Lose, intransparente Selbstverpflichtungen ersetzen keine stärkeren Mieter*innenschutzgesetze – das Wohnungsbündnis des Senats ist eine politische Luftnummer

Seit Juni gibt es das Bündnis für Wohnnugsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin des Senats mit den Landeseigenen Wohnungsunternehmen, dem BBU -Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sowie großer privater Wohnungsunternehmen wie Vonovia und Adler. Dabei wurden Mieter*innenschutzmaßnahmen und Neubauziele beschlossen.

Im Rahmen der Evaluation des Wohnungsbündnisses habe ich am 22. November eine Anfrage gestellt. Es war eine Evaluation zum Jahresende verabredet und von der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey im November bereits angekündigt. Wenn man allerdings einen Blick hinter die Kulisse wirft, muss man feststellen: Giffeys Wohnungsbündnis bleibt uns Transparenz und echte Ergebnisse schuldig. Die Bilanz ist verheerend.

Denn:
Es gibt weder Zahlen zur Erfüllung von WBS-Quoten bei der Neuvermietung, noch ein Wohnungstauschportal oder Maßnahmen dazu, es gibt keine Aussage zur abgesenkten Kappungsgrenze, noch zur Einhaltung der sozialen Härtefallregelung, keine festen Neubauzahlen pro Wohnungsunternehmen, von geförderten Wohnungen ist ebenso keine Rede. Es gibt keinerlei Kontrollen oder gar Sanktionen, falls Maßnahmen durch die Wohnungsunternehmen nicht eingehalten werden. Alles findet „eigentverantwortlich“ statt.

Die Bündnisergebnisse wurden nicht an die Mieter*innen weitergegeben, es gibt keine Informationen an die Haushalte.

Die Arbeitsgruppen wie z.B. zur verbesserten Genossenschaftsförderung hat zwar einmal getagt, aber eine neue Förderrichtlinie ist noch nicht in Sicht.

Lediglich die Landeseigenen Wohnungsunternehmen liefern konkrete Ergebnisse. Diese erhalten bereits seit 2014 soziale politischen Vorgaben durch die sog. Kooperationsvereinbarung mit dem Senat. Dadurch leisten sie seit Jahren einen zentralen Beitrag zur sozialen Wohnraumförderung und müssen stärker von uns als Koalition unterstützt werden.

Der Senat kann nur eigene Maßnahmen aufzählen und nur dafür appellieren, dass Maßnahmen auch von Privaten umgesetzt werden. Der Senat verweist auf die Landeseigenen Wohnungsunternehmen bezüglich eines Mietenstopps (Nettokaltmiete) und eines Kündigungsmoratorium, und hat aber wohl nichts unternommen, um Private dafür zu gewinnen bzw. davon zu überzeugen. Bisher ist es nicht bekannt, dass es freiwillig eine nachvollziehbare Senkung von Betriebs-/Nebenkosten gab wie im Bündnispapier angekündigt, auch keinerlei Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen bisher laut einiger Mieter*innen, die sich bei mir gemeldet haben.

Es wurden auch keine neuen Unternehmen gewonnen, und Heimstaden ist immer noch nicht dabei.

Und die Ziele bzw. einzelnen Maßnahmen, die wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben, werden meist sowieso nicht erfüllt.

Mein Fazit: Das Bündnis scheint eine politische Luftnummer zu sein, weil es keinerlei Verbindlichkeiten gibt, auf die sich Mieter*innen berufen können. Das Wohnungsbündnis ersetzt keine besseren Wohnraumschutzgesetze und sorgt nicht für eine spürbare Entlastung der Mieter*innen.

Rot-Grün-Rot bringt gesetzliche Verankerung der Mieterbeiräte auf den Weg

Am Dienstag haben sich die drei Koalitionsfraktionen für die gesetzliche Verankerung der lokalen Mieterbeiräte in den Quartieren der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) ausgesprochen und bringen dafür zum nächstmöglichen Plenum des Abgeordnetenhauses eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes ein.

