Genossenschaften stärken – für mehr bezahlbaren Wohnraum in Berlin

Wohnungsbaugenossenschaften sind eine tragende Säule für bezahlbare Mieten und stabile Nachbarschaften in Berlin. Sie entziehen Wohnraum dauerhaft der Spekulation, bauen langfristig, orientieren sich am Gemeinwohl und schaffen soziale Durchmischung. Genau deshalb braucht Berlin sie.

Doch die Realität sieht leider anders aus: Gerade junge oder kleinere Genossenschaften stoßen in Berlin auf hohe Hürden, wenn sie geförderte Wohnungen errichten wollen. Die Förderpraxis der Investitionsbank Berlin (IBB) ist oft intransparent, langwierig und nicht auf die Bedürfnisse gemeinwohlorientierter Akteure zugeschnitten. Das Ergebnis: Projekte verzögern sich oder scheitern ganz. obwohl dringend neuer, bezahlbarer Wohnraum gebraucht wird.

Damit sich das ändert, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen einen umfassenden Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht:
„Verbindlichkeit und Transparenz – Genossenschaften im Wohnungsbau stärken!“

Worum geht es?

Wir wollen dafür sorgen, dass Genossenschaften in Berlin endlich verlässlich bauen können. Dafür müssen die Förderbedingungen dringend reformiert werden. Unser Antrag setzt an den zentralen Schwachstellen an um Förderverfahren transparenter, schneller und fairer werden.

1. Ein klares Förderziel: 1.000 Genossenschaftswohnungen pro Jahr

Berlin braucht mehr genossenschaftlichen Wohnungsbau. Deshalb setzen wir ein verbindliches Jahresziel. Damit wird auch der Bund korrekt berücksichtigt, der ausdrücklich eine Priorisierung gemeinwohlorientierter Träger fordert.

2. Mehr Transparenz und Verbindlichkeit bei der IBB

Aktuell warten Genossenschaften oft viele Monate auf Antworten oder wissen nicht, ob ihr Projekt überhaupt förderfähig ist. Wir fordern:

  • klare und öffentlich einsehbare Förderkriterien,
  • ein verbindliches Vorprüfverfahren,
  • eine maximale Bearbeitungsfrist von drei Monaten
  • Verpflichtung Beratungsgespräche anzubieten.

So lassen sich Risiken minimieren und Projekte verlässlich planen.

3. Planungssicherheit – schon in der Frühphase

Grundstückskäufe und Planungsleistungen kosten schnell Millionen. Ohne vorher zu wissen, ob man gefördert wird, ist das für viele Genossenschaften nicht tragbar.
Wir schlagen deshalb vor:

  • Instrumente wie eine einjährige Anhandgabe von Grundstücken,
  • klarere Abstimmung zwischen Konzeptvergaben und Förderlogik
  • sowie verbindliche Vorabzusagen.

4. Eigenkapitalregeln reformieren

Junge Genossenschaften haben oft geringe Eigenkapitalreserven. Die bisherigen starren Vorgaben schließen sie faktisch vom Wohnungsbau aus. Wir wollen deshalb:

  • flexiblere Eigenkapitalquoten,
  • Anerkennung von nachrangigen Direktkrediten als Eigenkapital,
  • und eine faire Bewertung des Erbbaurechts.

5. Mehr Personal für die IBB

Die IBB braucht ausreichend Fachpersonal, um Förderanträge zügig und kompetent bearbeiten zu können. Unser Antrag fordert eine entsprechende Aufstockung sowie eine Koordinierungsstelle auf Landesebene, die Förderung, Bund-Land-Abstimmung und Genossenschaften zusammenbringt.

6. Erbbauverträge finanzierungsfähig machen

Viele Projekte scheitern daran, dass Genossenschaften auf Erbbauflächen keine Finanzierung bekommen – weil die aktuellen Vertragsklauseln zu starr sind. Wir wollen:

  • die Heimfallregelungen anpassen,
  • notwendige Zusatzvereinbarungen für Bankkredite ermöglichen
  • und gemeinsam mit IBB und BIM neue, praxistaugliche Vertragsmodelle entwickeln.

Warum das alles wichtig ist

Berlin braucht dringend bezahlbaren Wohnraum und Genossenschaften bieten dafür ein verlässliches und stabiles Modell. Der Senat hat große Ziele: Bis zu 30.000 Wohnungen sollen in neuen Quartieren genossenschaftlich entstehen. Allein Junge Genossenschaften planen schon heute rund 1.000 geförderte Wohnungen, könnten aber deutlich mehr leisten, wenn Verfahren endlich verlässlich funktionieren und sie adäquat unterstützt werden.

