Soziale Lösungen statt Symbolpolitik mit Zaun!

Ein Zaun um den Görli verdrängt die sozialen Probleme in die Straßen und Hauseingänge der Anwohner, statt sie zu lösen. Nur soziale Hilfe bekämpft die eigentlichen Ursachen.

Als Anwohnerin erlebe ich die zunehmende Verelendung vieler Menschen, die wachsende Obdachlosigkeit wie auch Drogenproblematik rund um den Görli tagtäglich. Seit Corona hat sich die Situation leider verschärft, viele Menschen fühlen sich damit alleingelassen. Hausgemeinschaften müssen ihre Haustüren absperren, um Einbrüche, Vandalismus und das Elend vieler Menschen nicht vor der Wohnungstür zu haben. Es wäre Aufgabe des Senats diese Menschen nicht auf der Straße verwahrlosen zu lassen, und genauso Aufgabe der Eigentümer*innen, die Haustüren einbruchsicherer zu machen, anstatt einfach nur Jahr für Jahr die Mieten zu erhöhen. Denn das ist die Realität vor Ort. Die Probleme rund um den Görli sind aber kein von Kreuzberg gemachtes Problem. Das weiß auch der Senat: Die gleichen Probleme gibt es in anderen Kiezen in der Stadt bis nach Spandau.

Allen hier ist klar: Ein Zaun um den Park wird nicht dafür sorgen, dass wir Anwohner*innen entlastet werden, denn die Konsument*innen und Dealer werden noch mehr in Hauseingänge und Hinterhöfe verdrängt. Wir erleben schon seit Frank Henkels Zeit, dass sich Kriminalität und soziale Probleme nur verlagert haben. Dieser Senat wiederholt die Fehler der Vergangenheit. Mit einem Zaun um den Park wird diese Verdrängung nur noch mehr statt weniger werden. Man löst Probleme in der Stadt nicht, indem wir diese nur verschieben oder woanders hin verlagern. Sie werden auch nach einem Zaunbau bleiben.

Statt teurer Symbolpolitik, mit der er „es Kreuzberg mal richtig zeigen will“, sollte sich Kai Wegner die Situation vor Ort genau anschauen. Der letzte Besuch des Senats war nicht mehr als eine kurze Stippvisite, er hat sich kein einziges Projekt im Park angeschaut. Es braucht weder falsche Fakten für die Beweggründe des Zauns noch teure Symbolpolitik, sondern es braucht endlich eine Verbesserung der Lebensrealität der Menschen vor Ort, sprich pragmatische Lösungen, die wirken.

Es gibt im Görli einige Kinderspielplätze. Neben all den Familien, die den Park rege nutzen, nutzen auch einige Kitas und Kinderläden diese. Bevor man nun mit Zäunen alle Menschen aussperrt, wäre es effektiver und günstiger, die Spielplätze als sichere Orte zum Spielen zu schützen. Dafür kann eine Umzäunung der Spielplätze sinnvoll sein. Spielplätze müssen für Kinder da sein, und zwar ohne diese jeden Morgen erstmal von Spritzen und Dreck reinigen zu müssen. Der Bezirk hat das so etwa mit beim Spielplatz in der Falckensteinstraße Ecke Görlitzer Straße gemacht. Wir alle können beobachten, dass es funktioniert: der Spielplatz ist ein geschützter Bereich, die Kinder fühlen sich wohl und sicher. Auch im Park, beim Angebot Sport 365, funktioniert die Abgrenzung zum Park durch kontrollierten Einlass und den umzäunten Bereich. Das ist sicher nicht DIE Lösung für alle Probleme, aber immerhin etwas Konkretes für einige.

Der Regierende muss sich aus seiner ideologischen Komfortzone heraus bewegen und nach pragmatischen Lösungen suchen. Er sollte sich in der Realität mit all den vielen kleinteiligen und konkreten Ansätzen beschäftigen. Dazu gehört übrigens die bei weitem nicht gesicherte und bisher nicht nachhaltige Finanzierung der Drogen- und Suchthilfe. Statt die nächsten Hundertschaften durch den Park zu schicken, braucht es gezielte Polizeiarbeit, die Strukturen bekämpft statt kleine Dealer zu jagen, Kontaktbereichsbeamte für Gewerbetreibende und mehr Präsenz auch in den Nachtstunden. Die traurige Realität ist aktuell, dass selbst Notrufe wegen Diebstahl oder Vandalismus abgetan werden oder es sehr lange dauert, bis die Polizei kommt. Einige Anwohner*innen sagen sogar, sie hätten aufgegeben, die Polizei anzurufen. Die Planlosigkeit des Senats bei der Kriminalitätsbekämpfung im und um den Görli verstärkt leider auch das Gefühl vieler Anwohner*innen, der Rechtsstaat nimmt ihre Hilferufe nicht ernst. Das ist gefährlich für uns und den sozialen Zusammenhalt.

