Vorkaufsrecht für die Warschauer Str. 25/Kopernikusstr. 6 – Senat lässt an seinen Bemühungen zweifeln

Lange Zeit schien es, als wolle der Senat das Vorkaufsrecht endlich auch in Friedrichshain-Kreuzberg wieder ermöglichen. In den vergangenen Wochen fanden intensive Gespräche zwischen allen beteiligten Akteuren statt – und am Ende stand ein tragfähiges Modell: Die Berlinovo sollte das Haus erwerben und es anschließend an eine Genossenschaft zur behutsamen Sanierung weitergeben. Doch gestern kam per Brief an die Mieter*innen die Absage des Finanzsenators.

Die plötzliche Absage des Finanzsenators Evers ist ein herber Schlag für die betroffene Hausgemeinschaft und steht beispielhaft für das typische Behörden-Pingpong. Der Senator für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen ist jetzt gefragt, hier eine Lösung mit seinem Senatskollegen zu finden. Es darf jetzt kein Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen den beiden Senatoren geben, der gesamte Senat steht hier in der Pflicht. Daher fordere ich den Senat auf, mit dem Bezirk eine gemeinsame Lösung zu suchen. Weitere sechs landeseigene Wohnungsunternehmen sind in der Lage das Vorkaufsrecht auszuüben, wenn sie denn den politischen Auftrag erhalten.

Seit Wochen wird um eine Lösung gerungen, es muss aber jetzt auch zu einem Ergebnis kommen, weil bereits nächsten Donnerstag die Frist abläuft. Jetzt braucht es politischen Willen und schnelle Entscheidungen. Schluss mit den politischen Blockaden beim Vorkaufsrecht.

Das Vorkaufsrecht zeigt nur dann Wirkung, wenn es auch wirklich gezogen wird, sollte der potentielle Käufer sich weigern, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese Drohkulisse muss aufrechterhalten werden. Das Vorkaufsrecht ist eines der wenigen Instrumente, die die Bezirke haben, um Mieter*innen zu schützen.

Das Haus wurde seit 1993 immer wieder von Fonds zu Fonds weitergereicht.und ist ein Musterbeispiel für die Auswirkungen der Spekulationsspirale: Investoren bereichern sich, während kein Cent in die Instandhaltung gesteckt wird. Der Käufer ist ebenfalls wieder ein Fonds. Dieses Haus muss endlich aus den Fängen der Fonds geholt werden, damit die Mieter*innen nicht verdrängt, die 13 leeren Wohnungen zu bezahlbaren Preisen vermietet und das Haus ordentlich instand gesetzt werden kann. Die Zeit drängt. Doch solange kämpfen wir mit der Hausgemeinschaft, mit dem Bezirk und den vielen solidarischen Hausprojekten gemeinsam, denn jedes Haus und jede*r Mieter*in zählt.

Marktversagen auch beim Gewerbe

Es braucht Mietenregulierung und eine andere Liegenschaftspolitik

Wie beim Wohnen wird auch beim Gewerbe am Bedarf vorbei gebaut oder überteuert vermietet. Gewachsene Kiezstrukturen wurden verdrängt oder drohen bald verloren zu gehen. Eine landesweite Gewerbe-Strategie und ein soziales Gewerbemietrecht sind längst überfällig.   

Schon seit 10 Jahren ist in vielen Kiezen zu beobachten, wie immer mehr kleine Ladenstrukturen verloren gehen, soziale Infrastruktur verdrängt wird und Monostrukturen entstehen. Gewerbemieter/innen leiden unter dem fehlenden Kündigungsschutz. Viele bangen jedes Jahr neu, wenn der Mietvertrag ausläuft. Zudem gibt es keinerlei Regulierung der Mieten. Diese Mietpreisspirale zwingt immer mehr Gewerbetreibende – ob im Handwerk, für soziale Einrichtungen oder im Einzelhandel – zur Aufgabe. Das Gewerbemietrecht, das auf der Bundesebene liegt, muss daher dringend geändert werden.

Der rot-grün-rote Senat hatte 2019 versucht, über eine Bundesratsinitiative Verbesserungen zu erreichen. Orientiert auch am Beispiel Frankreich. Dort dürfen Vermieter den Mieter/innen nicht aus wirtschaftlichen Gründen kündigen oder müssen entsprechend entschädigen, was in der Praxis einen guten Schutz bedeutet. Damals hatte zwar eine Mehrheit der Bundesländer unserem Vorschlag zugestimmt, ist aber an der Bundesregierung gescheitert. In Absprache mit anderen Städten muss jetzt trotzdem ein neuer Versuch gestartet werden, um Gewerbemieten in angespannten Lagen durch die Länder/Kommunen selbst deckeln zu können. 

