Erneutes Scheitern des Vorkaufsrechts: Senat lässt Schönleinstraße 19 im Stich

Die Nachrichten aus Kreuzberg sind bitter: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg konnte das kommunale Vorkaufsrecht für das Wohnhaus Schönleinstraße 19 zum zweiten Mal nicht durchsetzen. Damit wird das Haus voraussichtlich an einen Investor verkauft, der offenbar teure und möblierte Wohnungen plant – trotz jahrelangem Einsatz des Bezirks und großem Engagement der Mieter*innen vor Ort.

Die Schönleinstraße 19 ist ein sanierungsbedürftiges Mietshaus mit 18 Wohneinheiten, in dem langjährige Mieter*innen leben. Nachdem Anfang 2025 das Vorkaufsrecht für die Immobilie durch den Bezirk gescheitert war, konnte es erneut nicht gezogen werden – trotz erheblicher Neubewertung des Verkehrswerts auf 50% des Ursprungswertes. Grund ist die fehlende Bereitschaft eines landeseigenen Wohnungsunternehmens und eine fehlende Finanzierung durch den Senat. Damit vergeht erneut eine Chance, das Gebäude dem spekulativen Immobilienmarkt zu entziehen und dauerhaft bezahlbar zu halten.

Warum ist der Vorkauf gescheitert?

Das Bezirksamt konnte das Vorkaufsrecht für die Immobilie Schönleinstraße 19 trotz wiederholter Bemühungen letztlich nicht ausüben. Bereits Ende 2024 scheiterte ein erster Anlauf daran, dass der Berliner Senat die erforderlichen Städtebaufördermittel für den Erwerb und die notwendige Sanierung nicht genehmigte.

Im Herbst 2025 unternahm der Bezirk einen erneuten Versuch, das Vorkaufsrecht geltend zu machen und einen gemeinwohlorientierten Erwerb vorzubereiten. Dabei wurden sowohl ein genossenschaftliches Modell als auch der Einbezug einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft geprüft. Der genossenschaftliche Erwerb erwies sich jedoch als organisatorisch nicht umsetzbar, während die landeseigene Gesellschaft den Ankauf aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als nicht tragfähig bewertete.

Zentraler Hinderungsgrund blieb in allen Varianten die ungeklärte Finanzierung: Ohne die Freigabe entsprechender Fördermittel durch den Senat waren weder der Ankauf der Immobilie noch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich darstellbar. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts lief schließlich Mitte Dezember aus, nachdem der Senat auch diesmal die Bereitstellung der notwendigen Mittel abgelehnt hatte – trotz gegenüber früheren Bewertungen deutlich reduzierter Erwerbskosten.

Der Grüne Bezirksstadtrat Florian Schmidt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Senat damit eine weitere Chance verpasst habe, Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen. Zugleich dankte er den betroffenen Mieter*innen ausdrücklich für ihr anhaltendes Engagement und ihre Unterstützung im gesamten Verfahren.

Was bedeutet das für die Mieter*innen?

Ohne den Vorkauf droht den Bewohner*innen der Schönleinstraße 19 die Übernahme durch einen renditeorientierten Investor. Nach aktuellem Stand soll das Haus nun an einen Investmentbanker verkauft werden, der auf möbliertes Wohnen spezialisiert ist – mit der realen Gefahr, dass die bisherigen Mieten und damit auch der Charakter des Hauses und seines Kiezes bedroht werden.

Wir fordern mehr Unterstützung durch den Senat!

Der erneute Misserfolg zeigt einmal mehr: In Berlin braucht es nicht nur auf dem Papier ein Vorkaufsrecht, sondern auch den politischen Willen, es in die Praxis umzusetzen mit ausreichender finanzieller Unterstützung durch den Senat. Ohne diesen Rückhalt bleibt das Vorkaufsrecht zu oft wirkungslos – zur Verdrängung von Mieter*innen und zur weiteren Profitorientierung des Wohnungsmarktes.

Ich stehe weiterhin an der Seite der Mieter*innen, die sich für ihren Wohnraum einsetzen, und fordere:

  • klare finanzielle Unterstützung des Senats für bezirkliche Vorkäufe,
  • mehr Ressourcen für Sanierung und gemeinwohlorientierten Erwerb,
  • eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, damit es nicht nur ein zahnloses Instrument bleibt.

Der Fall Schönleinstraße 19 ist kein Einzelfall – und ein Warnsignal für Berlin, wenn wir den Charakter unserer Stadt und das Recht auf bezahlbares Wohnen ernst nehmen wollen.