Mit unserem Antrag schaffen wir einen Rahmen, der:

  • Planungssicherheit herstellt,
  • Bürokratie abbaut,
  • gemeinwohlorientierte Akteure stärkt
  • und damit langfristig bezahlbaren Wohnraum sichert.

Wir machen den Weg frei für ein faires, transparentes und funktionierendes Fördersystem, damit Genossenschaften das beitragen können, was Berlin so dringend braucht: dauerhaft bezahlbare Wohnungen für alle.

Vonovia zieht illegale Mietforderungen zurück, doch viele Berliner Mieter*innen bleiben im Regen stehen

Der Druck aus Politik, Zivilgesellschaft und von den Gerichten zeigt Wirkung: Die Vonovia nimmt in Berlin vorerst jene Mieterhöhungen zurück, die mit angeblich „überdurchschnittlicher ÖPNV-Anbindung“ oder „überdurchschnittlicher Nahversorgung“ begründet wurden. Diese Merkmale sind bereits im Berliner Mietspiegel enthalten und wurden dementsprechend wiederholt von Gerichten als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem hatte der Konzern lange versucht, die höheren Mieten durchzusetzen, teilweise sogar mit laufenden Klagen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle großer Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen: Dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle der Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen, dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Umwandlungsverbot schützen – undurchsichtige Ausnahmen verhindern

In einer Stadt, in der seit Jahren jeder verfügbare Quadratmeter Wohnraum hart umkämpft ist und Mieter*innen häufig Angst vor Verdrängung haben, ist ein wirksames Umwandlungsverbot ein zentrales Instrument. Es verhindert, dass Mietwohnungen in großem Stil in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend verkauft werden, oft mit der Folge, dass langjährige Bewohner*innen ihr Zuhause durch „Eigenbedarfskündigungen“ verlieren.

Deshalb haben viele das Aufatmen gehört, als der Bund kürzlich die Verlängerung des Umwandlungsverbots beschlossen hat. Auch wir haben das begrüßt, denn ohne diesen Schutzmechanismus wäre die Situation vieler Menschen noch deutlich angespannter. Doch bei genauerem Blick zeigt sich: In den neuen gesetzlichen Regelungen steckt eine Formulierung, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet und möglicherweise Gefahren birgt, die im politischen Betrieb bisher kaum diskutiert wurden.

Eine kleine Ausnahme mit großer Wirkung?

In der neuen Version des Gesetzestextes findet sich eine entscheidende Passage: Das Umwandlungsverbot soll dann nicht gelten, wenn auf einer Fläche zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. In der Praxis betrifft das vor allem den Dachgeschossausbau. Dort können Eigentümer*innen neue Wohnungen schaffen und grundsätzlich ist das natürlich etwas, das wir begrüßen. Jede zusätzliche Wohnung ist hilfreich in einer Stadt, in der Wohnraum knapp ist, vor allem wenn dafür keine neuen Flächen versiegelt werden müssen.

Das Problem liegt aber nicht im Dachgeschoss selbst, sondern in der juristischen Konstruktion: Um ein Dachgeschoss auszubauen, muss häufig das gesamte Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt werden. Und genau hier entsteht die Unsicherheit. Denn wer das Gebäude schon einmal aufteilt, könnte daraus ableiten, dass das Umwandlungsverbot für das gesamte Haus nicht mehr greift, obwohl die eigentliche Ausnahme ursprünglich nur die neu geschaffenen Dachgeschossflächen betreffen sollte.

Wenn diese Interpretation zutrifft, dann hätte der Bund mit der neuen Regelung beabsichtigt oder unbeabsichtigt ein Einfallstor geschaffen, über das künftig ganze Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt werden könnten. Und zwar in Gebieten, die ausdrücklich als „angespannte Wohnungsmärkte“ definiert sind und in denen das Verbot eigentlich den stärksten Schutz bieten sollte.

Warum das für Mieter*innen so gefährlich wäre

Berlin kennt die Folgen von Umwandlungen nur zu gut. Ganze Straßenzüge wurden in den vergangenen Jahren in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Viele Menschen, die seit Jahrzehnten in ihren Vierteln leben, mussten ausziehen, weil sie die steigenden Kosten nicht mehr zahlen konnten oder aufgrund von Eigenbedarf, welche häufig nur vorgetäuscht ist, gekündigt wurden. Wenn das Umwandlungsverbot Lücken bekommt, droht diese Entwicklung erneut an Fahrt aufzunehmen.

Warum ich nachhake bei Senat und Koalition

Die Menschen in dieser Stadt verlassen sich darauf, dass politische Entscheidungen sie schützen, nicht, dass sie Wege zur Umgehung eröffnen. Und gerade das Umwandlungsverbot war über Jahre hinweg eine Erfolgsgeschichte. Es hat den Druck auf Mieter*innen in vielen Häusern deutlich reduziert. Dass es nun an einer unklaren Formulierung ins Wanken geraten könnte, wäre fatal. Leider konnten mir weder Senat noch die Koalition aus SPD und CDU bisher eine verlässliche Einschätzung bzw. Antwort geben.

