Wohnungskataster: Wer besitzt unsere Kieze – und zu welchem Preis?

Berlins Wohnungsmarkt ist intransparent. Briefkastenfirmen, Fonds und Konzerne besitzen ganze Kieze, doch niemand weiß genau, wer dahintersteckt, was sie verlangen und wo Wohnungen leer stehen. Das muss sich endlich ändern. Dafür brauchen wir ein Berliner Wohnungs- und Mietenkataster.

Die Idee dahinter ist so einfach wie wirkungsvoll: Alle Berliner Wohnungen werden in einem zentralen, digitalen Register erfasst, mit Mietpreis, Ausstattung, Eigentümerstruktur, Leerstand und energetischem Zustand. In der Schweiz, in Dänemark und in Schweden gibt es solche Instrumente längst. Es wird Zeit, dass Berlin nachzieht.

Was fehlt: verlässliche Daten als Grundlage für gute Politik

Wir kritisieren seit Jahren, dass dem Senat eine belastbare und umfassende Datengrundlage zu Wohn- und Gewerbeflächen fehlt. Ohne verlässliche Zahlen ist wohnungspolitisches Handeln im Blindflug. Ein Miet- und Wohnungskataster schafft genau das: Transparenz über Eigentümerstrukturen, Mietentwicklungen und Leerstand und damit die Grundlage für effektiven Mieterschutz und eine gezielte Bekämpfung von Spekulation.

Mit einem solchen Kataster wird endlich sichtbar, wer in welchen Stadtteilen welche Immobilien besitzt und welche Briefkastenfirmen, Fonds und Konzerne dort Probleme verursachen. Leerstand, umgewandelte Eigentumswohnungen, bei denen Eigenbedarfskündigungen drohen, und auslaufende Mietpreisbindungen bei Sozialwohnungen müssen endlich adressscharf erfasst werden. Spekulativer Leerstand lässt sich so systematisch erfassen und sanktionieren. Und die Steuervermeidung großer Konzerne wird deutlich schwerer.

Der Senat hat Zeit verschwendet, wir nicht

Jahrelang versteckte sich der schwarz-rote Senat hinter der Ausrede, erst ein Bundeskataster abwarten zu wollen. Das war ein Fehler. Juristische Gutachten, die die Machbarkeit bestätigen, lagen dem Senat schon vor Jahren vor. Und jetzt, wo klar ist, dass die aktuelle Bundesregierung keinerlei Pläne verfolgt, ein solches Kataster einzurichten? Liegt der Ball wieder bei Berlin und wir sind bereit.

Spätestens seit 2018 hätten wir ein Wohnungskataster umsetzen können und müssen. Es ist leider immer an Rot und Rot gescheitert. Durch dieses Zögern sind wertvolle Jahre verloren gegangen.

Dass der Senat nun endlich unsere langjährige Forderung aufgreift und ein Wohnungskataster ankündigt, nehmen wir zur Kenntnis. Doch vom Bremser zum Vorkämpfer? Glaubwürdig geht anders. Jetzt als SPD ein Wohnungskataster anzukündigen, nachdem man das jahrelang selbst verschleppt hat, ist purer Opportunismus – zumal die SPD selbst weiß, dass es vom Beschluss bis zur tatsächlichen Umsetzung erheblicher Zeit bedarf. Das ist kein Projekt, das man kurz vor knapp angeht. Zumindest für die Behörden brauchen wir das Instrument endlich, um Mieter:innen besser schützen zu können.

Was unser Gesetzentwurf vorsieht

Wir Grüne meinen es ernst und bringen unseren Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus ein. Das darin vorgesehene Landesamt für Wohnungswesen führt das Kataster, legt Eigentümerstrukturen offen und koordiniert die Durchsetzung von Mieter*innenrechten in ganz Berlin. Jede Berliner Wohnung bekommt eine eindeutige Ordnungsnummer. Das klingt technisch, ist aber der Schlüssel zu echter Markttransparenz.