PM: Zukunft des „Tuntenhauses“ muss gesichert werden!

Grüne und Linke Fraktionen fordern Senat auf, das Vorkaufsrecht für die Kastanienallee 86 zu unterstützen – Soziokulturelles queeres Wohnprojekt „Tuntenhaus“ muss dauerhaft gesichert werden

Dazu erklären die folgenden grünen und linken Fraktionsmitglieder Katrin Schmidberger (Sprecherin für Wohnen und Mieten), Daniela Billig (Wahlkeisabgeordnete), Sebastian Walter (Sprecher für Queerpolitik), Niklas Schenker (Sprecher für Wohnen und Mieten), Elif Eralp (Vorsitzende Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen) sowie Klaus Lederer (Sprecher für Queerpolitik):

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke fordern in einem Antrag für das nächste Plenum (Donnerstag 21.3.2024) den Senat auf, den Bezirk Pankow dabei zu unterstützen, sein kommunales Vorkaufsrecht für das soziokulturelle, queere Wohnprojekt, auch bekannt als „Tuntenhaus“, in der Kastanienallee 86 auszuüben – zugunsten einer Genossenschaft, einer Stiftung oder eines landeseigenen Wohnungsunternehmens.

Da das Haus einen deutlichen städtebaulichen Missstand im sog. Milieuschutzgebiet aufweist, kann das Vorkaufsrecht gezogen werden. Das heißt aber auch, dass wenn das Vorkaufsrecht nicht gezogen wird, den Bewohner*innen wohl überteuerte Modernisierungen und damit Verdrängung sowie das „Aus“ des Wohnprojekts drohen.

Beim „Tuntenhaus“ handelt es sich um das älteste queere Wohnprojekt in der Stadt (seit 1990). Wer die queere Vielfalt in unserer Stadt fördern und erhalten will, so jedenfalls das Bekenntnis des Regierenden Bürgermeisters bei seinem Amtsantritt, muss das Haus aus der Spekulationsspirale holen und in gemeinwohlorientierte Hand bringen. Nur so können die Bewohner*innen und das Projekt dauerhaft gesichert werden.

Der Bezirk ist stark engagiert und tut bereits alles, was an Vorbereitungen notwendig ist, um das Vorkaufsrecht zu ziehen. Jetzt muss auch der Senat seine Hausaufgaben machen und die notwendigen Gelder – Zuschuss an ein landeseigenes Wohnungsunternehmen oder die Genossenschaftsförderung – zur Verfügung stellen. Die Zeit drängt, denn die Frist für das Vorkaufsrecht läuft bereits Mitte Mai aus. Es kann nicht sein, dass Schwarz-Rot das ohnehin stark eingeschränkte Vorkaufsrecht nicht mehr nutzen will obwohl sie sich dazu im Koalitionsvertrag bekannt haben. Durch seine Verweigerung, finanzielle Mittel bereit zu stellen, droht der Senat das Vorkaufsrecht ganz zu beerdigen. Das wäre eine vertane Chance. Das kann sich der Mieterschutz in Berlin nicht leisten und ist angesichts der neuen erschreckenden Ergebnisse des IBB-Wohnungsmarktberichts unverantwortlich. Die mittlere Angebotsmiete in Pankow liegt bei knapp 15 Euro/qm, wobei das obere Drittel davon bereits bei 25 Euro/qm liegt.

Am besten nicht abreißen! – Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss längst überfällig

Bauen, bauen, bauen und Kooperation mit den privaten Wohnungskonzernen – das war der mietenpolitische Plan von CDU und SPD. Die Strategie ist schon innerhalb der ersten 100 Tage der Schwarz-Roten Koalition zerbröselt: Das Wohnungsbündnis fällt auseinander, Mietregelungen werden nicht eingehalten und auch beim Neubau sind die Partner*innen der Koalition aus der Privatwirtschaft ein Totalausfall! Weniger Baugenehmigungen, weniger Baubeginne, weniger Baufertigstellungen, alles weit unter den Zielen der Koalition und alles schlechter als unter Rot-Grün-Rot. Über 60.000 Wohnungen sind bereits genehmigt, werden aber immer noch nicht gebaut.