Mieterschutz bleibt unser Auftrag

Ich setze mich dafür ein, dass das Umwandlungsverbot konsequent erhalten und seine Wirksamkeit nicht durch Ausnahmeregelungen untergraben wird. Der Dachgeschossausbau darf nicht zum Startpunkt für vollständige Umwandlungen werden. Neuer Wohnraum ist wichtig, aber er darf nicht auf Kosten des bestehenden Mieterschutzes entstehen.

Ich bleibe dran. Für starken Mieterschutz. Für klare Regeln. Und für ein Umwandlungsverbot, das hält, was es verspricht.

Aktuelle Entwicklungen am Hafenplatz -Mieter*innen schützen, Versorgung sichern!


Am Hafenplatz in Kreuzberg spitzt sich seit Monaten die Situation zwischen Eigentümer und Bezirksamt zu. Das Wohnensemble aus den 1970er-Jahren, bekannt durch seine markante Pyramidenstruktur, steht im Mittelpunkt einer laufenden Projektentwicklung, die ursprünglich einen weitreichenden Abriss und Neubau vorsah. Nachdem sich der Bezirk bereits im Sommer 2024 aus der Zusammenarbeit mit der privaten Hedera-Gruppe zurückgezogen hatte, war die Eigentümerstruktur zunehmend unklar geworden.

Unbezahlte Wasserrechnung – das Bezirksamt springt ein
Ende September 2025 eskalierte die Lage, als bekannt wurde, dass die Hedera-Gruppe über längere Zeit Wasserrechnungen in Höhe von rund 1 Mio. Euro für das Quartier nicht bezahlt hatte. Die Berliner Wasserbetriebe drohten daraufhin mit einer Abstellung der Versorgung – betroffen wären rund 1000 Mieter*innen inbegriffen eine Unterkunft für Geflüchtete gewesen. Um eine akute Gefährdung der Bewohner*innen zu verhindern, übernahm das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kurzfristig die offenen Abschlagszahlungen und stellte sicher, dass die Wasserversorgung aufrechterhalten bleibt.

Milieuschutz – Erweiterung beschlossen
Parallel zur Versorgungs- und Eigentümerkrise wurde vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg der Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungs­gebiet („Milieuschutz“) im Umfeld des Hafenplatzes gefasst. Am 16. April 2025 wurde beschlossen, das Erhaltungsgebiet Kreuzberg‑Nord um den Bereich Hafenplatz, Schöneberger Straße, Askanischer Platz, Stresemannstraße und Köthener Straße zu erweitern. 
Ziel ist es, mögliche Aufwertungs- und Verdrängungs­prozesse frühzeitig zu erkennen und mit Instrumenten wie dem Vorkaufsrecht oder dem Schutz vor Abriss gegenzusteuern: Es wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungs­verordnung vorliegen, um die Zusammensetzung der Bevölkerung zu sichern und gebietstypische Wohn­strukturen zu bewahren.
Der aktuelle Beschluss sendet ein klares Signal an den Immobilienmarkt, dass dieser Ort nicht ohne Schutz der angestammten Nachbarschaft neu entwickelt werden darf.

Treuhänder für Ersatzvornahmen einrichten
Deshalb fordern wir Bündnis 90/die Grünen, dass für die Wohnanlage am Hafenplatz ein Treuhänder für Ersatzvornahmen eingesetzt wird. Eine solche Verwaltung könnte sicherstellen, dass die laufenden Kosten bezahlt, notwendige Instandhaltungen vorgenommen und die Mieter*innen zuverlässig informiert und geschützt werden. Es darf nicht sein, dass öffentliche Stellen immer wieder einspringen müssen, während die Eigentümer ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
Eine Treuhänderlösung wäre ein wichtiger Schritt, um wieder Ordnung und Transparenz herzustellen – und um die Grundlage für eine langfristig stabile und gemeinwohlorientierte Perspektive des Quartiers zu schaffen. 

Der Fall Hafenplatz zeigt, dass wir in Berlin dringend stärkere Instrumente brauchen, um in Krisenfällen frühzeitig eingreifen zu können. Fest steht: Die Mieter*innen am Hafenplatz dürfen nicht die Leidtragenden einer verfehlten privaten Projektentwicklung werden. Jetzt braucht es entschlossenes Handeln, klare Verantwortlichkeiten und den politischen Willen, öffentliche Kontrolle wiederherzustellen. Nur so kann gesichert werden, dass Versorgung, Instandhaltung und Wohnraum nicht länger dem Zufall oder spekulativen Interessen überlassen bleiben.