Hierzu erklären Sevim Aydin (SPD), Katrin Schmidberger (Grüne) und Niklas Schenker (DIE LINKE), wohnungspolitische Sprecher*innen der rot-grün-roten Koalition:

Wir freuen uns, dass wir als Koalition nun endlich die wichtige Arbeit der lokalen Mieterbeiräte auch gesetzlich anerkennen. Damit werden die langjährigen Forderungen nach einer gesetzlichen Absicherung der Mieterbeiräte umgesetzt und die Mitwirkung und Rechte der Mieter*innen umfassend gestärkt. Neben den unternehmensweiten Mieterräten leisten sie einen wichtigen Beitrag zur aktiven Gestaltung der Quartiere sowie zur demokratischen und sozialen Ausrichtung der Landeseigenen Wohnungsunternehmen. Mieterbeiräte haben nun zukünftig im Rahmen ihrer Tätigkeit das Recht auf Information über die jeweilige Mieterschaft betreffenden Angelegenheiten und die dafür erforderlichen Daten für Stellungnahmen und zur Erarbeitung eigener Vorschläge.

Damit wird ein wichtiges Projekt zur Demokratisierung der Landeseigenen Wohnungsunternehmen und zur Unterstützung der Interessen der rund 750.000 Mieter*innen realisiert. Gerade in der heutigen Zeit multipler Krisen ist es wichtig, dass Mieter*innen verlässliche Interessensvertreter*innen haben, an die sie sich wenden können. Wir brauchen ein starkes Signal, dass die Mieter*innen in der Krise nicht allein sind. Die LWU müssen hier als Vorbild zeigen, wie eine demokratische Ausrichtung und Mieter*innenschutz funktionieren kann.

Mit der Novelle wird zudem die Wohnraumversorgung Berlin AöR gestärkt. Künftig soll ein unternehmensübergreifendes Koordinierungsgremium zwischen den unternehmensweiten Mieterräten und den quartiersbezogenen Mieterbeiräten eingerichtet werden, die bei der WVB angesiedelt sein soll. Dadurch sollen die unterschiedlichen Mietervertreter*innen künftig besser miteinander kommunizieren und Mieterinteressen besser koordinieren können.

„Warme Wohnungen statt warmer Worte“

Der Gutacherausschuss hat in seinem Bericht zum Berliner Immobilienmarkt für 2021 fast 24 Mrd. € an Geldumsatz des Berliner Immobilien-und Grundstücksmarkts ermittelt. 24 Milliarden Euro für Verkäufe, Vermietung und Neubau. Während Immobilienunternehmen auf dem Rücken der Mieter*innen Rekordgewinne einfahren, wissen die teilweise nicht, wie sie bei den gestiegenen Betriebskosten über die Runden kommen sollen.

Im Plenum am 20. Oktober habe ich zur aktuellen Stunde erläutert, warum wir deshalb einen bundesweiten Mietenstopp, ein Kündigungsmoratorium und die Deckelung von Indexmieten brauchen.

Ich habe mich auch für eine Übergewinnsteuer auf überteuerte Mieten ausgesprochen, sie wäre angebracht in dieser Krise. Temporäre Einnahmeverzichte sind für ein Jahr nicht zu viel verlangt, im Gegenteil, sie wären ein so wichtiges Signal der Solidarität an die Mieter*innen.

Diese Krise wird nicht ohne Wohlstandsverlust gehen, denn wir werden nicht allen alles bezahlen können. Alle müssen ihren Beitrag leisten und als Politik ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Auch deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass auch die Immobilienwirtschaft sich an der Krise beteiligt.

Meine Rede könnt ihr hier nachschauen:

©RBB

WIR GEHEN NICHT MACHTLOS IN DIE KRISE!
SOZIALE HÄRTEN ABFEDERN. FÜR EIN ÖKOSOZIALES
BERLIN.

Autor*innen: Silke Gebel, Werner Graf, Taylan Kurt, Katrin Schmidberger und Dr. Stefan Taschner

Die enorme Inflation und die rasant steigenden Energiekosten bringen viele Berliner*innen in existenzielle Nöte. Auch die öffentlichen Haushalte sind davon enorm betroffen. Und eine rasche Besserung ist kaum in Sicht – im Gegenteil: Dass die früheren Preise zurückkommen, ist mehr als unwahrscheinlich, und sowohl der bevorstehende Winter als auch Maßnahmen wie die Gasumlage lassen vermuten, dass der Preisanstieg weiter voran geht. Die Politik ist jetzt gefordert, umsichtige Maßnahmen einzuleiten, die den Menschen akut und schnell, aber auch langfristig helfen. Denn nur über einen Winter zu kommen, wird nicht reichen.

