Erneutes Scheitern des Vorkaufsrechts: Senat lässt Schönleinstraße 19 im Stich

Die Nachrichten aus Kreuzberg sind bitter: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg konnte das kommunale Vorkaufsrecht für das Wohnhaus Schönleinstraße 19 zum zweiten Mal nicht durchsetzen. Damit wird das Haus voraussichtlich an einen Investor verkauft, der offenbar teure und möblierte Wohnungen plant – trotz jahrelangem Einsatz des Bezirks und großem Engagement der Mieter*innen vor Ort.

Die Schönleinstraße 19 ist ein sanierungsbedürftiges Mietshaus mit 18 Wohneinheiten, in dem langjährige Mieter*innen leben. Nachdem Anfang 2025 das Vorkaufsrecht für die Immobilie durch den Bezirk gescheitert war, konnte es erneut nicht gezogen werden – trotz erheblicher Neubewertung des Verkehrswerts auf 50% des Ursprungswertes. Grund ist die fehlende Bereitschaft eines landeseigenen Wohnungsunternehmens und eine fehlende Finanzierung durch den Senat. Damit vergeht erneut eine Chance, das Gebäude dem spekulativen Immobilienmarkt zu entziehen und dauerhaft bezahlbar zu halten.

Warum ist der Vorkauf gescheitert?

Das Bezirksamt konnte das Vorkaufsrecht für die Immobilie Schönleinstraße 19 trotz wiederholter Bemühungen letztlich nicht ausüben. Bereits Ende 2024 scheiterte ein erster Anlauf daran, dass der Berliner Senat die erforderlichen Städtebaufördermittel für den Erwerb und die notwendige Sanierung nicht genehmigte.

Im Herbst 2025 unternahm der Bezirk einen erneuten Versuch, das Vorkaufsrecht geltend zu machen und einen gemeinwohlorientierten Erwerb vorzubereiten. Dabei wurden sowohl ein genossenschaftliches Modell als auch der Einbezug einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft geprüft. Der genossenschaftliche Erwerb erwies sich jedoch als organisatorisch nicht umsetzbar, während die landeseigene Gesellschaft den Ankauf aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als nicht tragfähig bewertete.

Zentraler Hinderungsgrund blieb in allen Varianten die ungeklärte Finanzierung: Ohne die Freigabe entsprechender Fördermittel durch den Senat waren weder der Ankauf der Immobilie noch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich darstellbar. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts lief schließlich Mitte Dezember aus, nachdem der Senat auch diesmal die Bereitstellung der notwendigen Mittel abgelehnt hatte – trotz gegenüber früheren Bewertungen deutlich reduzierter Erwerbskosten.

Der Grüne Bezirksstadtrat Florian Schmidt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Senat damit eine weitere Chance verpasst habe, Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen. Zugleich dankte er den betroffenen Mieter*innen ausdrücklich für ihr anhaltendes Engagement und ihre Unterstützung im gesamten Verfahren.

Was bedeutet das für die Mieter*innen?

Ohne den Vorkauf droht den Bewohner*innen der Schönleinstraße 19 die Übernahme durch einen renditeorientierten Investor. Nach aktuellem Stand soll das Haus nun an einen Investmentbanker verkauft werden, der auf möbliertes Wohnen spezialisiert ist – mit der realen Gefahr, dass die bisherigen Mieten und damit auch der Charakter des Hauses und seines Kiezes bedroht werden.

Wir fordern mehr Unterstützung durch den Senat!

Der erneute Misserfolg zeigt einmal mehr: In Berlin braucht es nicht nur auf dem Papier ein Vorkaufsrecht, sondern auch den politischen Willen, es in die Praxis umzusetzen mit ausreichender finanzieller Unterstützung durch den Senat. Ohne diesen Rückhalt bleibt das Vorkaufsrecht zu oft wirkungslos – zur Verdrängung von Mieter*innen und zur weiteren Profitorientierung des Wohnungsmarktes.

