Erneutes Scheitern des Vorkaufsrechts: Senat lässt Schönleinstraße 19 im Stich

Die Nachrichten aus Kreuzberg sind bitter: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg konnte das kommunale Vorkaufsrecht für das Wohnhaus Schönleinstraße 19 zum zweiten Mal nicht durchsetzen. Damit wird das Haus voraussichtlich an einen Investor verkauft, der offenbar teure und möblierte Wohnungen plant – trotz jahrelangem Einsatz des Bezirks und großem Engagement der Mieter*innen vor Ort.

Die Schönleinstraße 19 ist ein sanierungsbedürftiges Mietshaus mit 18 Wohneinheiten, in dem langjährige Mieter*innen leben. Nachdem Anfang 2025 das Vorkaufsrecht für die Immobilie durch den Bezirk gescheitert war, konnte es erneut nicht gezogen werden – trotz erheblicher Neubewertung des Verkehrswerts auf 50% des Ursprungswertes. Grund ist die fehlende Bereitschaft eines landeseigenen Wohnungsunternehmens und eine fehlende Finanzierung durch den Senat. Damit vergeht erneut eine Chance, das Gebäude dem spekulativen Immobilienmarkt zu entziehen und dauerhaft bezahlbar zu halten.

Warum ist der Vorkauf gescheitert?

Das Bezirksamt konnte das Vorkaufsrecht für die Immobilie Schönleinstraße 19 trotz wiederholter Bemühungen letztlich nicht ausüben. Bereits Ende 2024 scheiterte ein erster Anlauf daran, dass der Berliner Senat die erforderlichen Städtebaufördermittel für den Erwerb und die notwendige Sanierung nicht genehmigte.

Im Herbst 2025 unternahm der Bezirk einen erneuten Versuch, das Vorkaufsrecht geltend zu machen und einen gemeinwohlorientierten Erwerb vorzubereiten. Dabei wurden sowohl ein genossenschaftliches Modell als auch der Einbezug einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft geprüft. Der genossenschaftliche Erwerb erwies sich jedoch als organisatorisch nicht umsetzbar, während die landeseigene Gesellschaft den Ankauf aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als nicht tragfähig bewertete.

Zentraler Hinderungsgrund blieb in allen Varianten die ungeklärte Finanzierung: Ohne die Freigabe entsprechender Fördermittel durch den Senat waren weder der Ankauf der Immobilie noch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich darstellbar. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts lief schließlich Mitte Dezember aus, nachdem der Senat auch diesmal die Bereitstellung der notwendigen Mittel abgelehnt hatte – trotz gegenüber früheren Bewertungen deutlich reduzierter Erwerbskosten.

Der Grüne Bezirksstadtrat Florian Schmidt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Senat damit eine weitere Chance verpasst habe, Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen. Zugleich dankte er den betroffenen Mieter*innen ausdrücklich für ihr anhaltendes Engagement und ihre Unterstützung im gesamten Verfahren.

Was bedeutet das für die Mieter*innen?

Ohne den Vorkauf droht den Bewohner*innen der Schönleinstraße 19 die Übernahme durch einen renditeorientierten Investor. Nach aktuellem Stand soll das Haus nun an einen Investmentbanker verkauft werden, der auf möbliertes Wohnen spezialisiert ist – mit der realen Gefahr, dass die bisherigen Mieten und damit auch der Charakter des Hauses und seines Kiezes bedroht werden.

Wir fordern mehr Unterstützung durch den Senat!

Der erneute Misserfolg zeigt einmal mehr: In Berlin braucht es nicht nur auf dem Papier ein Vorkaufsrecht, sondern auch den politischen Willen, es in die Praxis umzusetzen mit ausreichender finanzieller Unterstützung durch den Senat. Ohne diesen Rückhalt bleibt das Vorkaufsrecht zu oft wirkungslos – zur Verdrängung von Mieter*innen und zur weiteren Profitorientierung des Wohnungsmarktes.

Ich stehe weiterhin an der Seite der Mieter*innen, die sich für ihren Wohnraum einsetzen, und fordere:

  • klare finanzielle Unterstützung des Senats für bezirkliche Vorkäufe,
  • mehr Ressourcen für Sanierung und gemeinwohlorientierten Erwerb,
  • eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, damit es nicht nur ein zahnloses Instrument bleibt.

Der Fall Schönleinstraße 19 ist kein Einzelfall – und ein Warnsignal für Berlin, wenn wir den Charakter unserer Stadt und das Recht auf bezahlbares Wohnen ernst nehmen wollen.