Deshalb verschreiben wir uns einem Dreiklang in der Politik für die Berliner*innen:

  1. Sozialökologische Lücken schließen, die der Bund offen lässt
  2. Geringverdiener*innen bei den Kosten der Krise unterstützen und soziale
    Härten abfedern
  3. Solidarisch durch die Krise – die Berliner*innen bei der sozialökologischen Wende unterstützen

Als Land Berlin bereiten wir uns auf die aktuelle Krise vor und haben mit einer Rücklage von 380
Millionen Euro im Doppelhaushalt 2022/2023 Vorsorge für steigende Energiekosten getroffen. Unser
erstes Ziel ist, dass Schulen, Kitas, Feuerwehr und Polizei sowie die sozialen Träger über den Winter
arbeiten können und nicht aufgrund von Kälte geschlossen werden müssen. Gleichzeitig wollen wir
die Berliner*innen mit geringen Einkommen unterstützen, für die Preissteigerungen eine besondere
Härte darstellen.

Inwieweit die bestehende Rücklage ausreicht oder bei weiteren Bedarfen durch Kreditaufnahme
erhöht werden muss, ist aktuell noch ungewiss und hängt vor allem von der
Verantwortungsübernahme und den haushalterischen Entscheidungen des Bundes zur Notlage ab.

Dabei sind die Möglichkeiten der Länder und Kommunen, also auch Berlins, aufgrund ihrer
schwierigen finanziellen Lage begrenzt und dürften nicht zu einer generellen Haushaltsschieflage
führen.

Diese konkreten Maßnahmen folgen für uns auf den oben beschriebenen Dreiklang:

1. Sozialökologische Lücken schließen, die der Bund lässt

Schon in der Corona-Pandemie hat Berlin bewiesen, dass die Stadt schnell, unbürokratisch und
zielgenau die Menschen unterstützen konnte, die vom Bund nur unzureichend adressiert wurden.
Dabei gilt für uns weiter: „Bund vor Land“. Zunächst steht der Bund in der Pflicht und es muss klar
sein, wie er die Bürger*innen entlastet, erst dann kann das Land weitere, zusätzliche Maßnahmen auf den Weg bringen, um die vorhandenen Lücken zu schließen. Wir setzen uns dabei beim Bund ein, dass er alle Menschen im Transferbezug sowie mit niedrigen und auch mittleren Einkommen gezielt unterstützt und umfassend entlastet.

• Eine armutsfeste Grundsicherung, von der alle leben können
Laut Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes liegt eine menschenrechtskonforme Grundsicherung bei 678 Euro/Monat. Die Bundesregierung bereitet derzeit die Einführung des Bürgerinnengeldes vor. Wir erwarten, dass der neue Regelsatz des Bürger*innengeldes in seiner Höhe
deutlich über dem jetzigen Satz liegt und armutsfest ausgestaltet wird.

• Übergewinnsteuer einführen
Während viele Menschen unter den steigenden Energiepreisen leiden, verdienen Mineralöl- und
Energiekonzerne massiv daran. Wir haben daher im Bundesrat den Antrag zur Einführung einer
Übergewinnsteuer unterstützt und werden im Bund auch weiter Druck machen, den Beispielen vieler
europäischer Länder wie Spanien und Belgien zu folgen. Mit den Einnahmen aus der Steuer könnten
bspw. Entlastungsmaßnahmen finanziert werden. Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen, wollen wir
die an der Berliner Energieversorgung beteiligten Energieunternehmen (wie zum Beispiel Vattenfall
und GASAG) finanziell an einem Berliner Härtefallfonds beteiligen.