Ich stehe weiterhin an der Seite der Mieter*innen, die sich für ihren Wohnraum einsetzen, und fordere:

  • klare finanzielle Unterstützung des Senats für bezirkliche Vorkäufe,
  • mehr Ressourcen für Sanierung und gemeinwohlorientierten Erwerb,
  • eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, damit es nicht nur ein zahnloses Instrument bleibt.

Der Fall Schönleinstraße 19 ist kein Einzelfall – und ein Warnsignal für Berlin, wenn wir den Charakter unserer Stadt und das Recht auf bezahlbares Wohnen ernst nehmen wollen.

Kommunalisierung ohne Kontrolle? Was der Film „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ von Kotti und Co. über Berlins Wohnungspolitik enthüllt

Ein wirksamer Mieterschutz in Berlin erfordert mehr als nur politische Versprechen. Er braucht klare Regeln, Transparenz und eine entschlossene Steuerung der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Der neue Dokumentarfilm „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ der Initiative Kotti und Co legt offen, wie sehr Wunsch und Realität in der Berliner Wohnungspolitik auseinanderklaffen.

Ich wurde für diesen Film interviewt und er zeigt auf drastische Weise: Die Kommunalisierung privater Wohnbestände, die eigentlich ein großer Erfolg für die Mieter*innen sein sollte, erfüllt ihre sozialen und instandhalterischen Versprechen oft nicht.

Versprechen und Ernüchterung: Die Bilanz der Kommunalisierung

Die Rückkäufe von Wohnungen durch das Land Berlin waren ein hart erkämpfter Sieg der Mieter*innenbewegung. Die Hoffnung war groß: sozial leistbarer Wohnraum, gute Instandhaltung, Transparenz und Mitbestimmung.

Doch die Bilanz ist ernüchternd. Der Film dokumentiert:

  • Mangelhafte Instandhaltung: Mieter*innen berichten von weiterhin schlechtem Zustand der Häuser, kaputten Heizungen und ineffektivem Service.
  • Explodierende Betriebskosten: Trotz öffentlicher Hand zahlen Mieter*innen zum Teil doppelt so hohe Betriebskosten wie der Berliner Durchschnitt. Das „Contracting“ von Wärme und undurchsichtige Abrechnungen führen zu hohen Nachzahlungen.
  • Fehlende Mitbestimmung: Die Bewohner*innen fühlen sich nicht ernst genommen und ihre Beobachtungen zu Mängeln und Vorkommnissen verhallen.

Das zentrale Problem, das der Film herausarbeitet, ist das Fehlen einer konsequenten politischen Steuerung des Senats gegenüber den landeseigenen Unternehmen.

Meine Kritik im Film: Der Senat lässt die Landeseigenen an der langen Leine

In meinem Interview für den Film habe ich meine Einschätzung zur Steuerung der LWU durch den Berliner Senat deutlich gemacht. Die wichtigsten Punkte:

1. Fehlende politische Steuerung:

Die Landeseigenen werden im Moment gar nicht politisch gesteuert und können dadurch eigentlich machen, was sie wollen. Obwohl das Land Berlin der Hauptgesellschafter ist und demnach die Verantwortung für die politische Ausrichtung trägt, agiert der Senat oft nicht wie eine Obrigkeit, die Vorschriften macht, sondern betont die „unternehmerische Unabhängigkeit“ der LWU. Wenn der Senat Anweisungen geben kann, hat er auch Sanktionsmöglichkeiten, diese werden aber nicht genutzt.

2. Die falsche Rechtsform:

Zwei der größten LWU sind Aktiengesellschaften. Diese Rechtsform passt nicht zu einem sozialen Versorgungsauftrag. Sie impliziert eine Logik, die auf Gewinn und Einnahmengenerierung ausgerichtet ist, anstatt primär gemeinwohlorientiert zu handeln.

