Der erfundene Skandal: Debatte über LokalBau im Plenum

Einmal mehr erfindet die CDU Skandale und wirft ohne Fakten und Beweise mit Dreck. Diesmal haben sie sich dafür das Friedrichshain-Kreuzberger Projekt LokalBau ausgesucht. Der Vorwurf: Mauschelei und Vetternwirtschaft. Die Beweise: Keine. Es reicht nicht mal für einen handfesten Verdacht. An anderer Stelle würde wohl nun von Fake News gesprochen, die CDU stattdessen bringt sogar einen Antrag mit diesen nicht hinterlegten Anschuldigungen ein. Damit wird klar, die CDU ist gegen eine neue gemeinwohlorientierte und soziale Wohnungspolitik. Gut, dass wir das geklärt haben. Über diesen wurde in der letzten Plenarsitzung diskutiert. Meinen Redebeitrag mit den tatsächlich vorliegenden Fakten zum Projekt gibt’s hier (Quelle des Videos: rbb):

Zum Hintergrund: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich mit der LokalBau-Strategie für gemeinwohlorientierte Projekte im Neubau ein. Ziel ist, dass auf 30-50 Prozent der jeweiligen Flächen preisgünstiger Wohn- oder Arbeitsraum entsteht. Das Projekt LokalBau wurde transparent und für alle einsehbar öffentlich ausgeschrieben. Bereits im Februar 2019 wurde das Projekt im bezirklichen Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Die CDU war dabei, ihren angeblichen „Skandal“ entdeckte die Partei aber erst über ein Jahr später – natürlich ohne jegliche Beweise dafür vorzulegen.

Für die CDU sprach Stefan Evers. Sein Redebeitrag kann hier auf den Seiten des RBB angesehen werden.

Unterstützung von Genossenschaften bei der Vergabe von Grundstücken

In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 15. November 2018 stand auf Antrag der FDP das Thema „Unterstützung der Wohnungsbaugenossenschaften bei der Grundstücksvergabe“ im Fokus. Die Unterstützung von Genossenschaften ist ein unserer wichtigsten Ziel. Genossenschaften sind keine Nische, sondern zentrale Partner*innen bei der Schaffung von mehr niedrigpreisigem Wohnraum. Sie sind ein Garant für niedrige Mieten und gegen Spekulation: So liegt deren durchschnittliche Miete bei unter 5,30 Euro/QM nettokalt – das ist niedriger als bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Aber Genossenschaft ist nicht gleich Genossenschaft. Vor allem junge Genossenschaften verfügen oft eben nicht über ausreichend Eigenkapital.

Zu deren Förderung haben wir im laufenden Landeshaushalt 20 Millionen Euro beschlossen – zugegebenermaßen nicht genug – und der Senat hat daraus endlich ein Programm gestrickt, das der Hauptausschuss bald beschließen wird. Dabei ist uns besonders wichtig, dass Genossenschaften, die noch nicht ausreichend Eigenkapital haben, unterstützt werden und dass wir eine Öffnung der Genossenschaften hinbekommen, so dass auch mehr Einkommensschwache sich eine Mitgliedschaft bzw. Genossenschaftsanteile leisten können. Zentral ist auch, dass wir beim kommunalen Vorkaufsrecht neu zu gründende Hausgenossenschaften dann finanziell unterstützen können.

Was aber alle dringend brauchen sind Grundstücke. Wir wollen die finanziellen Konditionen bei der Grundstücksvergabe verbessern. Dabei müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Städte wie München und Potsdam zeigen wie die Vergabe in Erbbaupacht fuktioniert und zwar wirklich vergünstigt – klar unterhalb des Verkehrswerts bzw. zu einem wirklich niedrigen Pachtzins – und dafür bekommen die Städte dann mindestens 60 oder 99 Jahre lang. Genossenschaften brauchen langfristige Planungen für günstigen Wohnraum, der den Bedürfnissen der Berliner*innen entspricht. Das ist eine zentrale Lösung bei der Wohnungsfrage.