• Aus 9 wird 29: Bezahlbare Mobilität für alle
Bezahlbare Mobilität gehört für uns zur Grundversorgung. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise
brauchen wir eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket und fordern deshalb ein 29/49-Euro-
Ticket – 29 Euro pro Monat regional, 49 Euro für ganz Deutschland. Wir erwarten, dass der Bund die
Finanzierung hierfür bereitstellt und wir haben bereits Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht
(z.B. Abschaffung des Dienstwagenprivilegs). Sollte der Bund nur einen Anteil der Kosten übernehmen,
sind wir auch als Berlin bereit, unseren Teil beizutragen. Falls eine Nachfolgeregelung durch den
Bund nicht erfolgt, wollen wir dennoch die Mobilität für alle in Berlin sicherstellen: Für diesen Fall
prüfen wir die Ausweitung des Berlin-Tickets S („Sozialticket“) auf alle Menschen, die in Berlin
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben.

• Gaspreisdeckel für die Grundversorgung
Die zusätzlichen finanziellen Belastungen wird der Staat nicht für alle Personen auffangen können.
Deshalb muss für die Grundversorgung ein Gaspreisdeckel auf Bundesebene eingeführt werden. Der
über den Grundverbrauch hinausgehende Verbrauch muss progressiv im Preis steigen.

• Ein Kündigungs- und Mieterhöhungsmoratorium für alle Mieter*innen
Wir fordern vom Bund die gesetzliche Möglichkeit, ein Mieterhöhungsmoratorium für ein Jahr auszusprechen bzw. Mieterhöhungsmöglichkeiten für die Nettokaltmiete selbst bundesgesetzlich auszuschließen. Zudem sollten Indexmieten gekappt werden.

• Wohngeld und BaFöG erhöhen und um eine Klimakomponente ergänzen
Das derzeitige Wohngeld deckt nicht immer die tatsächlichen Wohnkosten ab. Wir fordern, dass der Heizkostenanteil im Wohngeld nicht pauschal, sondern gestaffelt berechnet wird. Zudem muss der Berechtigtenkreis – zumindest temporär – deutlich erweitert werden, um mehr Menschen Unterstützung anzubieten, die derzeit aus allen Sicherheitsnetzen fallen bzw. bisher zu wenig unterstützt wurden.

• Ein Moratorium für Strom- und Gassperren
Energiesperren sind wie kalte Wohnungsräumungen: Ohne Haushaltsgeräte wie Kühlschrank oder Herd wird der Alltag unmöglich. Betroffene Personen kaufen in der Folge keine gesunden Lebensmittel ein, frieren und sitzen im Dunkeln. 14.000 Berliner*innen wurde im vergangenen Jahr
Strom oder Gas gesperrt. Diese Zahl wird aufgrund der steigenden Kosten weiter anwachsen. Wir
brauchen daher für Berliner*innen mit Energieschulden ein Moratorium für Strom- und Gassperren. Das muss auf Bundesebene vereinbart werden. Mit den Berliner Grundversorgern Vattenfall und GASAG wollen wir eine Vereinbarung treffen, von Energiesperren im nächsten Winter abzusehen, um so besonders schutzbedürftige Personen, wie z. B. Kinder und Jugendliche, Senior*innen und schwer
Kranke vor Energiesperren zu schützen.

2. Geringverdiener*innen bei den Kosten der Krise unterstützen und soziale Härten abfedern

In Berlin gehören ungefähr 1,2 Millionen Menschen zu den sogenannten Geringverdiener*innen und
über eine halbe Million Menschen beziehen Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Unser Ziel ist
die finanzielle Unterstützung vor allem der am härtesten von dieser Situation betroffenen Menschen.
Wir fokussieren unsere Hilfsmaßnahmen deshalb auf die Menschen, die besonders tief in die Tasche
greifen müssen: Alleinerziehende, Rentner*innen, Geringverdiener*innen und Menschen im
Transferleistungsbezug, wo der Bund die Leistungen noch unzureichend erhöht hat. Dabei gilt es, die
Grundversorgung abzusichern. Wir wollen, dass niemand seine Wohnung verliert oder ohne
Energieversorgung auskommen muss.