3. Ausgehöhlte Kontrollmechanismen:

Der Film zeigt, wie Kontrollinstrumente abgeschafft oder geschwächt wurden:

  • Die Kontrollbehörde „Wohnraumversorgung Berlin“ wurde zu einer weitgehend machtlosen Ombudsstelle namens „Sicheres Wohnen“ umgewandelt. Der wichtige jährliche Bericht und der Auftrag für ein politisches Controlling fallen weg.
  • Die parlamentarische Kontrolle findet in einem vertraulichen Unterausschuss statt, in dem jede Fraktion nur 10 Minuten Zeit hat, Fragen an die LWU-Geschäftsführungen zu stellen. Eine wirkliche Kontrolle ist so nicht möglich.
  • Die neue Kooperationsvereinbarung ab 2024 ist deutlich „laxer“. Sie erlaubt höhere Mieterhöhungen als die vorherige Regelung und erhöht die WBS-Einkommensgrenze, sodass weniger Wohnungen an tatsächlich einkommensschwache Haushalte gehen.

Der Blick nach vorn: Wie eine vernünftige Vergesellschaftung gelingen kann

Die Lösung liegt in einem fundamentalen Wandel der Struktur. Wie im Film betont, könnte die politische Steuerung und soziale Ausrichtung am einfachsten und wirksamsten gelingen, indem die LWU-Bestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Das bedeutet:

  • Ende der AG: Die Rechtsform wird dem sozialen Versorgungsauftrag angepasst.
  • Demokratische Verwaltung: Die Verwaltung erfolgt durch Mieter*innen, Beschäftigte, die Stadtgesellschaft und Senatsvertreter*innen. Eine politische Steuerung wird nicht nur möglich, sondern verpflichtend.
  • Dezentralisierung für Mieter*innen: Eine Zusammenlegung der LWU könnte in der politischen Steuerung effizienter sein, muss aber mit einer gleichzeitigen Dezentralisierung und Schaffung von mehr Ansprechpartner*innen vor Ort für die Mieter*innen einhergehen.

Wir können nicht zulassen, dass die landeseigenen Wohnungen nur dem Namen nach sozial sind. Ich bleibe dran. Für eine Wohnungspolitik, die hält, was sie verspricht, mit sozial leistbarem Wohnraum, guter Instandhaltung und echter Kontrolle. Berlin braucht eine starke politische Hand, die die LWU im Sinne der Mieter*innen steuert.

Den Film findet ihr hier: https://youtu.be/Jj3J93jUVfU?si=WxQlBO2HavoDoXam

Vonovia zieht illegale Mietforderungen zurück, doch viele Berliner Mieter*innen bleiben im Regen stehen

Der Druck aus Politik, Zivilgesellschaft und von den Gerichten zeigt Wirkung: Die Vonovia nimmt in Berlin vorerst jene Mieterhöhungen zurück, die mit angeblich „überdurchschnittlicher ÖPNV-Anbindung“ oder „überdurchschnittlicher Nahversorgung“ begründet wurden. Diese Merkmale sind bereits im Berliner Mietspiegel enthalten und wurden dementsprechend wiederholt von Gerichten als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem hatte der Konzern lange versucht, die höheren Mieten durchzusetzen, teilweise sogar mit laufenden Klagen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle großer Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen: Dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle der Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen, dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Umwandlungsverbot schützen – undurchsichtige Ausnahmen verhindern

In einer Stadt, in der seit Jahren jeder verfügbare Quadratmeter Wohnraum hart umkämpft ist und Mieter*innen häufig Angst vor Verdrängung haben, ist ein wirksames Umwandlungsverbot ein zentrales Instrument. Es verhindert, dass Mietwohnungen in großem Stil in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend verkauft werden, oft mit der Folge, dass langjährige Bewohner*innen ihr Zuhause durch „Eigenbedarfskündigungen“ verlieren.