Wohnungsunternehmen ab 50 Wohnungen werden zur Auskunft verpflichtet: zu Miethöhen, zur Vermietung als möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert, zum Anteil der Sozialbestandswohnungen einschließlich Miethöhe, zu Leerstand, Eigenbedarfskündigungen und den wirtschaftlich Berechtigten dahinter. Wer Wohnungen besitzt, muss das sagen, vollständig und nachprüfbar.

Was wir damit erreichen wollen

  • Transparenz über Eigentümerstrukturen, inklusive der wirtschaftlich Berechtigten hinter Fonds und Briefkastenfirmen
  • Systematische Erfassung und Sanktionierung von spekulativem Leerstand und Zweckentfremdung
  • Erschwerung von Steuervermeidung großer Konzerne durch Transparenz
  • Gezielte Begrenzung von Mieterhöhungen als Grundlage für einen Mietendeckel 2.0

Ein Wohnungskataster ist kein bürokratischer Selbstzweck. Es ist ein zentrales Instrument gegen Immobilienspekulation und längst überfällig. Der Senat hat mit seiner Tatenlosigkeit dazu beigetragen, dass Missstände auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiterhin im Dunkeln bleiben. Das ändert sich jetzt – mit uns.

Berliner Mietspiegel 2026: Dramatischer Anstieg – und noch immer kein Handeln des Senats

Der neue Mietspiegel dokumentiert, was Hunderttausende Berliner*innen täglich spüren: Die Mieten sind massiv gestiegen, und der Senat schaut weiter tatenlos zu. Aber selbst das, was der Mietspiegel zeigt, ist noch beschönigt: Neuvertragsmieten sind nicht erfasst, die Lage auf dem Markt ist also noch dramatischer, als die Zahlen auf dem Papier suggerieren.

Wichtiger Service-Hinweis: Wenn Sie/ihr eine Mieterhöhung erhalten, auf keinen Fall sofort zu stimmen! Stattdessen sollten Sie/ihr sie erst prüfen lassen! Die bezirkliche Mieterberatung ist kostenlos und für alle Berliner Mieter*innen offen. Außerdem gibt es die Mietpreisprüfstelle, bei der Sie/ihr eure Miete überprüfen lassen könnt.

Ein Durchschnittswert, der nichts aussagt

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist von 7,21 EUR/m² (2024) auf 7,71 EUR/m² gestiegen, ein Plus von 6,9 Prozent und der stärkste Anstieg seit 2017. Darüber hinaus sind die Unterschiede zwischen den Kiezen enorm, die individuellen Faktoren vielfältig. Der Mietspiegel zeigt insgesamt ein sehr uneinheitliches Bild: Während in einigen Feldern die Mieten nahezu stagnieren, weisen andere Tabellenfelder extreme Steigerungen auf, insbesondere bei den oberen Spannenwerten.

Konkrete Beispiele: In der mittleren Wohnlage, Baualtersklasse 2009–2020, Wohnungsgröße 70–75 m², stieg der Oberwert von 9,98 auf 15,84 EUR/m² – ein Plus von 50,7 Prozent. Den absoluten Höchstwert markiert die Kategorie gute Wohnlage / Baualtersklasse 2020–2024 / unter 60 m² mit einem Oberwert von 27,84 EUR/m².

Oberwerte entkoppeln sich – mit gravierenden Folgen

Die hohen Oberwerte sind dabei maßgeblich auf Neuvermietungen der letzten sechs Jahre zurückzuführen nicht wenige davon unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Unzulässige Mieten dürfen nicht in den Mietspiegel einfließen. Das muss endlich unterbunden werden.

Systematischer Mietbetrug darf keine Grauzone bleiben

Unternehmen wie Vonovia haben tausendfach Merkmale erfunden, die es im Mietspiegel gar nicht gibt, um Mieten zu erhöhen und haben dieses rechtswidrige Vorgehen solange durchgezogen, bis viele Mieter*innen aus Angst oder Unwissenheit gezahlt haben. Erst nach Monaten und mehreren Niederlagen vor Gericht haben sie davon abgelassen. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist systematischer Mietbetrug. Der Senat muss dafür sorgen, dass der Mietspiegel nicht nur existiert, sondern auch durchgesetzt wird.

