Ein Schutzschirm für Mieter*innen und einkommensschwache Haushalte in der Corona-Krise – Berliner Senat und Bund legen Maßnahmenpakete vor

Heute hat der Rot-Rot-Grüne Senat in seiner Sitzung bzw. wir als Rot-Rot-Grüne Koalition weitgehende Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten für die Dauer der COVID-19-Pandemie beschlossen. Die extreme Situation hat bekanntlich die wirtschaftliche Situation vieler Berlinerinnen und Berliner verschärft. Vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen, Kleinstunternehmer*innen, Kultur- und Kleingewerbetreibende müssen mit weitgehenden Einkommensverlusten rechnen. Viele von ihnen wissen nicht mehr, wie sie ihre Mieten aufbringen können. Ebenso massiv betroffen, sind Wohnungslose und Mieter*innen, gegen den ein Zwangsräumungsverfahren droht oder sogar ansteht.

Gegen viele solche laufenden Zwangsräumungsverfahren sind wir in den letzten Tagen vorgegangen und haben uns an Eigentümer*innen gewandt, diese vorübergehend auszusetzen; in vielen Fällen erfolgreich. Neben den Landeseigenen Wohnungsunternehmen haben sich auch einige privaten Wohnungsunternehmen bereit erklärt, laufende Zwangsräumungen und Kündigungen auszusetzen. Auch das Amtsgericht Charlottenburg hat seine Richter*innen darauf hingewiesen, keine derartigen Urteile auszusprechen. Die Senatsverwaltung für Justiz hatte sich bereits mit einem Appell an die Aufsichtsbehörde der Gerichtsvollzieher*innen gewandt und für eine Aussetzung geworben. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich grundsätzlich in ihrer Wohnung oder Unterkunft aufzuhalten haben, dann wäre es verantwortungslos und unsolidarisch, diese auf die Straße zu setzen. Derzeit sind viele Ämter unterbesetzt und können entsprechend nicht schnell genug reagieren, um die Menschen vorübergehend mit Wohnraum zu versorgen. Auch viele Notunterkünfte sind geschlossen.

Der heute beschlossene Maßnahmenkatalog soll in den nächsten sechs Monaten für ganz Berlin solche Verfahren stoppen sowie Mieterinnen und Mieter, die nicht in der Lage sind, ihre Miete zu bezahlen, umfassend schützen.

Die wichtigsten wohnungspolitischen Maßnahmen auf einen Blick:

  • Der Berliner Senat wird dafür sorgen, dass die sechs Landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Berlinovo Mieterhöhungen aussetzen. Bei Mietrückständen sollen von Fall zu Fall kulante Lösungen vereinbart werden. Zudem sollen keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen ausgesprochen werden. Auch Räumungen von bewohnten Wohnungen werden ausgesetzt und überprüft.
  • Der Senat appelliert an private Vermieterinnen und Vermieter in gleicher Weise zu verfahren. Zudem ist der Bund gerade dabei im Schnellverfahren zu beschließen, dass Kündigungen von Mietverhältnissen wegen Mietschulden für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht möglich sind – und zwar sowohl bei Wohnungsmieter*innen als auch Gewerbemieter*innen. Der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Zeitraum von sechs Monaten, wie ursprünglich von der Bundesregierung angekündigt, wurde nach Druck der CDU auf drei Monate gekürzt.
  • Es ist sicherzustellen, dass bei Verstößen gegen Melde- und Informationspflichten gemäß MietenWoG Bln (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin) aufgrund von COVID-19 bis auf Weiteres auf Sanktionen verzichtet wird.
  • Der Senat wird auf Versorgungsunternehmen darauf hinwirken, dass diese bis auf Weiteres auf Strom- und Gassperren verzichten.
  • es wird solange die Krise andauert keinerlei Wohnungsräumungen geben, teils sind auch Räumungen von Gewerbeimmobilien ausgesetzt.
  • Der Senat wird sich an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen vom Bund zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen aktiv beteiligen und bei Bedarf eigene Hilfsprogramme für Mieter*innen und Vermieter*innen entwickeln. Hierbei ist der gemeinsame Vorschlag vom DMB (Deutscher Mieterbund) und GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) für einen Solidarfonds einzubeziehen.

