Das Zweckentfremdungsverbot steckt weiter in der Vollzugskrise – Nachbesserungen vom Senat reichen nicht

Der Senat plant Nachbesserungen für das Ende 2013 wieder eingeführte Zweckentfremdungsverbot in Berlin – das ist auch längst überfällig, die angekündigten Nachbesserungen können aber nur ein erster Schritt sein. Damit das Zweckentfremdungsverbot seine volle Wirkung entfalten kann, sind noch weitere Änderungen dringend notwendig. Was nötig ist und wo es immer noch Probleme gibt, dazu habe ich im Plenum gesprochen:

Das Zweckentfremdungsgesetz steckt weiterhin in einer Vollzugskrise. 37 neue Personalstellen reichen nicht aus, um 1,6 Millionen Mietwohnungen effektiv zu schützen. Die Bezirke müssen endlich in die Lage versetzt werden, zweckfremde Nutzungen aktiv zu unterbinden – notfalls gerichtlich. Die hohe Dunkelziffer leer stehender Wohnungen und Ferienwohnungen zeigt, wie viel Potenzial das Zweckentfremdungsverbot hat. Die Anmietung illegaler Ferienwohnungen durch das Lageso muss ebenso beendet werden. Dadurch wird Wohnraum nur noch knapper und die Notunterbringung noch teurer.

Wir fordern zudem weitere gesetzliche Änderungen: der Abriss von Wohnraum muss so geregelt werden, dass nicht jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gilt.

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Armut bekämpfen, soziale Gerechtigkeit stärken, Teilhabe schaffen

Auf unserer Neujahrsklausur hat sich meine Fraktion dem Thema Armut und soziale Gerechtigkeit gewidmet. Dabei haben wir ein Positionspapier verabschiedet, das unsere Strategie für eine neue Sozialpolitik für Berlin vorstellt (Link zum Papier).

Wir sehen in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe für das wachsende Berlin. Denn trotz der positiven Entwicklung Berlins konnte bisher ein großer Teil der Berlinerinnen und Berliner in der Stadt nicht davon profitieren. Stattdessen spitzt sich die soziale Spaltung weiter zu. Die Armutsquote ist gestiegen, von 17 Prozent in 2006 auf 21,4 Prozent in 2013. Die Erwerbslosigkeit ist im deutschen Vergleich weiterhin sehr hoch, die Zahl der Langzeitarbeitslosen bleibt nahezu konstant und jedes dritte Kind lebt in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II, jedes fünfte Kind lebt in Armut. Wenn inzwischen beliebte Kieze im Innenstadtbereich eine „soziale Aufwertung“ erfahren, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass parallel eine Verdrängung in die äußeren Stadtbezirke stattfindet. Soziale Brennpunkte verschwinden nicht, sie verlagern sich lediglich geographisch oder haben sich sogar verfestigt.

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