Wichtiger wohnungspolitischer Schritt: Neue Kooperationsvereinbarungen mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Die neue Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Wohnungspolitik. Mit ihr werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften deutlich sozial-ökologischer ausgerichtet. Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen werden stärker unterstützt. Bei Neuvermietungen müssen jetzt 60 Prozent der Neuverträge an WBS-Berechtigte vermietet werden. Das hilft den Menschen, die sonst nur schwer eine Wohnung finden. Damit wird ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrags umgesetzt. Auch die deutliche Absenkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand und nach Modernisierungsmaßnahmen ist ein deutliches Signal für eine neue Wohnungspolitik. Über die Berücksichtigung im Mietspiegel wird diese Maßnahme eine preisdämpfende Wirkung für die ganze Stadt haben.

Eine wichtige Aufgabe wird sein, die bestehenden Härtefallregelungen für MieterInnen zu evaluieren und zu überprüfen, wo in der Praxis Probleme bestehen – z.B. bei den Regelungen der maximal erlaubten Wohnungsgrößen. Wo Verbesserungsbedarf festgestellt wird, muss dieser angegangen werden. Ebenso müssen die Anfang des Jahres verschickten rund 1.700 Mieterhöhungen durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften an die SozialmieterInnen komplett zurück genommen werden. Sie stehen im Widerspruch zu unseren wohnungspolitischen Zielen. Immerhin 30.000 der ca. 115.000 Sozialwohnungen befinden sich im Besitz der Landesunternehmen.

Um die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften fit zu machen für ihre wachsenden Aufgaben, muss die „Anstalt öffentlichen Rechts Soziale Wohnraumversorgung“ gestärkt werden. Sie war wichtiger Bestandteil des Mietenvolksentscheides und soll vor allem mehr Transparenz herstellen und soll die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bei ihrer Bestandserweiterung kontrollieren und beraten.