Eröffnung des Grünen Kiezbüros am Kotti – Wir sind in den Igelbau gezogen!

Am 4. September 2025 war es soweit: Gemeinsam mit Werner Graf habe ich unser neues Kiezbüro am Kotti eröffnet – in den Räumen, die lange Zeit das Wahlkreisbüro von Christian Ströbele beherbergten. Ein besonderer Moment und eine große Ehre, diesen traditionsreichen Ort fortzuführen, auch wenn Christian ihn leider nicht mehr miterleben konnte.

Gerade dieser Standort ist für mich von großer Symbolkraft: Seit fast 15 Jahren setze ich mich hier in Kreuzberg für eine Wohnungspolitik ein, die den Menschen dient – gegen Verdrängung und Mieterhöhungen, für faire Mieten und eine Stadtentwicklung im Sinne des Gemeinwohls. Wir freuen uns sehr, mitten im Geschehen für ein solidarisches Kreuzberg einzutreten.

Mein herzlicher Dank gilt allen, die mit uns die Eröffnung gefeiert haben – und ebenso all jenen, die Tag für Tag unermüdlich für politischen Wandel und gegen den Ausverkauf der Stadt kämpfen. Ob Initiativen, Nachbarschaften oder engagierte Einzelpersonen: Auch wenn es manchmal schwer und frustrierend ist – solange ihr kämpft, tun wir es ebenso!

Mit dem neuen Büro möchten wir einen Ort der Begegnung schaffen. Einen Ort, an den man sich mit seinen Anliegen wenden kann – ob Ärger mit dem Vermieter, Schwierigkeiten mit den Behörden oder andere Probleme. Niemand muss alleine kämpfen: Gemeinsam finden wir Lösungen.

Daher laden wir die Nachbarschaft herzlich ein, unsere Sprechzeiten wahrzunehmen – immer mittwochs von 11:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung auch montags und freitags. Wir freuen uns auf den Austausch!

© Felix Krause

Vier Jahre Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ – Initiative stellt Vergesellschaftungsgesetz vor

Am 26. September hat sich der erfolgreiche Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zum vierten Mal gejährt. Mehr als eine Million Berliner*innen haben damals ein klares Zeichen gesetzt: Sie wollen eine Stadt, in der Wohnen keine Ware ist, sondern ein Grundrecht. Vor vier Jahren haben die Berliner*innen Geschichte geschrieben – mit dem erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Vier Jahre später müssen wir feststellen: Die Wohnungskrise hat sich weiter massiv zugespitzt. Vier Jahre später ist Berlin ärmer und sozial gespaltener geworden und wir müssen feststellen, dass sowohl der Bund wie das Land mietenpolitisch komplett versagt haben.

Zum Jahrestag hat die Initiative den ersten Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes vorgelegt. Das ist ein historischer Schritt: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik liegt ein vollständiger Gesetzesentwurf vor, mit dem Artikel 15 des Grundgesetzes angewendet werden kann. Damit ist die Vergesellschaftung großer, profitorientierter Immobilienkonzerne in greifbare Nähe gerückt.

© Marie-Lena Nelle

Eckpunkte des Vergesellschaftungsgesetzes

Die Wohnungskrise hat sich seit 2021 weiter verschärft. Steigende Mieten, Verdrängung und spekulativer Leerstand prägen den Alltag vieler Berliner*innen. Während der Senat die Mieter*innen mit einem inhaltsleeren „Rahmengesetz“ vertröstet, macht die Initiative DWE ernst und legt ein durchdachtes, rechtlich fundiertes Gesetz vor.

Hier die Eckpunkte: 

  • 220.000 Wohnungen könnten aus privatem Eigentum in Gemeineigentum überführt werden.
  • Betroffen wären ausschließlich große Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin – darunter Vonovia, Deutsche Wohnen, Heimstaden oder Adler.
  • Landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften oder gemeinnützige Träger bleiben selbstverständlich unberührt.
  • Die Entschädigung soll nach dem neu entwickelten „fair-und-bezahlbar-Modell“ erfolgen – im Schnitt 40–60 % des Verkehrswerts, insgesamt zwischen 8 und 18 Milliarden Euro. Finanziert wird dies über Schuldverschreibungen, die aus den laufenden Mieten bedient werden. Der Landeshaushalt wird dadurch nicht belastet.

Dieses Gesetz ist nicht nur eine juristische Pionierleistung – es ist auch ein wirksames Mittel gegen die eskalierende Mietpreisspirale und die Abzocke der großen Konzerne. Es schafft dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für breite Teile der Bevölkerung. Die Entwurfsfassung ist das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Arbeit: Jurist*innen der Initiative haben gemeinsam mit einer renommierten Kanzlei und einem wissenschaftlichen Beirat alle Fragen zu Verfahren, Entschädigung und Zuständigkeiten beantwortet.