Kommunalisierung ohne Kontrolle? Was der Film „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ von Kotti und Co. über Berlins Wohnungspolitik enthüllt

Ein wirksamer Mieterschutz in Berlin erfordert mehr als nur politische Versprechen. Er braucht klare Regeln, Transparenz und eine entschlossene Steuerung der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Der neue Dokumentarfilm „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ der Initiative Kotti und Co legt offen, wie sehr Wunsch und Realität in der Berliner Wohnungspolitik auseinanderklaffen.

Ich wurde für diesen Film interviewt und er zeigt auf drastische Weise: Die Kommunalisierung privater Wohnbestände, die eigentlich ein großer Erfolg für die Mieter*innen sein sollte, erfüllt ihre sozialen und instandhalterischen Versprechen oft nicht.

Versprechen und Ernüchterung: Die Bilanz der Kommunalisierung

Die Rückkäufe von Wohnungen durch das Land Berlin waren ein hart erkämpfter Sieg der Mieter*innenbewegung. Die Hoffnung war groß: sozial leistbarer Wohnraum, gute Instandhaltung, Transparenz und Mitbestimmung.

Doch die Bilanz ist ernüchternd. Der Film dokumentiert:

  • Mangelhafte Instandhaltung: Mieter*innen berichten von weiterhin schlechtem Zustand der Häuser, kaputten Heizungen und ineffektivem Service.
  • Explodierende Betriebskosten: Trotz öffentlicher Hand zahlen Mieter*innen zum Teil doppelt so hohe Betriebskosten wie der Berliner Durchschnitt. Das „Contracting“ von Wärme und undurchsichtige Abrechnungen führen zu hohen Nachzahlungen.
  • Fehlende Mitbestimmung: Die Bewohner*innen fühlen sich nicht ernst genommen und ihre Beobachtungen zu Mängeln und Vorkommnissen verhallen.

Das zentrale Problem, das der Film herausarbeitet, ist das Fehlen einer konsequenten politischen Steuerung des Senats gegenüber den landeseigenen Unternehmen.

Meine Kritik im Film: Der Senat lässt die Landeseigenen an der langen Leine

In meinem Interview für den Film habe ich meine Einschätzung zur Steuerung der LWU durch den Berliner Senat deutlich gemacht. Die wichtigsten Punkte:

1. Fehlende politische Steuerung:

Die Landeseigenen werden im Moment gar nicht politisch gesteuert und können dadurch eigentlich machen, was sie wollen. Obwohl das Land Berlin der Hauptgesellschafter ist und demnach die Verantwortung für die politische Ausrichtung trägt, agiert der Senat oft nicht wie eine Obrigkeit, die Vorschriften macht, sondern betont die „unternehmerische Unabhängigkeit“ der LWU. Wenn der Senat Anweisungen geben kann, hat er auch Sanktionsmöglichkeiten, diese werden aber nicht genutzt.

2. Die falsche Rechtsform:

Zwei der größten LWU sind Aktiengesellschaften. Diese Rechtsform passt nicht zu einem sozialen Versorgungsauftrag. Sie impliziert eine Logik, die auf Gewinn und Einnahmengenerierung ausgerichtet ist, anstatt primär gemeinwohlorientiert zu handeln.

3. Ausgehöhlte Kontrollmechanismen:

Der Film zeigt, wie Kontrollinstrumente abgeschafft oder geschwächt wurden:

  • Die Kontrollbehörde „Wohnraumversorgung Berlin“ wurde zu einer weitgehend machtlosen Ombudsstelle namens „Sicheres Wohnen“ umgewandelt. Der wichtige jährliche Bericht und der Auftrag für ein politisches Controlling fallen weg.
  • Die parlamentarische Kontrolle findet in einem vertraulichen Unterausschuss statt, in dem jede Fraktion nur 10 Minuten Zeit hat, Fragen an die LWU-Geschäftsführungen zu stellen. Eine wirkliche Kontrolle ist so nicht möglich.
  • Die neue Kooperationsvereinbarung ab 2024 ist deutlich „laxer“. Sie erlaubt höhere Mieterhöhungen als die vorherige Regelung und erhöht die WBS-Einkommensgrenze, sodass weniger Wohnungen an tatsächlich einkommensschwache Haushalte gehen.

