Katrin Schmidberger

Nachbesserung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes: Der Schutz von Wohnraum bekommt größte Priorität

Die Koalitionsfraktionen haben das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft. Der Erhalt von Wohnraum zu Wohnzwecken bekommt dabei höchste Priorität , aber auch die Rückgewinnung. Aufgrund mangelhafter Regelungen und vieler Praxiserfahrungen ist dies notwendig. Trotz des Zweckentfremdunsverbotsgesetzes erleben wir stadtweit eine Zunahme von spekulativem Leerstand von Wohnraum und legalen Abrissen, aber auch von Untervermietungen als Ferienwohnungen. Seit 2014 wurden zwar insgesamt wieder ca. 8000 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zugeführt, das ist jedoch angesichts des Wohnraummangels in der Stadt nicht ausreichend. Meine Rede im Plenum zu den Änderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes[…]

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Nachbesserungen mangelhaft: weitere Änderungen beim Zweckentfremdungsgesetz dringend nötig

Heute wird im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses über die vom Senat beschlossenen Änderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes beraten. Die von Rot-Schwarz angekündigten Nachbesserungen des Zweckentfremdungsverbots reichen aber bei weitem nicht aus. Weitere Änderungen sind dringend notwendig, wenn das Gesetz seine volle Wirkung entfalten soll. Deshalb werden wir folgende Vorschläge einbringen: Wir wollen erschweren, dass preiswerter Wohnraum durch Abriss vernichtet wird. Künftig soll nicht jeder x-beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gelten, sondern: Nur wenn neuer Wohnraum in vergleichbarer Lage, Ausstattung und Mietpreishöhe geschaffen wird, soll dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden. Wir wollen die Höhe der[…]

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