Deshalb haben viele das Aufatmen gehört, als der Bund kürzlich die Verlängerung des Umwandlungsverbots beschlossen hat. Auch wir haben das begrüßt, denn ohne diesen Schutzmechanismus wäre die Situation vieler Menschen noch deutlich angespannter. Doch bei genauerem Blick zeigt sich: In den neuen gesetzlichen Regelungen steckt eine Formulierung, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet und möglicherweise Gefahren birgt, die im politischen Betrieb bisher kaum diskutiert wurden.

Eine kleine Ausnahme mit großer Wirkung?

In der neuen Version des Gesetzestextes findet sich eine entscheidende Passage: Das Umwandlungsverbot soll dann nicht gelten, wenn auf einer Fläche zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. In der Praxis betrifft das vor allem den Dachgeschossausbau. Dort können Eigentümer*innen neue Wohnungen schaffen und grundsätzlich ist das natürlich etwas, das wir begrüßen. Jede zusätzliche Wohnung ist hilfreich in einer Stadt, in der Wohnraum knapp ist, vor allem wenn dafür keine neuen Flächen versiegelt werden müssen.

Das Problem liegt aber nicht im Dachgeschoss selbst, sondern in der juristischen Konstruktion: Um ein Dachgeschoss auszubauen, muss häufig das gesamte Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt werden. Und genau hier entsteht die Unsicherheit. Denn wer das Gebäude schon einmal aufteilt, könnte daraus ableiten, dass das Umwandlungsverbot für das gesamte Haus nicht mehr greift, obwohl die eigentliche Ausnahme ursprünglich nur die neu geschaffenen Dachgeschossflächen betreffen sollte.

Wenn diese Interpretation zutrifft, dann hätte der Bund mit der neuen Regelung beabsichtigt oder unbeabsichtigt ein Einfallstor geschaffen, über das künftig ganze Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt werden könnten. Und zwar in Gebieten, die ausdrücklich als „angespannte Wohnungsmärkte“ definiert sind und in denen das Verbot eigentlich den stärksten Schutz bieten sollte.

Warum das für Mieter*innen so gefährlich wäre

Berlin kennt die Folgen von Umwandlungen nur zu gut. Ganze Straßenzüge wurden in den vergangenen Jahren in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Viele Menschen, die seit Jahrzehnten in ihren Vierteln leben, mussten ausziehen, weil sie die steigenden Kosten nicht mehr zahlen konnten oder aufgrund von Eigenbedarf, welche häufig nur vorgetäuscht ist, gekündigt wurden. Wenn das Umwandlungsverbot Lücken bekommt, droht diese Entwicklung erneut an Fahrt aufzunehmen.

Warum ich nachhake bei Senat und Koalition

Die Menschen in dieser Stadt verlassen sich darauf, dass politische Entscheidungen sie schützen, nicht, dass sie Wege zur Umgehung eröffnen. Und gerade das Umwandlungsverbot war über Jahre hinweg eine Erfolgsgeschichte. Es hat den Druck auf Mieter*innen in vielen Häusern deutlich reduziert. Dass es nun an einer unklaren Formulierung ins Wanken geraten könnte, wäre fatal. Leider konnten mir weder Senat noch die Koalition aus SPD und CDU bisher eine verlässliche Einschätzung bzw. Antwort geben.

Mieterschutz bleibt unser Auftrag

Ich setze mich dafür ein, dass das Umwandlungsverbot konsequent erhalten und seine Wirksamkeit nicht durch Ausnahmeregelungen untergraben wird. Der Dachgeschossausbau darf nicht zum Startpunkt für vollständige Umwandlungen werden. Neuer Wohnraum ist wichtig, aber er darf nicht auf Kosten des bestehenden Mieterschutzes entstehen.

Ich bleibe dran. Für starken Mieterschutz. Für klare Regeln. Und für ein Umwandlungsverbot, das hält, was es verspricht.