Neubau kann die Mietenkrise nicht lösen

Die größte Dynamik zeigt sich in der Neubauklasse 2020–2024: Oberwerte überschreiten in mittlerer und guter Wohnlage die 20-Euro-Grenze flächendeckend und deutlich. Auch die Baualtersklassen 2010–2015 und 2016–2019 heben sich massiv von älteren Beständen ab. Der Grund: Neubau ab 2014 ist von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ein Gebäude aus dem Jahr 2014 gilt noch heute als „Neubau“, obwohl es vor mehr als zehn Jahren errichtet wurde. Der unregulierte Neubau ist für den Großteil der Berliner*innen unerschwinglich, treibt die Vergleichsmieten nach oben und entspannt den Wohnungsmarkt kaum. Neubau ist keine Lösung für Normalverdienende. Der Begriff muss endlich realitätsnah definiert werden.

Kleine Wohnungen, besonders hohe Mieten

Über alle Baualtersklassen hinweg sind vor allem Wohnungen unter 50 m² am teuersten. Hier wird besonders häufig Kurzzeitvermietung genutzt, die von der Mietpreisbremse ausgenommen ist und zu überhöhten Mieten führt, oft ohne dass die Voraussetzungen dafür überhaupt erfüllt sind. Diese Praxis muss endlich unterbunden werden.

Kappungsgrenze als letztes Korrektiv

Angesichts der massiv gestiegenen Oberwerte gewinnt die Kappungsgrenze – wonach die Miete in drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf – zunehmend an Bedeutung. Sie ist aktuell oft das einzige, was Mieter*innen noch schützt. Das zeigt, wie sehr alle anderen Instrumente versagen.

Landeseigene und Genossenschaften halten den Markt noch zusammen

Die günstigsten Mieten finden sich dort, wo landeseigene Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stark vertreten sind. Sie sind die letzten verbliebenen Garanten für bezahlbare Wohnraumversorgung in dieser Stadt. Das muss Konsequenzen für die Wohnungspolitik haben.

Was jetzt gebraucht wird

Dass wir radikale Lösungen für die Mietenkrise brauchen, war vorher schon klar, dieser Mietspiegel unterstreicht es erneut. Wir brauchen einen neuen Mietendeckel oder zumindest eine Länderöffnungsklausel, die es Berlin erlaubt, das selbst in die Hand zu nehmen. Wir brauchen die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co enteignen. Und mit unserem Bezahlbare-Mieten-Gesetz wollen wir für 60% der Berliner*innen WBS-Wohnungen als verpflichtende Sozialquote (bis zu 30% der freiwerdenden Wohnungen für Vermieter*innen, die mehr als 50 Wohnungen besitzen) zur Verfügung stellen. Die Mieten sollen für diese Haushalte dann 20% unterhalb der Ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mittelwert). 

Konkret muss für den Mietspiegel gelten:

  • Die Mietpreisbremse muss konsequent verfolgt, nachgeschärft und der Neubaubegriff realitätsnah neu definiert werden.
  • Unzulässige Mieten dürfen nicht in den Mietspiegel einfließen.
  • Vermieter*innen müssen verpflichtet werden, Abweichungen vom Mittelwert konkret zu belegen.
  • Die Kurzzeitvermietung muss endlich wirksam reguliert werden.
  • Die Kappungsgrenze muss in angespannten Wohnungsmärkten abgesenkt werden.

Selbstverpflichtungen von Konzernen und Bündnis-PR aus dem Roten Rathaus lösen keine einzige Wohnungsnot. Solange CDU und SPD die Profite der Immobilienwirtschaft schützen statt die Mieter*innen, wird sich nichts ändern. Wir brauchen eine Regierung, die endlich für die Mieter*innen einsteht.

Immer Ärger mit der Urbanen Mitte

Seit Jahren beschäftigt uns das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark – und seit Jahren ist klar: Dieses Projekt ist ein Musterbeispiel dafür, wie Stadtentwicklung in Berlin nicht laufen darf.