Während der Neubau stockt, tut der Abriss dies leider nicht. Zwar darf Abriss nicht ohne Genehmigung erfolgen, aber positive Bescheide für Abriss von intaktem Wohnraum sind noch immer die Regel statt Ausnahme: im Jahr 2021 war das in 91,8% der Fälle so, oft sogar ohne jegliche Auflagen. So werden immer noch jährlich ca. 2000 Wohnungen abgerissen. Nicht nur wird bezahlbarer Wohnraum zerstört, wo doch Angesichts der stetig schrumpfenden Anzahl von Sozialwohnungen jede Wohnung zählt; es ist auch klimapolitisch reiner Irrsinn. Dennoch erlaubt Schwarz-Rot weiter, dass Wohnraum abgerissen werden darf, wenn die Kosten für die Instandhaltung nicht innerhalb von 10 Jahren wieder komplett eingenommen werden können durch die Mieten. Diese Regelung heizt den Abriss von Wohnraum sogar noch an. Das muss aufhören! Hier kann und muss das Land Berlin im Rahmen der Zuständigkeit für das Wohnungswesen endlich handeln.

Zusätzlich ist durch die aktuelle Baukrise und den bereits genannten Bauverzug völlig unklar, wann der abgerissene Wohnraum durch neuen ersetzt wird. Für die alten Mieter*innen ist das aber sowieso völlig irrelevant. Die Mieten in den Häusern, die auf ihrem vertrauten Zuhause gebaut werden, sind für sie sowieso nicht bezahlbar.

Auf Grundlage von Vorschlägen des Berliner Mietervereins haben wir Grünen deshalb das „Am besten nicht Abreißen Gesetz“ eingebracht. Durch Änderungen in der Bauordnung und Änderungen im Zweckentfremdungsverbotsgesetz würde dies den Abriss von Wohnraum deutlich erschweren. Auch die Berliner Architektenkammer hatte bereits klare Vorschriften für ein Abrissmoratorium gefordert. Diesen wollten wir schon Ende 2021 nachkommen und die bestehenden Gesetze verbessern, damals hat es aber die SPD blockiert. Jetzt machen wir hier diesen Vorschlag: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1202.pdf

Wir können uns Abriss aus wohnungspolitischen, wirtschaftlichen wie ökologischen Gründen längst nicht mehr leisten. Aktuell werden immer noch Mieter*innen verdrängt, weil Eigentümer*innen neue Luxusbauten errichten wollen und dazu vorhandenen, oft preisgünstigen Wohnraum abreißen. Damit muss endlich Schluss sein! Denn wenn SPD und CDU schon keinen effektiven Mieter*innenschutz machen, wenn Sie schon keine Wohnungen bauen, dann müssen sie wenigstens aufhören bestehenden Wohnraum zu vernichten.

Wer mehr wissen will kann sich gerne den 36. Runden Tisch Liegenschaftspolitik vom 15.09.2023 angucken. Ab Stunde Eins, Minute Sechs rede ich nochmal ausführlich über die Abrissthematik: https://www.youtube.com/live/Lb-PWdrda4Q?si=i-DCLmHtSPSKKR73&t=3997

Das Beste für Berlin: Vergesellschaftung jetzt!

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hatte heute das Thema „Abschlussbericht der Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ und Ausblick auf das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ zum Thema. Dazu habe ich folgendes Statement abgegeben:

Die Diskussion in der Ausschusssitzung heute hat erneut bekräftigt, dass Vergesellschaftung rechtlich machbar und finanzierbar ist. Auch die abgegebenen Sondervoten stünden nach der Vorsitzenden der Expert*innenkommission, Frau Däubler-Gmelin, einem entsprechenden Gesetz nicht im Wege. Die offenen Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Entschädigungshöhe müssen aber geklärt werden. 


Statt auf Vergesellschaftung hat die SPD damals auf das Wohnungsbündnis gesetzt. Die vergangenen Wochen haben gezeigt: Das Bündnis ist kläglich gescheitert, die Konsequenzen müssen jetzt gezogen werden. Nach Jahren der sprudelnden Gewinne wollen sich die privaten Wohnungskonzerne nun auf Kosten von Mieter*innen und Steuerzahler*innen ihre Renditen auch in Krisenzeiten garantieren, ganz dem Motto: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Während sie zeitgleich ihre Haupt-Daseinsberechtigung, das Schaffen von Wohnraum, stark oder, wie im Falle von Adler und Vonovia/Deutsche Wohnen, komplett eingestellt haben. Es zeigt sich immer wieder: Freiwillige, intransparente Selbstverpflichtungen können keine echten Gesetze und echten Mieterschutz ersetzen!