Mit der Veröffentlichung geht die Initiative nun bewusst in den Dialog: Berliner*innen, Fachverbände, Wissenschaft und Parteien sind eingeladen, Feedback zu geben. 

Erinnerung an eine verfehlte Politik – der Auftrag ins Leere

Dass dieses Gesetz notwendig wurde, hat historische Gründe. In den 1990er Jahren begann unter Rot-Rot der Ausverkauf Berlins: Von einst 590.000 landeseigenen Wohnungen sind 320.000 verloren. Über 10.000 Grundstücke – eine Fläche größer als ganz Friedrichshain-Kreuzberg – wurden verkauft. Die Folgen dieser Politik spüren wir bis heute: Die Wohnungskrise betrifft längst die Breite der Gesellschaft.

Der Volksentscheid von 2021 hatte einen klaren Auftrag: Die Mehrheit der Berliner*innen will die Vergesellschaftung. Es wäre die Aufgabe des Senats gewesen, diesen Beschluss umzusetzen. Spätestens nach dem Bericht der Expert*innenkommission 2021 hätte der Senat tätig werden sollen. Doch da der Senat untätig blieb, nimmt die Stadtgesellschaft das jetzt selbst in die Hand.

Bündnis 90/die Grünen unterstützt DWE

Wir Grüne haben die Initiative von Anfang an unterstützt. Bei der Sammlung von Unterschriften und bei der Unterstützung der Kampagne. Auch bei der Unterschriftensammlung im kommenden Jahr werden wir der Initiative natürlich zur Seite stehen. Berlin braucht eine mutige Politik, die den Volksentscheid respektiert und endlich umsetzt. Wohnen darf kein Luxus sein und Eigentum muss wieder verpflichten. Denn die Berliner*innen verdienen sichere und bezahlbare Wohnungen – heute mehr denn je.

Eigentum muss wieder verpflichten: Unser Bezahlbare-Mieten-Gesetz!

Die Vorstellung, dass der Markt alles regeln werde, ist gescheitert. Immer mehr Menschen kämpfen mit steigenden Mieten, Eigenbedarfskündigungen oder dem Verlust ihrer Wohnung durch Abriss und Luxussanierungen. Gleichzeitig stehen tausende Wohnungen leer oder werden als Ferienwohnungen zweckentfremdet. Das ist nicht nur ungerecht, es gefährdet auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.

Wir Grüne im Abgeordnetenhaus haben deshalb ein umfassendes Bezahlbare-Mieten-Gesetz (BezMieG) geschrieben und am 23.09. der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit wollen wir private Vermieter*innen stärker in die Pflicht nehmen und dafür sorgen, dass Wohnen wieder für alle bezahlbar bleibt.

Die wichtigsten Bausteine des BezMieG:

  1. Verbindliche Sozialquote bei Wiedervermietung
    Große Vermieter*innen werden verpflichtet, einen Anteil ihrer Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Preisen zu vermieten, und das mindestens 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Je größer ein Unternehmen ist, desto höher die Quote: Ab 50 Wohnungen gelten 5 Einheiten, ab 100 Wohnungen 10 %, ab 1.000 Wohnungen 25 % und ab 2.000 sogar 30 %. 20 % dieser Wohnungen sind für besondere Bedarfsgruppen wie Studierende oder Auszubildende reserviert.
  2. Instandhaltungspflicht und Rücklagen
    Vermieter*innen müssen künftig einen Teil der Mieten verpflichtend für Instandhaltung und ökologische Modernisierung zurücklegen. Damit verhindern wir den Verfall von Häusern und Verdrängung durch Luxussanierungen.
  3. Klare Konsequenzen bei Regelverstößen
    Wer sich nicht an diese Regeln hält, soll den Berliner Wohnungsmarkt verlassen müssen. Sollten sich Vermieter*innen auch nach Abmahnungen weigern, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, müssen sie ihre Bestände innerhalb von zwei bis drei Jahren verkaufen.
  4. Neues Landesamt für Wohnungswesen
    Eine zentrale Behörde wird geschaffen, die für Kontrolle, Durchsetzung und Transparenz sorgt. Sie führt ein umfassendes Miet- und Wohnungskataster, damit Eigentumsstrukturen und Missstände sichtbar werden. So schaffen wir mehr Klarheit und Sicherheit für Mieter*innen.


Das Gesetz knüpft an die Landeskompetenz für Wohnungswesen an und setzt auf soziale Daseinsvorsorge. Eingriffe in Eigentumsrechte sind verhältnismäßig, weil sie das Gemeinwohl sichern, nämlich bezahlbaren Wohnraum für alle Berliner*innen.