• Sozial gestaffelten Härtefallfonds für Energieschulden einrichten
Der Fonds ist subsidiär zur Unterstützung des Bundes und soll wie damals bei den Corona-Hilfen
nachrangig organisiert werden – so wurde es in den Haushaltsberatungen vereinbart.
Anspruchsberechtigt sind nur natürliche Personen, die ihre Energieschulden oder
Betriebskostennachzahlungen mit den ihnen verfügbaren finanziellen Mitteln nicht bezahlen können.
Die Auszahlungen sollen sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen orientieren.
Menschen im Grundsicherungsbezug sollen für den Energiegrundbedarf bis zur Höhe des
Durchschnittsverbrauchs einen 100-prozentigen Zuschuss erhalten, aber auch Haushalte mit
Einkommen im Rahmen der WBS-Einkommensgrenzen (bis 180 Bundeseinkommensgrenze) sollen
Unterstützung erhalten. Voraussetzung für eine Auszahlung über den Grundbedarf hinaus soll die
Teilnahme an einer der Beratungsstellen sein. Wir werden prüfen, inwieweit dieser Fonds auch von Energiekonzernen (Vattenfall, GASAG…) getragen werden kann, gerade wenn der Bund keine
Übergewinnsteuer einführt.
• Wohn- und Heizkosten für Transferleistungsempfänger*innen umgehend anpassen und Zwangsumzüge verhindern
Die wenigen Grundsicherungsempfänger*innen, die aufgrund der steigenden Energiepreise aus der
Ausführungsvorschrift Wohnen fallen, dürfen nicht durch das Jobcenter zum Umzug aufgefordert
werden. Zwangsumzüge werden wir nicht zulassen. Wir fordern die schnelle und unkomplizierte
Übernahme von Miet- und Heizkostenschulden durch die Jobcenter/Sozialämter.

• Besonderen Mieter*innenschutz auf Landesebene einführen
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und für ein Jahr ein Kündigungsmoratorium aussprechen. Angesichts der aktuellen Lage brauchen wir eine verbesserte Härtefallregelung für Mieter*innen bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen mit WBS. Sollten
die Hilfen des Bundes nicht ausreichen, wollen wir den Kreis der WBS-Berechtigten bis zur
Bundeseinkommensgrenze 180 erweitern und auch die Regelung analog zum „alten sozialen
Wohnungsbau“ auf bruttowarm zunächst für sechs Monate umstellen: Damit kappen wir auch die
zweite Miete auf 30 % des Nettoeinkommens und unterstützen gezielt einkommensschwache
Mieter*innen. Mit Blick auf die ungewisse Lage, wie sehr die Kosten steigen werden, soll dieser Mieter*innenschutz regelmäßig evaluiert werden. Im Rahmen des Wohnungsbündnisses des Senats
sollten sich zu diesen Maßnahmen auch die privaten Akteur*innen verpflichten.

• Meldepflicht für Energiesperren einführen
Hilfe kann nur geleistet werden, wenn die Hilfsstellen alarmiert werden. Anlehnend an die
Mitteilungen über geplante Wohnungsräumungen an die Sozialämter, sollen die Sozialämter auch
dauerhaft bei Energiesperren informiert werden. Betroffene können in der Folge schnell aufsuchend
beraten und Energiesperren auf diese Art verhindert werden.

• Ratenzahlungsvereinbarungen für Energieschulden strecken
Gerade die explodierten Energierechnungen können oftmals nicht auf einen Schlag bezahlt werden.
Treten Energieschulden bei Personen auf, sind die Energieversorger verpflichtet, Rückzahlungen auf
bis zu 18 Monate zu strecken. In der Realität bieten die Energieversorger jedoch oft nicht mehr als
vier Monate an. Wir werden mit Hilfe des Runden Tisches Energie dafür sorgen, dass sich die
Energieversorgungsunternehmen in Berlin in Zukunft daran halten.

• Energiepreissteigerungen bei sozialen Trägern abfedern

Die steigenden Energiepreise werden zu Mehrkosten bei sozialen Trägern führen, die insbesondere
kleinere Träger wie z.B. Kinderläden, Notübernachtungen oder Beratungsstellen nicht immer sofort
auffangen können. Deshalb wollen wir einen Härtefallfonds für diese kleinen Träger einrichten,
welche die Nachzahlungen sonst in die Insolvenz treiben würden.

