Die Ampel muss ran!

Wie das Vorkaufsrecht gerettet werden kann

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 hat alle geschockt, die sich für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und den Schutz von Mieter*innen einsetzen. Jetzt muss die zukünftige Bundesregierung zum Zuge kommen und die Anwendung des Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten sichern – nicht nur für Berlin, sondern für alle Städte, die von der Mietenexplosion und Verdrängung aus den Kiezen betroffen sind.

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Was ist das Vorkaufsrecht?

Das Instrument des Vorkaufsrechts nach §26 des BauGB war bis dato ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Spekulation und Verdrängung. Das Vorkaufsrecht besagt, dass in sogenannten „sozialen Erhaltungsgebieten“ (Milieuschutzgebieten) der Bezirk bei anstehenden Verkäufen das Gebäude erwerben kann. Alternativ kann von Käufer*in eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet werden, die den Mieter*innen für 20 Jahre einen besonderen Schutz garantiert, z.B. keine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

In Berlin gibt es insgesamt 72 soziale Erhaltungsgebiete. Allein im Jahr 2020 wurden 252 Käufe geprüft, 18 Vorkaufsrechte ausgeübt und 143 Abwendungserklärungen unterzeichnet. Damit wurden in nur einem Jahr 4121 Wohnungen in ganz Berlin gesichert. Und auch Friedrichshain-Kreuzberg ist bekannt für diese Praxis. In dieser Legislaturperiode wurde hier 31 Mal das Vorkaufsrecht gezogen und somit 718 Wohnungen direkt in gemeinwohl-orientierte Bewirtschaftung übertragen. 

Was bedeutet das Urteil?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2021 schiebt dieser Praxis nun einen Riegel vor – und zwar in allen Städten. Es besagt, dass der Verdacht auf eine mögliche Verdrängung der Mieter*innen nicht ausreicht, um das Instrument zu ziehen und macht das Vorkaufsrecht bei Gebäuden unwirksam, bei denen keine Mängel festgestellt werden. Das bedeutet: In Zukunft kann so das Vorkaufsrecht nur bei unbebauten Grundstücken und sogenannten „Schrottimmobilien“ angewandt werden, ist also für 99% der aktuellen Fälle nicht anwendbar.

Dabei erfolgte erst kürzlich eine Novellierung des Baulandmobilisierungsgesetzes, das die Frist für das Vorkaufsrecht von zwei auf drei Monate verlängerte. Der Ausschuss des Bundesrats hatte damals sogar bereits empfohlen, dass der Paragraph 26 BauGB novelliert werden muss, um das Vorkaufsrecht rechtssicher zu machen. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte diese Empfehlung leider ignoriert. Obwohl das Urteil keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Fälle und Abwendungsvereinbarungen hat, sind aktuell laufende Vorkaufsfälle davon betroffen – in Berlin sind das ganze 600 Wohnungen und damit einige Mieter*innen mehr, die jetzt akut zittern müssen.

Was ist jetzt zu tun?

Dieses Urteil ist bitter für den Kampf gegen Verdrängung und Spekulation. Aber der Zeitpunkt kann auch eine Chance sein, Rechtssicherheit für das Instrument herzustellen.

Dafür könnte die Forderung nach der Novellierung des Vorkaufsrechts im Koalitionsvertrag der zukünftigen Regierungskoalition verankert und schnell im Bundestag geändert werden. Als Land Berlin haben wir auch bereits eine Bundesratsinitiative dazu geplant. Inhaltlich müsste lediglich §26, Absatz 4 um den Zusatz erweitert werden:  Dies gilt nicht in Gebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 – damit wäre der umstrittene Paragraph geklärt.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Anwendung des Vorkaufsrechts gesichert wird und hoffe, dass gerade mit einer grünen Regierungsbeteiligung auf Bundesebene alles dafür getan wird, um Immobilienspekulation und der Verdrängung der Berliner*innen aus der Innenstadt entgegenzuwirken. Wir haben als Grüne Berlin bereits dazu Vorschläge für die Koalitionsverhandlungen gemacht und hoffen auf eine baldige Einigung innerhalb der Ampel. Denn für den Schutz von Kiezstrukturen und für den Schutz von Mieter*innen braucht es ein wirksames kommunales Vorkaufsrecht. Wir Politiker*innen in den Ländern und Kommunen brauchen dringend scharfe Instrumente, um überhaupt unserer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung auch gerecht werden zu können.  

Wohnungspolitische Rede bei der Aufstellung zur Grünen Landesliste

Am vergangenen Wochenende wurde die Grüne Landesliste für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 gewählt. Ich trete wieder als Direktkandidatin für Kreuzberg 61 im Wahlkreis 1 an, in dem ich vor fünf Jahren für ein Mandat im Abgeordnetenhaus direkt gewählt worden bin. Auf der Landesliste habe ich mich daher erst weiter hinten beworben. Ich habe aber die Chance genutzt, um eine Rede zur aktuellen wohnungspolitischen Situation, zur Bilanz der letzten Jahre und den kommenden Aufgaben zu halten. Das Ziel ist klar: eine gerechte und soziale Wohnungs- und Mietenpolitik für die ganze Stadt, bei der die Menschen und nicht die Renditen im Mittelpunkt stehen. Dafür werde ich auch weiterhin mit vollstem Einsatz kämpfen:

Herzlichen Dank für die Wahl zur Direktkandidatin im Wahlkreis Kreuzberg 1

Am 13.03.201 wählten mich die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Friedrichshain-Kreuzberg zur Direktkandidatin für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September 2021. Ich freue mich für den Wahlkreis 1 (Askanischer Platz, Mehringplatz westlich Lindenstr./Axel-Springer-Str., Gleisdreieck, Rathaus Yorckstraße, Urbanstraße westlich Zossener Str., Viktoriapark, Chamissokiez) anzutreten. Meine Bewerbung findet ihr hier.