Vonovia zieht illegale Mietforderungen zurück, doch viele Berliner Mieter*innen bleiben im Regen stehen

Der Druck aus Politik, Zivilgesellschaft und von den Gerichten zeigt Wirkung: Die Vonovia nimmt in Berlin vorerst jene Mieterhöhungen zurück, die mit angeblich „überdurchschnittlicher ÖPNV-Anbindung“ oder „überdurchschnittlicher Nahversorgung“ begründet wurden. Diese Merkmale sind bereits im Berliner Mietspiegel enthalten und wurden dementsprechend wiederholt von Gerichten als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem hatte der Konzern lange versucht, die höheren Mieten durchzusetzen, teilweise sogar mit laufenden Klagen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle großer Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen: Dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle der Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen, dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Aktuelle Entwicklungen am Hafenplatz -Mieter*innen schützen, Versorgung sichern!


Am Hafenplatz in Kreuzberg spitzt sich seit Monaten die Situation zwischen Eigentümer und Bezirksamt zu. Das Wohnensemble aus den 1970er-Jahren, bekannt durch seine markante Pyramidenstruktur, steht im Mittelpunkt einer laufenden Projektentwicklung, die ursprünglich einen weitreichenden Abriss und Neubau vorsah. Nachdem sich der Bezirk bereits im Sommer 2024 aus der Zusammenarbeit mit der privaten Hedera-Gruppe zurückgezogen hatte, war die Eigentümerstruktur zunehmend unklar geworden.

Unbezahlte Wasserrechnung – das Bezirksamt springt ein
Ende September 2025 eskalierte die Lage, als bekannt wurde, dass die Hedera-Gruppe über längere Zeit Wasserrechnungen in Höhe von rund 1 Mio. Euro für das Quartier nicht bezahlt hatte. Die Berliner Wasserbetriebe drohten daraufhin mit einer Abstellung der Versorgung – betroffen wären rund 1000 Mieter*innen inbegriffen eine Unterkunft für Geflüchtete gewesen. Um eine akute Gefährdung der Bewohner*innen zu verhindern, übernahm das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kurzfristig die offenen Abschlagszahlungen und stellte sicher, dass die Wasserversorgung aufrechterhalten bleibt.

Milieuschutz – Erweiterung beschlossen
Parallel zur Versorgungs- und Eigentümerkrise wurde vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg der Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungs­gebiet („Milieuschutz“) im Umfeld des Hafenplatzes gefasst. Am 16. April 2025 wurde beschlossen, das Erhaltungsgebiet Kreuzberg‑Nord um den Bereich Hafenplatz, Schöneberger Straße, Askanischer Platz, Stresemannstraße und Köthener Straße zu erweitern. 
Ziel ist es, mögliche Aufwertungs- und Verdrängungs­prozesse frühzeitig zu erkennen und mit Instrumenten wie dem Vorkaufsrecht oder dem Schutz vor Abriss gegenzusteuern: Es wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungs­verordnung vorliegen, um die Zusammensetzung der Bevölkerung zu sichern und gebietstypische Wohn­strukturen zu bewahren.
Der aktuelle Beschluss sendet ein klares Signal an den Immobilienmarkt, dass dieser Ort nicht ohne Schutz der angestammten Nachbarschaft neu entwickelt werden darf.

Treuhänder für Ersatzvornahmen einrichten
Deshalb fordern wir Bündnis 90/die Grünen, dass für die Wohnanlage am Hafenplatz ein Treuhänder für Ersatzvornahmen eingesetzt wird. Eine solche Verwaltung könnte sicherstellen, dass die laufenden Kosten bezahlt, notwendige Instandhaltungen vorgenommen und die Mieter*innen zuverlässig informiert und geschützt werden. Es darf nicht sein, dass öffentliche Stellen immer wieder einspringen müssen, während die Eigentümer ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
Eine Treuhänderlösung wäre ein wichtiger Schritt, um wieder Ordnung und Transparenz herzustellen – und um die Grundlage für eine langfristig stabile und gemeinwohlorientierte Perspektive des Quartiers zu schaffen. 

Der Fall Hafenplatz zeigt, dass wir in Berlin dringend stärkere Instrumente brauchen, um in Krisenfällen frühzeitig eingreifen zu können. Fest steht: Die Mieter*innen am Hafenplatz dürfen nicht die Leidtragenden einer verfehlten privaten Projektentwicklung werden. Jetzt braucht es entschlossenes Handeln, klare Verantwortlichkeiten und den politischen Willen, öffentliche Kontrolle wiederherzustellen. Nur so kann gesichert werden, dass Versorgung, Instandhaltung und Wohnraum nicht länger dem Zufall oder spekulativen Interessen überlassen bleiben.

