Vonovias illegale Mieterhöhungen stoppen – jetzt muss der Senat handeln!

Das Berliner Landgericht hat zwar entschieden: Vonovia kann keine Mieterhöhungen mit erfundenen Zuschlägen über den Berliner Mietspiegel hinaus verlangen.
Damit hat das Gericht einer skrupellosen Praxis des größten deutschen Wohnungskonzerns einen Riegel vorgeschoben und damit Tausenden Berliner Mieter*innen den Rücken gestärkt. Jedoch will Vonovia damit nicht aufhören laut Medienberichten.

Erfundene Zuschläge für höhere Renditen

Anfang des Jahres hatte Vonovia – gemeinsam mit ihrer Tochter „Deutsche Wohnen“ – Mieterhöhungen über den Mietspiegel hinaus damit begründet, dass Wohnungen in Gegenden mit besonders guter ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung liegen. Doch das Landgericht bestätigt nun unmissverständlich, was bereits vorher klar war und durch einige Amtsgerichte bestätigt wurde: Diese Merkmale sind bereits im Mietspiegel berücksichtigt. Vonovia hat also bewusst getäuscht, um Mieten künstlich in die Höhe zu treiben, auf Kosten der Berliner Mieter*innen.

Dieses Urteil bestätigt, was wir Grünen schon lange kritisieren: Vonovia missbraucht seine Marktmacht, um Gewinne zu maximieren – auf Kosten der Mieter*innen.

Vonovia ignoriert Gerichtsurteile – das ist rechtswidrig und sozial verheerend

Trotz des klaren Gerichtsurteils hält Vonovia an seiner Begründung fest und weigert sich, das Urteil des Landgerichtes zu akzeptieren. Die Logik von Vonovia dahinter ist so klar, wie sie perfide ist: Die allermeisten Mieter*innen stimmen aus Angst und Unwissenheit den illegalen Mieterhöhungen zu. Vonovia bereichert sich mit Kalkül. Dem muss endlich ein Riegel vorgesetzt werden. 

Statt sich ständig neue Merkmale auszudenken, um die Mieten zu erhöhen, sollte Vonovia sich endlich an Recht und Gesetz halten. Wer wie Vonovia wissentlich und mit Vorsatz gegen Gesetze verstößt bzw. Gesetzeslücken ausnutzt, hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts verloren. Wir fordern deshalb:

  1. Vonovia muss von sich aus alle illegalen Mieterhöhungen zurücknehmen – ohne dass jede*r einzelne Mieter*in Widerspruch einlegen muss.
  2. Vonovia muss aktiv alle betroffenen Mieter*innen informieren und zu viel gezahlte Beträge erstatten.
  3. Der Senat darf nicht länger zusehen. Wir brauchen endlich mehr Personal in den Mietprüfstellen, damit Mieter*innen effektiv geschützt werden.
  4. Der Senat muss außerdem alle betroffenen Haushalte umgehend anschreiben und informieren: Diese Mieterhöhungen sind unzulässig. Mieter*innen sollten den Forderungen widersprechen und sich an die Mietpreisprüfstelle wenden.

Berlin muss deutlich machen: Gesetzesbruch lohnt sich nicht.

Deshalb haben wir Grünen bereits im Februar einen Antrag eingebracht, der Tricksereien bei Mieterhöhungen verbietet. Gegen den aktuellen Fall von illegalem Mietwucher bei Vonovia werden wir nun ebenfalls einen Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen, um klarzustellen, dass solche Praktiken in Berlin keinen Platz haben.

Ein Konzern ohne soziale Verantwortung

Dass Vonovia trotz gerichtlicher Entscheidungen weiter so handelt, überrascht kaum, es bestätigt ein ohnehin schon deutliches Bild. Anstatt Verantwortung für bezahlbaren Wohnraum zu übernehmen, nutzt der Konzern jede rechtliche Grauzone aus oder überschreitet sie bewusst, um Profite zu steigern. So ein Akteur hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts verloren.

Vergesellschaftung umsetzen

Das Vorgehen von Vonovia zeigt einmal mehr: Vonovia ist kein verlässlicher Partner, wenn es um soziale Verantwortung und Mieter*innenschutz geht. Wer Gesetze bricht und Profit über Menschen stellt, darf nicht länger über die Zukunft des Berliner Wohnungsmarktes bestimmen. Deshalb ist für uns klar: Der erfolgreiche Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ muss endlich umgesetzt werden. Nur durch die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne können wir Mieten dauerhaft bezahlbar machen, Kontrolle zurückgewinnen und den Wohnraum schützen, der uns allen gehört.