Mitten zwischen Kreuzberg und Schöneberg, direkt am beliebten Gleisdreieckpark, sollen nach den aktuellen Plänen sieben Bürohochhäuser entstehen. Türme, die mit bis zu 90 Metern das Gesicht des Quartiers radikal verändern würden – und das, obwohl Berlin derzeit rund 1,8 Millionen Quadratmeter leerstehende Büroflächen hat. Der Bedarf liegt also woanders: bei bezahlbarem Wohnen, sozialen und kulturellen Flächen, Grün- und Freiräumen.

Die von Investor*innen getriebene Logik hinter dem Projekt ist klar: Maximale Rendite statt Gemeinwohl.

Die geplanten Hochhäuser sind aus der Zeit gefallen. In einer Stadt, die immer heißer wird, brauchen wir kühlende Grünflächen und klimaresiliente Stadtentwicklung. Jeder zusätzliche Hektar Bodenversiegelung verschärft die Klimakrise. Auch sozialpolitisch ist das Projekt ein Schlag ins Gesicht: Statt dringend benötigten Wohnraums entstehen Flächen für Büros und weiteres Gewerbe, die niemand braucht.

Dass der Senat – angeführt von SPD und CDU – dieses Projekt trotzdem unbeirrt vorantreibt, zeigt deutlich, wessen Interessen er bedient. Besonders skandalös ist, dass er dafür sogar in die Zuständigkeiten des Bezirks eingreift. Erst beim Baufeld Süd, nun auch beim Baufeld Nord hat der Senat dem Bezirk die Entscheidungshoheit entzogen, nachdem dieser gemeinsam mit Initiativen und der Bevölkerung Ideen entwickeln wollte, wie eine Umplanung im Sinne der Bürger*innen aussehen könnte.

Nachdem dem Bezirk die Zuständigkeit genommen wurde, ist nun das Abgeordnetenhaus am Zuge. Der Bebauungsplan für die Urbane Mitte Süd wurde in den dortigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen und soll dort demnächst behandelt werden. Auch im Abgeordnetenhaus bleibt das Thema somit hochaktuell. Und zurecht richtet sich der Protest der Engagierten vor Ort deswegen nun an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, denn sie haben es in der Hand, ob die Planungen noch verändert, oder einfach durchgewunken werden. Wir Grüne stehen hier fest an der Seite der Kritiker*innen des Projektes und werden im weiteren Verfahren unsere Bedenken deutlich machen.

Der Entzug der bezirklichen Zuständigkeit auch für die Urbane Mitte Nord wurde u.a. mit der Komplexität des Verfahrens und der überbezirklichen Verkehrsplanungen mit Blick auf die S21-Planungen begründet. Nachdem in den Medien zu lesen war, dass die Planungen für die S21 sich verzögern, wollten ich und Julian Schwarze vom Senat wissen, welche Auswirkungen dies auf das Bauvorhaben haben und reichten dazu eine schriftliche Anfrage an den Senat ein. In der Antwort räumt der Senat ein, dass eine endgültige Planfeststellung frühestens 2027/28 erfolgen kann. Dennoch bereitet er das Bebauungsplanverfahren weiter vor und prüft lediglich, „ob eine Wohnnutzung umsetzbar ist“. Diese Prüfung ist zu wenig, dass Bauvorhaben gehört endlich in Gänze auf den Prüfstand!

Mehr zum Thema Büroleerstand könnt ihr in der Schriftlichen Anfrage von mir und Julian Schwarze nachlesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22953.pdf

Die aktuelle Anfrage von mir und Julian zu den Auswirkungen der Verzögerungen bei den Planungen für die S21 für das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Nord findet ihr hier:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23538.pdf

CDU und SPD kürzen bei Mieten, Wohnungsbau und Stadtentwicklung – warum das Berlin teuer zu stehen kommt

Berlin steckt mitten in einer doppelten Krise: Wohnungsnot und Klimakrise verschärfen sich Tag für Tag. Was wir jetzt brauchen, ist mehr bezahlbarer Wohnraum, wirksamer Mieterschutz und eine sozial wie ökologisch gerechte Stadtentwicklung. Doch statt Lösungen voranzubringen, setzen CDU und SPD im aktuellen Doppelhaushalt den Rotstift genau dort an, wo es am meisten weh tut, beim Schutz von Mieter*innen, bei der Förderung von Neubau, Genossenschaften und klimagerechtem Wohnen.