Für Wohnraum statt Rendite – Gemeinsam gegen Leerstand und illegale Ferienwohnungen

Der Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt nimmt stetig zu, vor allem hier bei uns in Friedrichshain-Kreuzberg. Die Mieten steigen, viele Menschen suchen verzweifelt bezahlbaren Wohnraum. Gleichzeitig stehen immer wieder Wohnungen lange leer oder werden als Ferienapartments genutzt, obwohl das nach dem Zweckentfremdungsverbot gar nicht erlaubt wäre. Damit entziehen Eigentümer*innen dem Markt dringend benötigte Wohnungen, mit gravierenden Folgen für Nachbarschaften, soziale Strukturen und die gesamte Stadt.

Friedrichshain-Kreuzberg ist besonders betroffen. Unser Bezirk zieht jährlich über 1,7 Millionen Tourist*innen an. Während Hotels leerere Betten melden, boomt die Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Viele dieser Ferienwohnungen sind nicht genehmigt – und damit illegal. Der ständige Gästewechsel führt zu Unruhe, Partylärm und dem Verlust gewachsener Nachbarschaften. Noch schwerer wiegt aber: Immer weniger Wohnungen stehen den Berliner*innen zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung. Während Menschen verdrängt werden, werden ganze Häuser zu Renditeobjekten umfunktioniert.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Leerstand. In vielen Straßen finden sich Wohnungen, die über Monate oder sogar Jahre leer stehen. Die Gründe sind vielfältig, von spekulativem Horten, der Nutzung als Abschreibungsmodell über Sanierungsverzögerungen bis hin zu reiner Gleichgültigkeit. Doch klar ist: In einer Stadt mit enormem Wohnraummangel ist jedes leerstehende Zuhause eines zu viel. Wenn Eigentümer*innen Wohnungen absichtlich nicht vermieten, um auf steigende Bodenpreise oder höhere Verkaufserlöse zu warten, ist das nichts anderes als sozialer Missbrauch von Eigentum.

Damit Leerstand und illegale Ferienwohnungen nicht unsichtbar bleiben, haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus eine interaktive Karte gestartet. Sie zeigt: In fast allen Kiezen in Friedrichshain-Kreuzberg gibt es Wohnungen, die dem Markt entzogen sind, von der Warschauer Brücke bis zum Landwehrkanal. Die Karte schafft dringend notwendige Transparenz. Sie gibt Anwohner*innen die Möglichkeit, selbst Fälle – auch anonym – zu melden, und erhöht den Druck auf die Behörden und den Senat, endlich konsequent durchzugreifen.

Was jetzt getan werden muss

Doch Sichtbarkeit allein reicht nicht aus. Wir brauchen entschlossenes politisches Handeln. Illegale Ferienwohnungen müssen konsequent verfolgt, Online-Portale wie Airbnb stärker kontrolliert und Verstöße empfindlich sanktioniert werden. Die Zweckentfremdungsbehörden in den Bezirken müssen personell so ausgestattet sein, dass sie Anzeigen zügig bearbeiten und rechtssicher durchgreifen können.

Zusätzlich fordern wir, dass die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft künftig umfassend untersagt wird. Die Vermietung von Zweit-/Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken soll vollständig verboten werden, es gibt genug freie Hotelangebote. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen muss daher ersatzlos gestrichen werden. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – wo möglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

Denn das Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich leider als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, fehlende Kooperation der Online-Plattformen, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Nur so lässt sich verhindern, dass einzelne wenige weiterhin vom Wohnungsmangel profitieren, während viele Menschen keine Wohnung finden.

Jede Wohnung, die wieder regulär vermietet wird, ist ein Stück soziale Gerechtigkeit.

Sie bedeutet ein Zuhause für eine Familie, eine Studierende oder einen Rentner. Sie stärkt Nachbarschaften und schützt die Vielfalt, die Berlin so lebenswert macht.

Deshalb gilt: Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt sein. Wir kämpfen dafür, dass Eigentum in Berlin wieder Verantwortung bedeutet und dass Wohnen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden wird. Leerstand, Zweckentfremdung und illegale Ferienwohnungen dürfen kein lukratives Geschäftsmodell mehr sein.

Dafür könnt ihr selbst aktiv werden: Meldet uns Leerstand oder illegale Ferienwohnungen. Über unser Online-Formular könnt ihr Hinweise – auch anonym – abgeben. Wir leiten sie, wenn gewünscht, an die zuständigen Wohnungsämter weiter und setzen uns politisch dafür ein, dass gehandelt wird.

Auf unserer Karte könnt ihr außerdem sehen, wo besonders viele Fälle gemeldet wurden. So entsteht ein klares Bild davon, wo der Druck im Bezirk am größten ist.

https://gruene-fraktion.berlin/kampagne/dein-zuhause

Denn jede Wohnung, die wieder dauerhaft bewohnt wird, stärkt unsere Nachbarschaft.

Macht mit – für mehr Wohnraum statt Rendite!