Die Leerstandsquote für Büroflächen liegt in Berlin aktuell bei 7,6%. Von diesen knapp 1,7 Millionen qm konzentriert sich der Großteil auf die Innenstadt. Aber trotz des steigenden Leerstands werden in Berlin kaum Büros in Wohnungen umgewandelt, geschweige denn Planungen für weitere Bürobauten gestoppt. Ob die „Urbane Mitte“ oder der „Amazon Tower“: hier entstehen völlig überteuerte Büroflächen, die keiner braucht. Kitas, Jugendeinrichtungen, ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen dagegen schon.

Sicherung sozialer Standorte

Landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) müssen ihrem sozialen Versorgungsauftrag auch beim Gewerbe gerecht werden und sollten aufgrund der akuten Notlage ihre Gewerberäume prioritär an von Verdrängung bedrohte soziale Nutzungen vergeben. Dies könnte sowohl in der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und LWU als auch im Wohnraumversorgungsgesetz geregelt werden. Möglich wäre auch eine finanzielle Kompensation für die LWU und die Berliner Immobilienmanagement GmbH wenn sie für gemeinwohlorientierte Bedarfe Räume anbieten. Zusätzlich bedarf es eines Konzeptes für Zwischennutzung und Mehrfachnutzung, um Leerstand bei den LWU zu vermeiden.

Nicht nur in der Vermietung, auch in der Akquise und Bewirtschaftung neuer Grundstücke sind gemeinwohlorientierte Akteure vor immense Herausforderungen gestellt. Aktuell verhindern die liegenschaftspolitischen Vorgaben des Senats, dass soziale Träger Standorte langfristig sichern können. Die Herabsetzung der Erbbaurechtslaufzeiten von 99 auf 40 Jahre für gewerbliche,  soziale, kulturelle und sportliche Nutzung ist eine kaum zu bewältigende Hürde. 

Statt Signa, Vonovia und Co. zu hofieren, sollten die gemeinwohlorientierten Akteure endlich als Verbündete des Landes behandelt werden. Auch beim Ankauf von Wohnhäusern mit Gewerbeanteil muss die Förderung so ausgestaltet werden, dass bezahlbare Gewerberäume erhalten bleiben. Ein weiterer Ansatz auf privaten Grundstücken wäre, das kooperative Baulandmodell bei größeren Neubauvorhaben – Bauträger werden verpflichtet, auf 30% der Fläche Sozialwohnungen zu errichten – auf bezahlbare Gewerbeflächen zu erweitern. Auch das Potential kommunaler Gewerbehöfe sollte, wie in München, endlich gehoben werden. Wer die viel beschworene „Berliner Mischung“ erhalten will, muss dem Marktversagen beim Gewerbe endlich etwas entgegensetzen. Im Einzelfall haben wir es schon öfter geschafft, kleines Gewerbe zu erhalten. Es braucht aber politische Lösungen, die langfristig wirken können.

Vorkaufsrecht wiederbeleben und nutzen– für eine solidarische Wohnungspolitik

Die Fälle des Vorkaufsrechts um das „RichiBrauni“-Haus in Berlin-Neukölln sowie um die Warschauer Straße 25/Kopernikusstr. 6 in Friedrichshain sind mehr als bloße Einzelfälle auf einem überhitzten Wohnungsmarkt. Sie stehen exemplarisch für die grundsätzliche Auseinandersetzung in unserer Stadt: Bleibt Berlin eine Stadt für alle oder setzen sich Renditeinteressen weiterhin über die Bedürfnisse der Menschen hinweg? Ich freue mich sehr, dass die Bewohner*innen der Häuser sich so aktiv und engagiert gegen den Ausverkauf ihres Zuhauses eingesetzt haben bzw. einsetzen und sie wissen, dass ich an ihrer Seite stehe. Gemeinsam können wir deutlich machen: Verdrängung ist kein Naturgesetz, wir können und müssen sie politisch verhindern!

RichiBrauni: Ein Erfolg trotz eingeschränktem Vorkaufsrecht

Im Fall des Hauses an der Richardstraße 59/Braunschweiger Straße 54, bekannt als „RichiBrauni“, konnten wir gemeinsam mit den Mieter*innen und dem Bezirk Neukölln ein starkes Zeichen setzen. Obwohl das kommunale Vorkaufsrecht derzeit durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erheblich eingeschränkt ist, ist es dem Bezirk und zuvor dem Baustadtrat Jochen Biedermann gelungen, mit dem Käufer eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu schließen.