Das Bezahlbare-Mieten-Gesetz ist eine Ergänzung zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ab 3.000 Wohnungen, um insgesamt den Berliner Wohnungsmarkt gemeinwohlorientiert und nach Wiener Vorbild umzubauen.

5 Jahre Einführung des Berliner Mietendeckels

In den letzten Jahren sind die Mieten in Deutschland förmlich explodiert. Laut aktuellen Zahlen sind die Mietpreise bei Neuvermietungen zwischen 2010 und 2022 im Durchschnitt um rund 55 % gestiegen. Dabei ist es vor allem in Berlin zu einem rasanten Anstieg der Angebotsmieten und zu einer drastischen Entkopplung der Einkommensentwicklung gekommen. Menschen müssen teilweise über 40% ihres Einkommens für die Miete ausgeben – viel zum Leben bleibt da nicht.

Parallel zu dieser besorgniserregenden Entwicklung verschwindet das Angebot regulärer und bezahlbarer Wohnungen. Die Zahl geförderter Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen sinkt deutschlandweit rapide und es werden immer weitere Schlupflöcher gefunden, um bestehende Gesetze zu umgehen. Im Jahr 2023 wurden in den größten deutschen Städten über 30% der Mietwohnungen als möbliert angeboten – mit Preisen von mehr als 30 Euro pro Quadratmeter. 

Das ist möglich, obwohl die sogenannte Mietpreisbremse seit 2015 gilt, die eine Obergrenze für Mietsteigerungen setzen sollte. Aber sie weist erhebliche Lücken auf: Sie greift nicht bei Modernisierungen, wenn Vormieter*innen bereits zu hohe Mieten gezahlt haben, und auch nicht bei möblierten Wohnungen, Indexmieten oder befristeten Mietverträgen. Und selbst wenn sie greift, erlaubt die Mietpreisbremse Mietsteigerungen von bis zu 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Schwächen führen dazu, dass die Mietpreise trotz des Gesetzes immer weiter steigen – insbesondere in den Großstädten. 

Der “Berliner Mietendeckel” 

Um diesen Entwicklungen, die sich damals schon angebahnt hatten, etwas entgegenzusetzen, haben wir im Februar 2020 in Berlin unter der rot-rot-grünen Regierung das “Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin” aka der “Berliner Mietendeckel” eingeführt. Durch dieses Gesetz wurden die Mieten im Grundsatz eingefroren und konnten dann an die Nettokaltmiete, die am 18. Juni 2019 wirksam vereinbart war, angepasst werden. Dieser Stichtag, an dem der Berliner Senat einen Eckpunktebeschluss zum Mietendeckel fasste, wurde gewählt, um mit der Ankündigung des kommenden Gesetzes die zu erwartende Mieterhöhungswelle einzufangen. Im April 2021 wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil Berlin laut Urteil nicht über die entsprechende Kompetenz verfügt hätte, ein solches Gesetz zu erlassen. 

Dennoch war der Berliner Mietendeckel – trotz Umgehungsmöglichkeiten wie “Schattenmieten” – ein wirksames Schutzinstrument, das bis zu 1,5 Millionen Berliner Haushalte entlastet hat. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte mit der Einführung mit diesem Gesetz juristisches Neuland betreten, um die Menschen in unserer Stadt so gut wie möglich vor Verdrängung aus dem eigenen Zuhause zu schützen, aber auch um das Primat der Politik wiederherzustellen. Denn es gibt kein Recht auf Rendite. Wohnungspolitik ist öffentliche Daseinsvorsorge und das Grundrecht auf Wohnen muss durch Rot-Rot-Grün gewährleistet werden. Der Mietenedeckel war also zugleich ein politischer Auftrag, alles zu tun, damit wir eine gemischte, solidarische Stadtgesellschaft bleiben.

Lesson Learnt – Ein Mietendeckel für stark angespannte Gebiete 

Ich bin der Überzeugung, dass der Mietendeckel als wirksames Instrument wieder scharf gestellt werden muss und möchte mich daher auf Bundesebene für seine Wiedereinführung einsetzen. Als Sofortmaßnahme haben wir auf der Bundesdelegiertenkonferenz einen Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten beschlossen. Denn in Städten wie Berlin, wo die Nachfrage das Angebot weit übersteigt, darf die Miete im Bestand nicht mehr steigen. Für weniger angespannte Märkte soll eine moderate Mieterhöhung möglich sein, während in anderen Gebieten eine Kappungsgrenze für Mietsteigerungen eingeführt wird.

Ein solcher Mietenstopp könnte entweder über eine Länderöffnungsklausel für den Berliner Mietendeckel oder direkt über das Bundesrecht festgelegt werden. Denn der Mietendeckel von 2020 bis 2021 in Berlin hat gezeigt, dass eine solche Maßnahme die Mietbelastung für viele Menschen deutlich reduzieren kann.