Immer Ärger mit der Urbanen Mitte

Seit Jahren beschäftigt uns das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark – und seit Jahren ist klar: Dieses Projekt ist ein Musterbeispiel dafür, wie Stadtentwicklung in Berlin nicht laufen darf.

Mitten zwischen Kreuzberg und Schöneberg, direkt am beliebten Gleisdreieckpark, sollen nach den aktuellen Plänen sieben Bürohochhäuser entstehen. Türme, die mit bis zu 90 Metern das Gesicht des Quartiers radikal verändern würden – und das, obwohl Berlin derzeit rund 1,8 Millionen Quadratmeter leerstehende Büroflächen hat. Der Bedarf liegt also woanders: bei bezahlbarem Wohnen, sozialen und kulturellen Flächen, Grün- und Freiräumen.

Die von Investor*innen getriebene Logik hinter dem Projekt ist klar: Maximale Rendite statt Gemeinwohl.

Die geplanten Hochhäuser sind aus der Zeit gefallen. In einer Stadt, die immer heißer wird, brauchen wir kühlende Grünflächen und klimaresiliente Stadtentwicklung. Jeder zusätzliche Hektar Bodenversiegelung verschärft die Klimakrise. Auch sozialpolitisch ist das Projekt ein Schlag ins Gesicht: Statt dringend benötigten Wohnraums entstehen Flächen für Büros und weiteres Gewerbe, die niemand braucht.

Dass der Senat – angeführt von SPD und CDU – dieses Projekt trotzdem unbeirrt vorantreibt, zeigt deutlich, wessen Interessen er bedient. Besonders skandalös ist, dass er dafür sogar in die Zuständigkeiten des Bezirks eingreift. Erst beim Baufeld Süd, nun auch beim Baufeld Nord hat der Senat dem Bezirk die Entscheidungshoheit entzogen, nachdem dieser gemeinsam mit Initiativen und der Bevölkerung Ideen entwickeln wollte, wie eine Umplanung im Sinne der Bürger*innen aussehen könnte.

Nachdem dem Bezirk die Zuständigkeit genommen wurde, ist nun das Abgeordnetenhaus am Zuge. Der Bebauungsplan für die Urbane Mitte Süd wurde in den dortigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen und soll dort demnächst behandelt werden. Auch im Abgeordnetenhaus bleibt das Thema somit hochaktuell. Und zurecht richtet sich der Protest der Engagierten vor Ort deswegen nun an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, denn sie haben es in der Hand, ob die Planungen noch verändert, oder einfach durchgewunken werden. Wir Grüne stehen hier fest an der Seite der Kritiker*innen des Projektes und werden im weiteren Verfahren unsere Bedenken deutlich machen.

Der Entzug der bezirklichen Zuständigkeit auch für die Urbane Mitte Nord wurde u.a. mit der Komplexität des Verfahrens und der überbezirklichen Verkehrsplanungen mit Blick auf die S21-Planungen begründet. Nachdem in den Medien zu lesen war, dass die Planungen für die S21 sich verzögern, wollten ich und Julian Schwarze vom Senat wissen, welche Auswirkungen dies auf das Bauvorhaben haben und reichten dazu eine schriftliche Anfrage an den Senat ein. In der Antwort räumt der Senat ein, dass eine endgültige Planfeststellung frühestens 2027/28 erfolgen kann. Dennoch bereitet er das Bebauungsplanverfahren weiter vor und prüft lediglich, „ob eine Wohnnutzung umsetzbar ist“. Diese Prüfung ist zu wenig, dass Bauvorhaben gehört endlich in Gänze auf den Prüfstand!

Mehr zum Thema Büroleerstand könnt ihr in der Schriftlichen Anfrage von mir und Julian Schwarze nachlesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22953.pdf

Die aktuelle Anfrage von mir und Julian zu den Auswirkungen der Verzögerungen bei den Planungen für die S21 für das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Nord findet ihr hier:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23538.pdf

Mietenkonzept 2025, Senat lässt Mieter*innen im Regen stehen

Das Berliner Mietenkonzept war seit 2012 ein wirksames Instrument, um Menschen im Sozialen Wohnungsbau vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Es verhinderte unnötige Tilgungszahlungen und half, Mieten stabil zu halten. Für viele Berliner Haushalte war es ein entscheidender Baustein, um bezahlbar wohnen zu können. Doch nun blockiert der Senat das Mietenkonzept 2025, mit gravierenden Folgen für tausende Mieter*innen.