Diese vertragliche Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen Verzicht auf Umwandlung in Eigentumswohnungen, die Begrenzung der Neuvertragsmieten auf die Mietpreisbremse und die langfristige Sicherung der Wohnnutzung. Dies war aber nur möglich, weil der Bezirk glaubhaft machte, das Vorkaufsrecht bei Nichterfüllung zu prüfen und gegebenenfalls zu aktivieren, auch wenn es rechtliche Hürden gegeben hätte. Das zeigt: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg, selbst innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen.

Die Mieter*innen haben damit nicht nur eine existentielle Sicherheit zumindest für 20 Jahre gewonnen, sondern auch gezeigt, dass zivilgesellschaftlicher Protest und öffentlicher Drucketwas bewirken können. Ich bin den Bewohner*innen, den Mieter-Inis, dem Bezirksamt Neukölln um dem Stadtrat Jochen Biedermann und allen anderen die sich für die „RichiBrauni“ eingesetzt haben sehr dankbar für dieses Engagement. Dieser Fall hat hoffentlich Strahlkraft für andere betroffene Mieter*innen und die ganze Stadt!

Warschauer Straße 25: Eine Chance für sozialen Neubeginn

Ein weiteres wichtiges Beispiel ist das Haus in der Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 in Friedrichshain. Es wurde seit 1993 bereits dreimal an einen Fonds verkauft und soll jetzt wieder an einen Fonds gehen. Das sanierungsbedürftige Gebäude liegt zwar im Milieuschutzgebiet, aber durch den Verkauf drohen den bisherigen Mieter*innen massive Aufwertung oder gar die Verdrängung. Bereits jetzt stehen viele Wohnungen leer. Die Bausubstanz ist teils stark sanierungsbedürftig. Das Bezirksamt prüft derzeit den Vorkauf mit dem Ziel, die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen und den Standort für dringend benötigte soziale Projekte wie „Housing First“ für obdachlose Menschen oder ein Azubi-Wohnheim zu sichern, zum Beispiel durch die GSE gGmbH. Und auch die bestehenden Gewerbetreibenden könnten mit einer/m gemeinwohlorientierten Eigentümer*in gesichert werden, denn Gewerbemieter*innen haben noch weniger Schutzrechte als Mieter*innen für Wohnzwecke. 

Ich unterstütze diese Lösung ausdrücklich. Es zeigt, dass das Vorkaufsrecht nicht nur ein defensives Instrument zur Abwehr von Spekulation sein kann, sondern auch aktiv für den Aufbau von sozialem und gemeinwohlorientiertem Wohnraum eingesetzt werden kann. Dass der Senat und Senator Gaebler hier Unterstützung zugesagt haben, ist wichtig und notwendig, es darf aber nicht nur bei Worten bleiben, der Senat muss jetzt auch die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen. Berlin braucht ein deutliches Bekenntnis zu einer gemeinwohlorientierten Boden- und Wohnungspolitik. Die Zeit drängt, die Frist für den Vorkauf läuft bereits am 9.Juni aus.

Reformen auf Bundesebene dringend notwendig

Trotz dieser positiven Beispiele bleibt die gesetzliche Lage prekär. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 dürfen Bezirke das Vorkaufsrecht nur noch dann ausüben, wenn signifikante bauliche Mängel in den Objekten vorliegen, es also einen hohen Sanierungsbedarf oder einen hohen Leerstand gibt. Das führt dazu, dass in vielen Fällen die Bezirke das Vorkaufsrecht nicht ausüben können oder dass die gemeinwohlorientierten potentiellen Käufer*innen nicht in der Lage sind, die Renovierungskosten zu tragen. Der Milieuschutz und das Vorkaufsrecht sind einige wenige Instrumente, die die Bezirke überhaupt haben.

Deshalb fordern wir Grüne schon lange: Der Bund muss das Baugesetzbuch reformieren und den Kommunen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in vollem Umfang zurückgeben. Es braucht sogar weitere Verbesserungen wie längere Fristen für ie Prüfung des Vorkaufsrechts sowie ein preislimitiertes Verfahren, das Kommunen bei überhöhten Preisen in die Lage versetzt, Kaufpreise zu senken. Es muss wieder möglich sein, potenzielle Verdrängung auf Grundlage stadtentwicklungspolitischer Erwägungen zu verhindern, nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Dies ist und darf aber keine Ausrede für den Senat sein. Es ist umso wichtiger, dass der Senat bei den Fällen, in denen das Vorkaufsrecht genutzt werden kann, die Bezirke auch mit den nötigen finanziellen Mittel für die Ankäufe unterstützt. Dann klappen auch wieder mehr Abwendungsverbeinbarungen.

