Meine Rede zum Antrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“

Ich reiche euch hier meine Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag „Verkaufsstopp bei der BImA erwirken – 1.700 Berliner Wohnungen schützen“ nach, die ich in der 50. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 19. Juni gehalten habe. Neben einem sofortigen Verkaufsstob für 1700 BImA-Wohnungen im Wedding und in Schöneberg, fordern wir die rot-schawrze Koalition in Berlin auf mutig Einfluss auf ihre KollegInnen im Bund zu nehmen, um die verantwortungslose Verkaufspraxis der BImA zu stoppen. Die insgesamt 5000 Wohnungen, die die BImA im Auftrag der Bundesregierung in Berlin verwaltet, dürfen nicht zum Höchstpreis verschleudert werden. Nur durch eine Änderung des BImA-Gesetzes zugunsten der Kommunen können die Wohnungen im Bundeseigentum und deren MieterInnen dauerhaft vor Spekulation und Verdrängung geschützt werden. Der Antrag zeigt bereits seine Wirkung, wie man bereits an den Reaktionen der FachpolitikerInnen der Koalition sehen kann.

 

Pfui! Heimliche Videoüberwachung von MieterInnen durch Vermieter

Das heutige Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hat die heimliche Videoüberwachung eines Hauseigentümers von Mieterinnen und Mietern eines
Hausprojekts gestoppt und den Betroffenen Schmerzensgeld zugesprochen.
Dabei ging es um ein Hausprojekt, das wenig zuvor einen neuen Eigentümer bekommen hatte und dessen BewohnerInnen der neue Eigentümer noch kurz vor diesen Vorkommnissen alle zu kündigen versucht hatte. Die Kameras sollten offenbar dazu dienen, etwaige Verstöße gegen die Hausordnung oder die Mietverträge zu beweisen, um die MieterInnen auf diesem Wege loszuwerden.
Angesichts der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt und der wilden Immobilienspekulationen kann ich mir leider vorstellen, dass andere Vermieter auch auf derartige Ideen kommen.

Hallo, gehts noch?