Haushaltstricks statt echter Entlastung

Die Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage ist ernüchternd: Zwar sind die bisherigen Mietkonzepte ausfinanziert, aber für 2025 wurden die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 79,8 Mio. Euro nicht freigegeben. Konkret heißt das: Die Mieten im Sozialen Wohnungsbau steigen um genau diesen Betrag.

Damit schiebt der Senat die Kosten auf die Mieter*innen, statt Verantwortung zu übernehmen. Besonders zynisch ist die Begründung: Man sehe keinen Grund für einen „zusätzlichen öffentlichen Mitteleinsatz“, da die Mietenentwicklung unterhalb der allgemeinen Preissteigerung liege. Für die Betroffenen bleibt aber eine reale Mehrbelastung, die viele Haushalte empfindlich trifft.

Wer profitiert wirklich?

Noch problematischer: Die zusätzlichen Zahlungen landen nicht beim Land, sondern bei den Vermieter*innen. Damit profitieren ausgerechnet diejenigen, die ohnehin Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der Senat bestätigt damit indirekt, dass das alte Finanzierungssystem zu strukturell überhöhten Mieten führt.

Zwar verweist er auf eine IBB-Befragung, wonach nur ein Viertel der Wohnungen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch gleichzeitig räumt er ein, dass Vermieter nach Ablauf der Bindungen sämtliche „freiwilligen Mietverzichte“ nachholen dürfen. Übersetzt heißt das: Am Ende werden praktisch alle Wohnungen oberhalb der Vergleichsmiete liegen.

Die Annahme des Senats, man könne „im Regelfall von einer Fortführung der Ist-Mieten“ nach Bindungsende ausgehen, ist reine Hoffnung, belegt wird sie nicht.

Stillstand beim sozialen Wohnungsbau

Auch für die Zukunft liefert der Senat keine Perspektive. Anstatt den Bestand an Sozialwohnungen auszubauen, will er lediglich jährlich 5.000 neue geförderte Wohnungen schaffen, um die Gesamtzahl stabil zu halten. Doch Stabilität reicht nicht: Weil jedes Jahr Bindungen auslaufen, verlieren wir kontinuierlich Sozialwohnungen. Nur ein echter Ausbau könnte diesen Trend umkehren.

Auch bei den Nachwirkungsfristen bleibt Berlin hinterher. Während Hamburg immerhin zehn Jahre vorsieht, hält der Senat an zwölf Jahren fest und denkt nicht an eine Verlängerung. Dabei hatten wir in der letzten Legislaturperiode unter RGR bereits um Verbesserungen gerungen.

Durchschnittsmiete verschleiert die Realität

Die vom Senat präsentierte Durchschnittsmiete im Sozialen Wohnungsbau von 6,95 €/m² klingt auf den ersten Blick niedrig. Doch diese Zahl verschleiert die Realität: Sie bildet lediglich den Durchschnitt der aktuellen Ist-Mieten ab, nicht aber die zulässigen Kostenmieten nach Förderjahrgängen. Genau hier zeigt sich ein stetiger Anstieg, der dazu führt, dass viele Wohnungen inzwischen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Unsere Forderungen

Die Politik des Senats ist ein schwerer Fehler. Wer das Mietenkonzept 2025 blockiert, verschärft die Wohnungsnot und zerstört die soziale Balance in der Stadt. Wir Grüne fordern deshalb:

  • Fortführung des Mietenkonzepts für 2025 und die Folgejahre.

  • Echten Ausbau von Sozialwohnungen, statt Stillstand zu verwalten.

  • Klare Begrenzung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau.

  • Transparente Regeln für Vermieter, damit Mieterhöhungen nicht zur verdeckten Subvention werden.

Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, er ist die Grundlage für eine gerechte Stadt. Dass CDU und SPD das Mietenkonzept 2025 faktisch beerdigen, ist ein Schlag ins Gesicht der Berliner Mieter*innen.