Hier im Lande haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Genossenschaften gemeinsam einen Anteil von 30 Prozent des Mietwohnungsmarktes. In Wien, Zürich oder Basel haben sie dagegen mit 50 und 60 Prozent einen viel höheren Anteil an öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungen. Und deshalb sollten auch diese beiden Städte bei der Förderung von Genossenschaften bzw. deren Konditionen unsere Vorbilder sein: schnelle und transparente Verfahren bei der Grundstücksvergabe, günstige bzw. unterhalb des Marktpreises festgelegte Konditionen sowie ein Fördersystem, das dauerhaft sozialen Wohnraum fördert und nicht nach 30 Jahren bereits endet.

Es bleibt noch viel zu tun. Meine Rede zur aktuellen Stunde gibt’s hier (Quelle des Videos: rbb):

Verhandeln statt Räumen – Statement zu #besetzen

​Es ist wirklich bitter, dass keine Verhandlungslösung zwischen dem Senat und den Besetzer*innen erzielt wurde, obwohl diese in greifbarer Nähe war. Teile des Senats waren anscheinend nicht bereit, eine politische Lösung zu erzielen und haben noch vor dem Ablauf der Beratungsfrist die Räumung angeordnet. Das ist einer Rot-Rot-Grünen Regierung, die sich eine solidarische Wohnungspolitik auf die Fahnen schreibt, unwürdig. Nach wir vor halte ich den „Kreuzberger Weg“, also Verhandeln bis es quietscht, für den Besten.

Besetzungen wie gestern in der Bornsdorfer Straße geschehen aus einer existenziellen Not und politischen Ohnmacht heraus. Nur gemeinsam können breit getragene nachhaltige Lösungen gefunden und die Wohnungsnot bekämpft werden.

Jetzt gilt es mit den Besetzer*innen über eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu verhandeln. Zudem sollten die Strafanzeigen zurück gezogen werden. Bei spekulativem Leerstand sollten Hausbesetzungen zukünftig geduldet werden, statt Wohnraum verfallen zu lassen. Was in Großbritannien, Frankreich und Ungarn möglich und erfolgreich gegen Spekulation und Wohnungsnot eingesetzt wird, kann auch in Berlin ein wirksames Instrument sein.

Natürlich stehen wir als Politiker*innen dadurch nicht weniger in der Pflicht, die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine solidarische Stadt zu schaffen.

Verkauf zum Höchstpreis beenden, Vorkaufsrecht für Kommunen einführen – Bundesratsinitiative für ein neues BImA-Gesetz

Unter der Überschrift „Verkaufsstopp bei der BImA zum Höchstpreis erwirken – Vorkaufsrecht und Erstzugriffsrecht für Kommunen zum Verkehrswert oder darunter stärken“ haben wir gemeinsam als Koalition einen Antrag im Abgeordnetenhaus eingebracht, der eine Änderung des BImA-Gesetzes und der Bundeshaushaltsordnung fordert. Hierfür soll der Senat eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Ziel ist es – wie von uns Grünen seit langem gefordert – die Liegenschaftspolitik der BImA grundsätzlich zugunsten der sozialen Wohnraumversorgung neu auszurichten. Der Ausverkauf von öffentlichen Flächen soll beendet werden. Insbesondere Immobilien und Grundstücke, die für das Wohnen geeignet sind, sollen nicht mehr zum Höchstpreis Privatisiert werden. 

Wir wollen mit der Bundesratsinitiaive außerdem erreichen, dass die Kommunen grundsätzlich vom Bund ein Vorkaufsrecht erhalten. Ebenso sollen die Kommune künftig von der BImA das erste Angebot als so genanntes Erstzugriffsrecht unterbreitet bekommen und Verkäufe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten höchstens zum Ertragswert (in der Regel auf Grundlage der Einnahmen aus derzeitiger Miete) erfolgen. Außerdem sollen es eine Verpflichtung für den Käufer geben, zum überwiegenden Teil geförderten Wohnraum zu schaffen bzw. dauerhaft zu erhalten.

Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Abgeordnetenhauses am kommenden Donnerstag (6.4.).