3. Solidarisch durch die Krise – die Berliner*innen bei der sozialökologischen Wende unterstützen

Die Energie- und Klimakrise werden uns in den nächsten Jahren beschäftigen: Das ist eine doppelte Herausforderung: Die sozialökologische Wende jetzt umzusetzen und gleichzeitig die Berliner*innen
dabei zu unterstützen, dass sie auf Dauer gut und günstig leben können. Dafür muss das eingesetzte Geld zielgenau wirken und aktuelle Maßnahmen dürfen den Staat nicht in zwei oder drei Jahren
handlungsunfähig machen. Wir wollen langfristig von fossilen Energieträgern unabhängig werden.
Nur so werden wir die Energieversorgung auch morgen und übermorgen sichern und gleichzeitig das
Klima schützen. Dabei müssen wir auch die Berliner*innen vor Ort unterstützen, besser mit den gestiegenen Energiekosten umgehen zu können.

• Energieberatung „Stromsparcheck“ zu einem Landesprogramm ausbauen
Berlin verfügt bereits über eine kompetente soziale Beratungslandschaft. Wir wollen den Stromsparcheck zu einem „Energiesparcheck“ für alle Energieformen ausbauen und es nach dem Vorbild der Stadtteilmütter in ein eigenes Landesprogramm mit fest angestellten Energiesparhelfer*innen überführen. Wir werden ihn zudem mehr Berliner*innen zugänglich machen.

• Ausbau der sozialen Beratungsstrukturen
Um Berliner*innen mit Energieschulden zu helfen, bauen wir soziale Beratungsstellen wie die
Energiesparberatung und Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale, aber auch von Trägern
wie der Caritas weiter aus und werden einen zweiten Standort im Berliner Osten eröffnen. Weiterhin
stärken wir die bezirklichen Schuldner*innenberatungen und die unabhängigen Sozialberatungen. Hand in Hand mit dem Härtefallfonds können so soziale Härten abgefedert werden.

• Energiewende für alle!
Wir setzen konsequent weiter auf den raschen Ausbau erneuerbaren Stroms und der Wärme. Dafür bauen wir gemeinsam mit den Berliner Stadtwerken verstärkt die Mieter*innenstromprojekte aus. Die
Bundesregierung muss dafür weitere bürokratische Hürden abbauen und endlich die EU-Richtlinie zu
den Erneuerbaren Energien vollständig umsetzen, insbesondere die Regelungen zu den Energy
Communities und zum Energy Sharing. Die Stromnetz Berlin werden wir so aufstellen, dass
Solaranlagen zügig angeschlossen werden können.

• Wo bekomme ich Hilfe? Informationskampagne für Berlin
Berlin braucht eine breit angelegte und mehrsprachige Werbekampagne, um auf die Angebote in der
Energiekrise hinzuweisen. Auch ein Informationsschreiben der Verbraucherschutzsenatorin das
beispielsweise zusammen mit Briefen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen versandt werden
kann, werden wir angehen. Wir müssen alles tun, um vor allem Menschen in Gebäuden mit schlechter
Energieeffizienzklasse zu erreichen, zum Beispiel durch eine aufsuchende Hilfe in
Großwohnsiedlungen.

• Runden Tisch zum „Wärme sparen“ einführen
Die Senatsverwaltungen UMVK, SBW, WEB und IAS sollen gemeinsam einen Runden Tisch für die
kommenden Monate einberufen, der sowohl schnell umsetzbare Energiesparmaßnahmen sowie
Schutzmaßnahmen als auch langfristige Umbaufahrpläne entwickelt. Teilnehmen sollen alle
relevanten Akteure wie z.B. GASAG, Vattenfall, Baukammer, Handwerkskammer bzw. Innung, IHK,
Berliner Stadtwerke/Energieagentur, Bauinfo, Sozialverbände/Schuldner*innenberatung,
Mieterverbände und der Verband Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU).

• Beihilfen für Haushaltsgeräte nach dem SGB II und XII modernisieren
Haushalte im Transferleistungsbezug verfügen meist über ältere, energieintensive Kühlschränke oder
Waschmaschinen, die wir durch energiesparende Geräte austauschen wollen. Dafür sollen die
Beihilfen für Haushaltsgeräte im SGB II und XII auf Bundesebene modernisiert werden.