Das von der Bundesregierung beschlossene „Sozialschutz-Paket“ für einkommensschwache Haushalte sowie für Gewerbe- und Wohnungsmieter*innen soll die sozialpolitischen Folgen in einem ersten Schritt abfedern. Wir Grüne begrüßen zwar die Aussetzung der Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter*innen bei Zahlungsverzug der Mieter*innen. Dieses Moratorium für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 hilft erst nur existentielle Not zu lindern, kann aber Mieter*innen keinen mittelfristigen Schutz vor dem Verlust der Wohnung oder gewerblicher Räume bieten. Wir fordern deswegen seine Verlängerung mindestens bis zum 30. September 2020. Es ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die Situation und deren Auswirkungen länger dauern wird.

Beantragung von Grundsicherung wird erleichtert

Zudem ist im Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorgesehen, dass die Kosten der Unterkunft (KdU, Mietkostenzuschuss für Transferleistungsbezieher*innen) bei Neuanträgen nicht überprüft, sondern schlichtweg als angemessen gewertet werden. Das ist ein guter Schritt. Jetzt sollte auch noch die Bundesagentur für Arbeit angewiesen werden, alle Mietschulden konsequent zu übernehmen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Es ist auch richtig, dass jetzt alle Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger*innen ausgesetzt wurden.

Mein Kollege im Bundestag und sozialpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion, Sven Lehmann hatte sich bereits Anfang letzter Woche mit einem Brief an Hubertus Heil und Detlef Scheele mit Forderungen und Maßnahmen für die Grundsicherung in Zeiten der Corona-Krise gewandt. Seinen Brief finden Sie hier.

Die nun vorgesehene befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bei der Beantragung von Grundsicherung, die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung, muss auch nach der Aufhebung dieses Gesetzes beibehalten werden.

Wie geht ’s weiter?!

Die mittel- und langfristigen Maßnahmen werden wir im Bund wie im Land diskutieren müssen. Beispielhaft sei hier genannt, dass wir nicht nur über Stundungen, sondern auch Mieterlasse und einen Fonds auf Bundesebene für Vermieter*innen wie Mieter*innen konkret helfen müssen. Auch sollte die Heilungsfrist bei Kündigungen durch Mietrückstände für die Zeit nach Corona von zwei auf sechs oder sogar neun Monate ausgeweitet werden. Denn nach Ablauf des Kündigungsmoratoriums werden viele Mieter*innen Schwierigkeiten haben, die angehäuften Mietrückstände zu begleichen. Zudem plant der Bund Verzugszinsen von voraussichtlich knapp 6 Prozent für die Miete. Das ist unangemessen hoch. Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen wären damit überfordert und kaum in der Lage bis zum 30. Juni 2022 die aufgelaufenen Schulden abzutragen, vor allem wenn die Krise noch länger anhält. Deshalb werden wir weiter darauf drängen, hier sozial gerechte und langfristige Lösungen zu finden – sowohl im Bund- als auch auf Landesebene.

Zudem sollte durch den Bund geprüft werden, inwieweit weitere Regelungen, z B. im Baugesetzbuch, ebenfalls an die Corona-Krise angepasst werden müssen. So sollte zum Beispiel die Frist beim kommunalen Vorkaufsrecht deutlich verlängert werden. Denn derzeit ist es Mieter*innen wie auch den Kommunen sehr schwer möglich, das Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten ausreichend zu prüfen oder gar zu ziehen. Auch andere Planungs- und Bauverfahren müssen jetzt mit Verzögerungen rechnen.

Alle Mieter*innen, die Fragen oder Probleme haben, können sich derzeit telefonisch und online beraten lassen bei der ASUM oder beim Berliner Mieterverein.

Sie können sich aber auch gerne an mein Team und mich wenden, am besten per E-Mail und per Post. Bleiben Sie gesund!

