrenamtlichen Berater Berufsverbot erteilen – und scheitern

CDU, FDP und AfD sind gescheitert: sie hatten jeweils gefordert, dass Andrej Holm nicht länger ehrenamtlicher Berater im „Begleitkreis zum Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sein dürfe. Gemeinsam mit SPD und Linke haben wir die Anträge abgelehnt – meinen Redebeitrag dazu gibt es hier:

(Quelle des Videos: rbb)

Vorschaltgesetz zum Sozialen Wohnungsbau verabschiedet

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus das „Erste Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin“ beschlossen. Mit dieser Änderung werden endlich erste wichtige Ungerechtigkeiten und Absurditäten, die es nur im Sozialen Wohnungsbau in Berlin gibt, abgeschafft. Mit der Änderung des Wohnraumgesetzes werden rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des sozialen Wohnungsbaus ausgeschlossen. Außerdem wird verhindert, dass Wohnobjekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, bei Verkauf die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren.

Durch die Umstellung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete als Bezugsgröße für Mietzuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung des maximal anrechnungsfähigen Mietbetrages von 10,- Euro auf 14,- Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche werden künftig mehr Menschen in Berlin als bisher von Mietzuschüssen profitieren können. Außerdem wird die Maximalbegrenzung des Mietzuschusses angehoben. Lag diese für betroffene Mieter*innen bisher bei 2,50 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche, wird sie nun für Menschen mit Wohnberechtigungsschein je nach Einkommenssituation bei maximal 5,- Euro je Quadratmeter liegen, wobei die Mietzuschüsse die Hälfte der monatlichen Bruttowarmmiete nicht überschreiten dürfen. Dies bedeutet für betroffene Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere von Objekten mit hohen Mietnebenkosten, eine weitere spürbare Entlastung gegenüber dem Status quo.

Doch dieser Beschluss kann nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer großen Reform des sozialen Wohnungsbaus sein. Unser Ziel bleibt es, die verbliebenen 110 000 Sozialwohnungen für die soziale Wohnraumversorgung dauerhaft und nachhaltig zu retten.

Meine Rede im Plenum ist hier zu sehen (Quelle des Videos: rbb):

Auch bei der Einbringung des Vorschaltgesetzes einige Wochen zuvor habe ich zum Vorschaltgesetz und den geplanten Änderungen im Sinne der Mieter*innen im Plenum des Abgeordnetenhauses gesprochen (Quelle des Videos: rbb):