Für eine soziale Wohnungspolitik mit Handlungsspielraum

Die Berliner Mischung aus bezirklicher Entschlossenheit, zivilgesellschaftlichem Druck und politischem Willen kann wirken, das zeigen Fälle wie die der RichiBrauni, die Weichsel 52 und auch das Tuntenhaus. Nichtsdestotrotz brauchen wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik. Wir brauchen eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik, die sich um Wohnen als öffentliche Daseinsvorsorge für die Menschen kümmert und nicht um die maximale Rendite der sogenannten Investoren. Dazu gehören:

  • die Vergesellschaftung größerer Wohnungskonzerne
  • die Schaffung eines Wohnungswirtschaftsgesetzes, das klare Regeln und Anforderungen für das Vermieten von Wohnraum stellt und notfalls Vermieter*innen ausschließt
  • der Ausbau des Anteils landeseigenem und gemeinwohlorientiertem Wohnungsbestands auf mindestens 50%
  • die Heilung und Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts,
  • der Ausbau eines öffentlichen Bodenfonds bzw. den aktiven Ankauf von Boden,
  • die gezielte Förderung von Genossenschaften,
  • eine Ankaufstrategie für Häuser, die bereits umgewandelte Mietwohnungen beinhalten zum Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
  • ein Mietendeckel/Mietenstopp vom Bund sowie die Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen (Paragraph 250 BauGB)

Denn Wohnen ist ein Grundrecht, kein Spekulationsobjekt.

Foto: zweischritte.berlin

Wohnraumbedarfsbericht 2025 – Ein Weckruf für eine sozial-ökologische Wohnpolitik in Berlin

Der aktuelle Wohnraumbedarfsbericht 2025 bestätigt erneut, was wir seit Jahren anmahnen: Berlin fehlen bezahlbare Wohnungen – besonders für Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Rentner*innen oder Menschen mit Behinderung.

Die steigenden Mieten in Berlin sind alarmierend. Im Jahr 2024 stieg die mittlere Angebotsmiete um 12,5 Prozent auf 15,74 Euro pro Quadratmeter nettokalt. In Innenstadtlagen werden sogar Mieten von über 20 Euro pro Quadratmeter verlangt. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus der Innenstadt und heizt auch die soziale Spaltung zwischen den Bezirken weiter an.

Bezahlbar und bedarfsgerecht statt profitgetrieben

Und trotzdem wird vielerorts an den Bedürfnissen vorbei gebaut – groß, teuer und oft als Eigentum. Dabei fehlt es genau am Gegenteil: Wohnungen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen sowie kleine Wohnungen. Einpersonenhaushalte machen mittlerweile fast 55 % aller Haushalte aus – aber auch viele große Familien müssen oft zusammen in zu kleinen Wohnungen leben.

Das Problem ist klar: Private Investoren bauen nur, wenn es sich lohnt – und das bedeutet eben oft groß, teuer und als Eigentum. Deshalb müssen die landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften viel stärker unterstützt werden. Der Bericht zeigt deutlich: Ohne gemeinwohlorientierte Akteure lässt sich die Wohnungsfrage in Berlin nicht lösen. Ohne sie lassen sich die Bedarfe aus dem Bericht nicht decken. Wir brauchen Mut zur Regulierung – und die klare Absage an den Mythos vom „Markt, der es schon richten wird“. Diese werden wir in unserem Wohnungswirtschaftsgesetz formulieren, welches endlich verbindliche Ansprüche an die großen privaten Vermieter und Wohnungsunternehmen stellen wird.

Vonovia und die unendliche Geschichte des Wohnungsbündnisses

Der aktuellste Skandal von Vonovia, das Unternehmen produziert fast mehr Skandal als neue Wohnungen, zeigt, wie wenig Verlass auf große Wohnungskonzerne wie Vonovia ist. Das Unternehmen versucht mit erfundenen und quasi rechtswidrigen „wohnwerterhöhenden Merkmalen“, den Mietspiegel zu umgehen. Dafür hat das Unternehmen das Merkmal „Gute ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung“ erfunden. Dass viele Gerichtsurteile dieses Vorgehen als unzulässig eingestuft haben, hindert das Unternehmen nicht daran, weiter Mieterhöhungen basierend auf dieser Begründung auszusprechen. Wahrscheinlich mit dem Kalkül verbunden, dass genug Mieter*innen ihre Rechte nicht kennen, sich die Kosten und den Aufwand für eine Rechtsberatung nicht leisten können oder schlicht Angst haben, gegen dieses illegale Handeln vorzugehen. Wenn nur ein Teil der Mieterschaft zustimmt, ist das schon lukrativ für das Unternehmen.