Und die Zeit drängt: Wenn 220.000 Berliner Miethaushalte mehr als 40% des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufbringen müssen, ist das alarmierend. Weitere 250.000 Haushalte leben mit einer Mietbelastungsquote von 30-40%. Insgesamt sind damit fast ein Drittel der Berliner Mieter*innen mit den Mietkosten tendenziell überlastet. Wer immer noch bezweifelt, dass ein Wohnungsmarkt, der von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen dominiert wird, deutlich niedrigere Mieten hervorbringt, muss lediglich nach Wien schauen. Rund 62% des Wohnungsbestands in der österreichischen Hauptstadt unterliegen dem Allgemeinwohl, was zu deutlich niedrigeren Mieten und einer höheren Lebensqualität führt. Nicht umsonst wird Wien regelmäßig zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt.

Die Expert*innenkommission sollte die juristische Antwort auf die offenen Fragen zur Vergesellschaftung geben, aber auch jetzt, trotz des positiven Berichts, will der Senat weiterhin verschleppen, statt direkt umsetzen und ein allgemeines Rahmengesetz vor einem Umsetzungsgesetz erarbeiten. Auch die Mitglieder der Expert*innenkommission haben bekräftigt: Ein allgemeines Rahmengesetz ist unnötig, da sich die konkreten und offenen Fragen nur in einem Umsetzungsgesetz (z.B. Verhältnismäßigkeit und Entschädigungshöhe) klären lassen können. Mit einem Rahmengesetz würde sich kein Maßstab für weitere Umsetzungsbereiche und spätere Gesetzgebung setzen lassen, da das spätere Gesetz sich immer durchsetzen würde. Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtes, von gesetzgeberischen Institutionen befragt zu werden, ob erarbeitete Gesetze zulässig sind. Eine Prüfung kann nur von der Opposition beauftragt werden.

Der Abschlussbericht hat zudem ergeben, dass deutlich unter Markt- bzw. Verkehrswert entschädigt werden kann. Es ist eben nicht so, dass das Land Berlin bei einer Vergesellschaftung analog zur Enteignung entschädigen muss – in diesem Fall muss nämlich nach Marktwert entschädigt werden. Daher ist klar: Die damalige Kostenschätzung des Senats über 36 Milliarden Euro ist hinfällig und muss überarbeitet werden.

Das Argument „Vergesellschaftung schafft keine neue Wohnung“, das auch heute vom Senat vorgebracht wurde, ist unterkomplex und folgt zu einem gefährlichen Schwarz-Weiß-Denken, das der aktuellen Debatte nicht weiterhilft. Es geht um die Sicherung des Bestandes zu gleichbleibenden bzw. gesenkten Mieten. Die Kombination aus kaum noch existentem belegungsgebundenem Bestand und der stark fallenden Anzahl von Sozialwohnungen mit den Plänen von Schwarz-Rot, die Ansprüche auf WBS deutlich auszuweiten, bedarf dringend neuer kommunaler Wohnungen. Kein Neubau der Welt kann diesen Bedarf decken, da es bereits heute für jede Sozialwohnung zehn WBS-Berechtigte gibt. Auch die Gefahr, private „Investor*innen“ im Wohnungsbau zu verprellen, ist ebenfalls fadenscheinig, da die dringend gebrauchten Sozialwohnungen fast ausschließlich von den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) gebaut werden. Die Anhebung der Fördermittel für unsere LWUs wäre daher die beste Neubaustrategie und nicht Bittsteller der privaten Wohnungsunternehmen zu werden. Diese haben ihre fehlende Verlässlichkeit im Wohnungsbündnis bereits zur Schau gestellt. Für uns Bündnis 90/GRÜNE ist klar, dass nur ein Zusammendenken verschiedener Maßnahmen die aktuelle Dynamik auf dem Wohnungsmarkt eindämmen kann- Vergesellschaftung ist dabei ein wichtiger Baustein. Wir fordern daher die zügige Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes, statt das Vorhaben weiterhin verschleppen zu wollen. Die Mitglieder der Kommission haben sich bereit erklärt, an dem Gesetz weiterzuarbeiten und ihre Expertise zur Verfügung zu stellen.

Wir Grüne werden gemeinsam mit der Initiative weiterhin den Druck auf den Senat erhöhen und uns weiterhin für die Umsetzung des Volksentscheids einsetzen!