Der Blick nach vorn: Wie eine vernünftige Vergesellschaftung gelingen kann

Die Lösung liegt in einem fundamentalen Wandel der Struktur. Wie im Film betont, könnte die politische Steuerung und soziale Ausrichtung am einfachsten und wirksamsten gelingen, indem die LWU-Bestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Das bedeutet:

  • Ende der AG: Die Rechtsform wird dem sozialen Versorgungsauftrag angepasst.
  • Demokratische Verwaltung: Die Verwaltung erfolgt durch Mieter*innen, Beschäftigte, die Stadtgesellschaft und Senatsvertreter*innen. Eine politische Steuerung wird nicht nur möglich, sondern verpflichtend.
  • Dezentralisierung für Mieter*innen: Eine Zusammenlegung der LWU könnte in der politischen Steuerung effizienter sein, muss aber mit einer gleichzeitigen Dezentralisierung und Schaffung von mehr Ansprechpartner*innen vor Ort für die Mieter*innen einhergehen.

Wir können nicht zulassen, dass die landeseigenen Wohnungen nur dem Namen nach sozial sind. Ich bleibe dran. Für eine Wohnungspolitik, die hält, was sie verspricht, mit sozial leistbarem Wohnraum, guter Instandhaltung und echter Kontrolle. Berlin braucht eine starke politische Hand, die die LWU im Sinne der Mieter*innen steuert.

Den Film findet ihr hier: https://youtu.be/Jj3J93jUVfU?si=WxQlBO2HavoDoXam

Vonovia zieht illegale Mietforderungen zurück, doch viele Berliner Mieter*innen bleiben im Regen stehen

Der Druck aus Politik, Zivilgesellschaft und von den Gerichten zeigt Wirkung: Die Vonovia nimmt in Berlin vorerst jene Mieterhöhungen zurück, die mit angeblich „überdurchschnittlicher ÖPNV-Anbindung“ oder „überdurchschnittlicher Nahversorgung“ begründet wurden. Diese Merkmale sind bereits im Berliner Mietspiegel enthalten und wurden dementsprechend wiederholt von Gerichten als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem hatte der Konzern lange versucht, die höheren Mieten durchzusetzen, teilweise sogar mit laufenden Klagen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle großer Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen: Dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Im Stadtentwicklungsausschuss teilte der Senat auf meine Nachfrage mit, dass Vonovia die Klagen gegen den Mietspiegel zurückzieht, aber nicht die Mieterhöhungen, denen bereits zugestimmt wurde. Das ist nicht akzeptabel.

Viele Berliner Mieter*innen haben schon gezahlt – und gehen leer aus

Wer einer Mieterhöhung bereits zugestimmt hat, egal ob aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Angst vor Konsequenzen, hat laut Senat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst wenn die Grundlage der Erhöhung höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.

Genau das ist aus meiner Sicht und der vieler Mieter*innenvertretungen nicht hinnehmbar. Rechtsbruch darf sich nicht lohnen. Wenn ein Konzern auf Basis erfundener Merkmale Mieterhöhungen durchsetzt, darf das nicht dazu führen, dass jene bestraft werden, die ihre Rechte nicht kannten oder keine juristische Unterstützung hatten.


Was jetzt passieren muss

Vonovia muss alle Mieterhöhungen zurücknehmen!
Rechtsbruch darf sich nicht auszahlen. Es kann nicht sein, dass mal wieder gerade die Mieter*innen geprellt werden, die ihre Rechte nicht kennen.

Und auch der Senat hat hier Verantwortung:
Es wäre ein Leichtes gewesen, nicht nur Vonovia, sondern vor allem allen betroffenen Mieter*innen zu schreiben, um sie vor diesem Betrug zu schützen. Wer solche massenhaften, offensichtlich rechtswidrigen Mieterhöhungen kennt, muss schnell und umfassend informieren, gerade diejenigen, die sich am wenigsten selbst wehren können. Mieter*innen dürfen in solchen Situationen nicht allein gelassen werden und doch hat der Senat genau das getan.

Ein Weckruf für die Berliner Wohnungspolitik

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig starke Mieter*innenrechte und konsequente Kontrolle der Wohnungskonzerne sind. Wenn ein Unternehmen mit 140.000 Wohnungen praktisch den Mietmarkt ganzer Stadtteile beeinflusst, muss der Staat ausreichend Instrumente haben, um Fehlentwicklungen zu stoppen, frühzeitig und verbindlich.