Ganz herzlichen Dank für das tolle Ergebnis und an alle, die mich mit ihrer Stimme unterstützt und mir das Vertrauen ausgesprochen haben! Ich freue mich, auch in den nächsten fünf Jahren für eine gerechte Wohnungspolitik, für die Menschen dieser Stadt, für die Vielalt und für mehr Grüne Politik zu kämpfen.

Für eine andere Wohnungspolitik: jetzt erst recht!

Als fachpolitisch zuständige Abgeordnete möchte ich heute nach dem Rücktritt von Andrej Holm, den ich sehr bedaure, meine Sichtweise dazu schildern. Dabei will ich mich jetzt explizit nicht dazu äußern, ob das Kreuz im Fragebogen der HU an der falschen Stelle war oder nicht. Auch will ich jetzt hier nicht diskutieren, ob eine Person mit so einer Vita überhaupt ein solches Amt als Staatssekretär bekleiden darf. Vielmehr möchte ich den Fokus auf die Zukunft richten. Denn nach wie vor bin ich überzeugt: Rot-Rot-Grün kann und wird es besser machen. Und ich werde weiter dafür kämpfen (und das gilt für die Grünen insgesamt), dass wir einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik, den die 85% Mieter*innen dieser Stadt dringend brauchen, einleiten.

Zwar verlieren wir nun einen kompetenten, engagierten und klugen Kopf als Staatssekretär. Andrejs Rücktritt ist wirklich ein herber Verlust. Aber trotz des Bedauerns stelle ich fest: keiner ist unersetzbar. Wer glaubt, die Wohnungspolitik dieser Stadt lässt sich anhand einer Person ändern, der unterschätzt die Widerstände. Zumal der Koalitionsvertrag auch ohne ihn zustande kam – bei aller Würdigung seines Wirkens. So sehr wie ich für viele progressive Vorschläge in dem Koalitionsvertrag gekämpft habe, so sehr werde ich nun für dessen Umsetzung kämpfen. Auch wenn wir uns nicht in allen Forderungen durchsetzen konnten, habe ich gemeinsam mit den Linken in den über vierwöchigen Koalitionsverhandlungen hart gekämpft, um die bisherige Senatspolitik, die nur auf teuren Neubau setzt und die BestandsmieterInnen faktisch vernachlässigt, zu stoppen. Die im Koa-Vertrag vereinbarten Bausteine wie die Reparatur des bestehenden Sozialen Wohnungsbaus, die Verschärfung diverser Mieterschutzrechte und die soziale Neuausrichtung der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (uvm.) für eine bedarfsgerechte Wohnungspolitik sind entscheidend, um die soziale Spaltung der Stadt noch zu stoppen. Das wird extrem schwer. Und genau deshalb muss nun die Devise gelten: jetzt erst recht. Denn es geht um die Menschen, die konkret betroffen sind. Ob mit einem Staatssekretär Holm oder nicht – sie erwarten von uns zu Recht konkrete Verbesserungen ihrer Wohnsituationen und vor allem die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Und dieser Verantwortung will ich mich auch weiterhin stellen.

Dass das nicht von Heute auf Morgen geht, dass es starke Widerstände gibt und geben wird und dass wir das wenn überhaupt nur gemeinsam – die Bewegungen und die Koalition – schaffen können, das ist ganz klar. Umso erstaunter bin ich nun über Äußerungen darüber, wer am Rücktritt Schuld ist oder wie viel Verantwortung trägt. Bei mir melden sich seit Wochen viele Initiativen, MitstreiterInnen und AktivistInnen. Leider ist in der Öffentlichkeit zweimal der Eindruck entstanden, wir Grüne hätten den Rücktritt von Andrej Holm gefordert bzw. ihn nicht ausreichend unterstützt. Auch Andrej lässt das in seiner heutigen Erklärung auf seiner Homepage anklingen. Insgesamt scheint die Story verbreitet zu werden, SPD und Grüne seien am Rücktritt Schuld. Wenn es denn so einfach wäre. Wir Grünen haben an keiner Stelle seinen Rücktritt gefordert. All diejenigen, die das behaupten, vermute ich, tun dies aus politischem Kalkül. Am Donnerstag Abend haben wir Grüne und ich persönlich im Plenum den Linken unsere Solidarität zugesichert. Und überhaupt, ich finde alle drei Partner haben es gemeinsam verbockt (Stichwort „Gutes Regieren geht nur gemeinsam“). Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen nun gezogen werden, müssen unsere Parteispitzen klären.

Ich wünsche Andrej Holm alles Gute – politisch, beruflich wie privat. Wir werden sicherlich auf seine Expertise auch nicht verzichten müssen. Und ich appelliere an alle Initiativen und AktivistInnen, mit uns gemeinsam weiter zu kämpfen – für eine gemeinwohlorientierte, soziale und progressive Wohnungspolitik! Jetzt erst recht!