Besonders schwer wiegt die Entscheidung, den Runden Tisch Liegenschaftspolitik zu streichen. Diese Plattform war über Jahre hinweg ein Ort des Dialogs zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Politik. Hier wurden Ideen für eine gemeinwohlorientierte Boden- und Wohnungspolitik entwickelt, getragen von Initiativen wie Stadt Neudenken und unterstützt von vielen Engagierten.
Ich war von Anfang an dabei und habe die Gründung des Runden Tischs selbst mitinitiiert, weil ich es für unverzichtbar halte, dass wir Berlin gemeinsam im Dialog weiterentwickeln, nicht im Sinne des Immobilienfilzes, sondern für das Gemeinwohl. Mit der Streichung fällt nicht nur eine wichtige Austausch- und Beteiligungsstruktur weg. CDU und SPD senden damit ein klares politisches Signal: Beteiligung, Transparenz und demokratische Debatten über die Zukunft Berlins sind nicht erwünscht.

Kürzungen mit weitreichenden Folgen

Die Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen zeigen deutlich, wie gravierend die Einschnitte sind:

  • Wohnraumversorgung Berlin (jetzt SiWo genannt) wird weiter geschwächt. Externe Gutachten zur Weiterentwicklung der Leitlinien für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden gestrichen. Damit entfällt eine kritische Begleitung, die für Transparenz und strategische Steuerung so wichtig wäre. Auch die organisatorische Eigenständigkeit von SiWo wird beendet, ein Rückschritt, der die Rolle dieser Institution stark einschränkt.

  • Dienstleistungen für die Mietenpolitik werden zusammengestrichen. Gelder an die IBB, die im Auftrag der Senatsverwaltung zentrale Aufgaben übernimmt, sinken deutlich. Damit wird auch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung beschnitten.

  • Sozialer Wohnungsbau verliert an Unterstützung. Weil die Zahl der gebundenen Wohnungen zurückgeht, werden Mietenkonzepte für den alten sozialen Wohnungsbau gekürzt, die dafür gesorgt haben, dass die Mieten nciht jedes Jahr einfach mal um 14Cent/QM steigen dürfen. Zwar bleibt der individuelle Mietzuschuss für einkommensschwache Mieter*innen bestehen, doch insgesamt zieht sich das Land weiter aus der sozialen Wohnraumförderung zurück.

  • Wohnraumförderfonds wird entkernt. Anstatt langfristige Planungssicherheit zu schaffen, wird der Fonds durch kreditfinanzierte Darlehen ersetzt. Rückflüsse aus Projekten werden nicht mehr in den Fonds eingespeist, damit wird der Sinn dieser wichtigen Errungenschaft des Mietenvolksentscheids faktisch abgeschafft.

Die Folgen sind klar: Weniger bezahlbare Wohnungen, weniger Planungssicherheit, weniger Förderung für Genossenschaften, weniger Unterstützung für klimagerechten Neubau. Stadtentwicklung wird wieder abhängig vom jährlichen Haushalt, genau das, was der Mietenvolksentscheid 2015 überwinden wollte.

Ein politischer Tiefschlag für Berlin

Die Kürzungen und Streichungen sind mehr als bloße Haushaltspolitik. Sie markieren einen tiefen Einschnitt in die Art, wie Berlin mit Wohnungs- und Stadtentwicklung umgeht. Statt Verlässlichkeit gibt es Unsicherheit. Statt Förderung von Innovation und Gemeinwohl gibt es Rückschritte. Statt offener Debatten setzt die Koalition auf Hinterzimmerpolitik.

Mein Fazit

Berlin kann es sich nicht leisten, an der falschen Stelle zu sparen. Bezahlbares Wohnen braucht Verlässlichkeit. Klimagerechter Neubau braucht Förderung. Und eine soziale Stadtentwicklung braucht Beteiligung. CDU und SPD gefährden mit ihren Kürzungen die Zukunft Berlins und schwächen genau die Strukturen, die wir für eine gerechte und nachhaltige Stadt so dringend brauchen.