Berlin braucht:

  • eine schlagkräftige Mietpreisprüfstelle,
  • klare Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten,
  • mehr Transparenz bei Mietanpassungen,
  • und vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wie Vonovia

Fazit

Vonovia macht einen ersten Schritt, aber er reicht nicht.
Wer rechtswidrige Mieterhöhungen verschickt, muss sie vollständig zurücknehmen. Und der Senat darf nicht zusehen, wie Tausende Berliner*innen uninformiert teils rechtswidrige Forderungen erfüllen.

Rechte kennen, schützen und durchsetzen, dafür brauchen die Mieter*innen in Berlin endlich verlässliche politische Strukturen.

Aktuelle Entwicklungen am Hafenplatz -Mieter*innen schützen, Versorgung sichern!


Am Hafenplatz in Kreuzberg spitzt sich seit Monaten die Situation zwischen Eigentümer und Bezirksamt zu. Das Wohnensemble aus den 1970er-Jahren, bekannt durch seine markante Pyramidenstruktur, steht im Mittelpunkt einer laufenden Projektentwicklung, die ursprünglich einen weitreichenden Abriss und Neubau vorsah. Nachdem sich der Bezirk bereits im Sommer 2024 aus der Zusammenarbeit mit der privaten Hedera-Gruppe zurückgezogen hatte, war die Eigentümerstruktur zunehmend unklar geworden.

Unbezahlte Wasserrechnung – das Bezirksamt springt ein
Ende September 2025 eskalierte die Lage, als bekannt wurde, dass die Hedera-Gruppe über längere Zeit Wasserrechnungen in Höhe von rund 1 Mio. Euro für das Quartier nicht bezahlt hatte. Die Berliner Wasserbetriebe drohten daraufhin mit einer Abstellung der Versorgung – betroffen wären rund 1000 Mieter*innen inbegriffen eine Unterkunft für Geflüchtete gewesen. Um eine akute Gefährdung der Bewohner*innen zu verhindern, übernahm das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kurzfristig die offenen Abschlagszahlungen und stellte sicher, dass die Wasserversorgung aufrechterhalten bleibt.

Milieuschutz – Erweiterung beschlossen
Parallel zur Versorgungs- und Eigentümerkrise wurde vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg der Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungs­gebiet („Milieuschutz“) im Umfeld des Hafenplatzes gefasst. Am 16. April 2025 wurde beschlossen, das Erhaltungsgebiet Kreuzberg‑Nord um den Bereich Hafenplatz, Schöneberger Straße, Askanischer Platz, Stresemannstraße und Köthener Straße zu erweitern. 
Ziel ist es, mögliche Aufwertungs- und Verdrängungs­prozesse frühzeitig zu erkennen und mit Instrumenten wie dem Vorkaufsrecht oder dem Schutz vor Abriss gegenzusteuern: Es wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungs­verordnung vorliegen, um die Zusammensetzung der Bevölkerung zu sichern und gebietstypische Wohn­strukturen zu bewahren.
Der aktuelle Beschluss sendet ein klares Signal an den Immobilienmarkt, dass dieser Ort nicht ohne Schutz der angestammten Nachbarschaft neu entwickelt werden darf.

Treuhänder für Ersatzvornahmen einrichten
Deshalb fordern wir Bündnis 90/die Grünen, dass für die Wohnanlage am Hafenplatz ein Treuhänder für Ersatzvornahmen eingesetzt wird. Eine solche Verwaltung könnte sicherstellen, dass die laufenden Kosten bezahlt, notwendige Instandhaltungen vorgenommen und die Mieter*innen zuverlässig informiert und geschützt werden. Es darf nicht sein, dass öffentliche Stellen immer wieder einspringen müssen, während die Eigentümer ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
Eine Treuhänderlösung wäre ein wichtiger Schritt, um wieder Ordnung und Transparenz herzustellen – und um die Grundlage für eine langfristig stabile und gemeinwohlorientierte Perspektive des Quartiers zu schaffen. 

Der Fall Hafenplatz zeigt, dass wir in Berlin dringend stärkere Instrumente brauchen, um in Krisenfällen frühzeitig eingreifen zu können. Fest steht: Die Mieter*innen am Hafenplatz dürfen nicht die Leidtragenden einer verfehlten privaten Projektentwicklung werden. Jetzt braucht es entschlossenes Handeln, klare Verantwortlichkeiten und den politischen Willen, öffentliche Kontrolle wiederherzustellen. Nur so kann gesichert werden, dass Versorgung, Instandhaltung und Wohnraum nicht länger dem Zufall oder spekulativen Interessen überlassen bleiben.