500 Tage für ein bezahlbares, kreatives und vielfältiges Berlin

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe grüne Aktive, liebe Interessierte und UnterstützerInnen,

500 Tage ist es nun her, dass ich ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt wurde.
Die Zeit ist wie im Flug vergangen, sie war aufregend und ereignisreich.
In vielen parlamentarischen und außerparlamentarischen Begegnungen erfuhr ich positive Resonanz und Unterstützung, die mich immer wieder aufs Neue motivierte, meine Ziele mit großer Energie zu verfolgen.

Besondere Freude bereitete mir die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und BürgerInnen. Die vielfältigen Herausforderungen meines Mandats machen meine Arbeit zu meinem persönlichen Traumberuf.
Umso mehr, da ich Politik für die Menschen machen kann, die für gewöhnlich kein Gehör beim Senat finden.

Die  thematisblogchen Schwerpunkte meiner politischen Arbeit in den vergangenen 500 Tagen waren unter anderem die soziale Gestaltung des Berliner Wohnungsmarktes, eine faire Mietenpolitik und eine nachhaltige Liegenschaftspolitik sowie eine soziale Stadtentwicklung von unten. Als Sprecherin für Clubkultur machte ich mich für den Erhalt und die Stärkung der vielfältigen Berliner Club- und Subkultur stark. Um Euch einen Überblick über meiner Tätigkeiten zu geben, habe ich die Themen, mit denen ich mich in den vergangenen 500 Tagen auseinandergesetzt habe, in einem kompakten Dokument zusammengefasst.

Vom Bundesmietrecht zur GEMA-Tarifreform bis zur Zweckentfremdung könnt ihr Euch, wenn ihr Lust habt, in meine Arbeitsbereiche einlesen.
Den Link zum PDF findet ihr hier.

Viel Spaß beim Schmökern!
Eure Katrin Schmidberger

 

Podiumsdiskussion „Clubkultur und Politik“

Am Donnerstag, den 19 Januar nahm ich an der Podiumsdiskusion mit dem langen Titel: "Reicher und trotzdem sexy? Musik, Clubkultur und Gentrifizierung – Berliner Clubmacher treffen im Rahmen des a2n_salon auf die neu gewählten politischen Player" teil. Die Veranstaltung wurde von all2gethernow e.V. veranstaltet und fand in der Homebase am Postdamer Platz statt. Sie war gut besucht.

Meine Forderungen kurz zusammengefasst:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Forderung der Berliner Club-, Label- und Musikszene nach einem Musikboard als zentrale Interessensvertretung. Es wird aber darauf ankommen, dass dieses Musikboard ressort- und genres-übergreifend gestaltet wird und dass nach
transparenten Verfahren z.B. durch eine Jury entschieden wird. Denn auch subkulturelle Einrichtungen sollen eine Chance auf Förderung bekommen.

Die Berliner Clubszene ist aber nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern muss endlich als kulturelle Bereicherung und Ausdruck der alternativen Lebenskultur der BerlinerInnen anerkannt werden. Das Querschnittsthema Clubkultur erfordert daher ein Umdenken in der Stadtentwicklung, die sich auf Standortsicherung und die politische Vermittlung bei Lärmkonflikten konzentrieren muss. Der Senat muss den Liegenschaftsfonds so ausrichten, dass landeseigene Grundstücke auch der Club- und Kulturszene angeboten werden.

Immer mehr Kulturprojekte und Clubs müssen schließen, auch weil Rot-Schwarz der politische Gestaltungswille fehlt. Bestes Beispiel ist das Off-Kulturprojekt „Schokoladen“ in Berlin-Mitte. Wowereit und Nussbaum stehen in der Verantwortung, dieses Kulturprojekt durch eine gezielte Liegenschaftspolitik zu retten!

Weitere Infos zur Veranstaltung findet ihr hier: all2gethernow.de

Diese Diskussionen finden fast monatlich statt…ich freue mich auf die nächste…