Dies hat negative Auswirkungen für alle Berliner Mieter*innen, denn auch Mieten, die unerlaubt hoch sind, gehen ungefiltert in den Berliner Mietspiegel ein und werden damit in Zukunft das rechtlich erlaubte Potential von Mieterhöhungen für alle Berliner*innen steigern.

Der Senat ist, zumindest im kleinen Rahmen, aufgewacht und hat das Unternehmen deshalb aus dem Berliner Wohnungsbündnis ausgeschlossen. Damit hat das von dem Senat immer wieder verteidigte Wohnungsbündnis, welches Mieter*innen basierend auf freiwilliger Verpflichtung privater Unternehmen schützen sollte, nun auch sein letztes privates Wohnungsunternehmen verloren. Dass es überhaupt so lange gebraucht hat, ist schon eine politische Bankrotterklärung von Schwarz-Rot. Zur Erinnerung: Bereits im letzten Sommer hatte Vonovia gegen die freiwilligen Auflagen, welche Mieterhöhungen von mehr als 11 % in drei Jahren ausschließen sollten, verstoßen.

Statt selbst tätig zu werden und endlich proaktiv gegen überhöhte Mietsteigerungen vorzugehen, wie es in Städten wie Frankfurt bereits erfolgreiche Praxis ist, lässt der Senat die Mieter*innen bei diesem stadtweiten Rechtsbruch alleine. Er schiebt die Verantwortung, wie immer, auf die Mieter*innen ab. Diese sollen die von Rot-Grün-Rot eingeführte kostenlose bezirkliche Mieter*innenberatung nutzen. Ohne Frage: Mieter*innen sollten dies unbedingt tun, wenn sie eine Mieterhöhung von Vonovia bekommen. Diese erreicht aber längst nicht alle Betroffenen. Es wäre sehr wichtig, alle Mieterhaushalte hier zu unterstützen durch Informationspost, Beratung oder sogar einen Klagefonds für die Betroffenen.

Außerdem habe ich für die Grüne Fraktion auch einen Antrag dazu eingebracht, den wir derzeit im Parlament diskutieren. Am 12.Mai wird der Antrag auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen diskutiert – wozu es einen Livestream auf Youtube gibt. Hier gehts zum Antrag: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/StadtWohn/vorgang/sw19-0330-v.pdf

Für mich ist klar: Wer so agiert, kann kein Partner für eine soziale Mietenpolitik sein. Bündnisse ersetzen keine Gesetze und starken Behörden. Die langfristige Konsequenz kann daher nur eins sein: Der demokratisch angenommene Volksentscheid von „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ muss endlich umgesetzt werden. Genau solche Unternehmen und solches Handeln wollten die Berliner*innen mit diesem Volksentscheid aus unserer Stadt verbannen. Der Versuch an die Freiwilligkeit und Gutmündigkeit von privaten Wohnungsunternehmen zu appellieren sollte mit diesem Vorgehen von Vonovia endlich beerdigt werden.

Ökologischer Bau und Nachverdichtung

Neben der Quantität des Wohnraums ist auch dessen Qualität entscheidend. Der Neubau muss ökologischen Standards entsprechen, um den Klimazielen Berlins gerecht zu werden. Dies beinhaltet energieeffizientes Bauen, die Nutzung nachhaltiger Materialien und die Integration von Grünflächen und Photovoltaikanlagen.

Zudem bietet die Nachverdichtung bestehender Wohngebiete ein großes Potenzial. Durch die Aufstockung von Gebäuden und die Nutzung ungenutzter Flächen kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne neue Flächen und Parks zu versiegeln.

Fazit

Der Wohnraumbedarfsbericht 2025 ist ein klarer Appell an die Politik, entschlossen zu handeln. Berlin braucht eine Wohnungspolitik, die gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum erhält und neuen schafft, ökologische Standards einhält und die soziale Mischung in den Kiezen sichert. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Berlin wieder ein bezahlbares und lebenswertes Zuhause für alle wird.