Nachbesserungen mangelhaft: weitere Änderungen beim Zweckentfremdungsgesetz dringend nötig

Heute wird im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses über die vom Senat beschlossenen Änderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes beraten. Die von Rot-Schwarz angekündigten Nachbesserungen des Zweckentfremdungsverbots reichen aber bei weitem nicht aus. Weitere Änderungen sind dringend notwendig, wenn das Gesetz seine volle Wirkung entfalten soll. Deshalb werden wir folgende Vorschläge einbringen:

  1. Wir wollen erschweren, dass preiswerter Wohnraum durch Abriss vernichtet wird. Künftig soll nicht jeder x-beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gelten, sondern: Nur wenn neuer Wohnraum in vergleichbarer Lage, Ausstattung und Mietpreishöhe geschaffen wird, soll dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden.
  2. Wir wollen die Höhe der Strafe bei verbotener Zweckentfremdung von aktuell bis zu 50.000 Euro auf künftig bis zu 500.000 Euro erhöhen. Derzeit sind Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot wie Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnung für Investoren oft so profitabel, dass die bisher vergleichbar niedrige Geldstrafe einfach hingenommen wird. Wir wollen die Strafe in Relation zum entstandenen Schaden und Verlust von preiswerten Wohnraum stellen.
  3. Wird der Aufforderung zur Beseitigung einer Zweckentfremdung – z.B. durch Ferienwohnungen – nicht nachgekommen und helfen andere Sanktionen nicht, dann soll zukünftig als letztes Mittel ein Treuhänder für die entsprechenden Wohnungen oder Gebäude einsetzen werden können. Damit wird ein zusätzliches schlagkräftiges Instrument geschaffen, um bei Missachtung des Gesetzes gegen Verstöße vorzugehen. Der Treuhänder sorgt dann für eine Wohnnutzung. Dabei sollen insbesondere Personengruppen berücksichtigt werden, die einen besonderen Wohnbedarf haben.
  4. Die Anmietung illegaler Ferienwohnungen durch das Lageso muss ebenso beendet werden. Dadurch wird Wohnraum nur noch knapper und die Notunterbringung noch teurer.
  5. Wir wollen eine größtmögliche Transparenz, deshalb soll der Senat regelmäßig über beantragte und genehmigte Zweckentfremdungen berichten. Ebenso soll er über die Höhe der erhobenen Ausgleichszahlungen und der verhängten Bußgelder informieren.
  6. Das Zweckentfremdungsverbot steckt weiterhin in einer Vollzugskrise. 37 neue Personalstellen reichen nicht aus, um 1,6 Millionen Mietwohnungen effektiv zu schützen. Wir wollen deshalb die Bezirke in die Lage versetzen, um zweckfremde Nutzungen aktiv zu unterbinden – notfalls gerichtlich. Die hohe Dunkelziffer leer stehender Wohnungen und Ferienwohnungen zeigt, wie viel Potenzial das Zweckentfremdungsverbot hat.

Das Zweckentfremdungsverbot steckt weiter in der Vollzugskrise – Nachbesserungen vom Senat reichen nicht

Der Senat plant Nachbesserungen für das Ende 2013 wieder eingeführte Zweckentfremdungsverbot in Berlin – das ist auch längst überfällig, die angekündigten Nachbesserungen können aber nur ein erster Schritt sein. Damit das Zweckentfremdungsverbot seine volle Wirkung entfalten kann, sind noch weitere Änderungen dringend notwendig. Was nötig ist und wo es immer noch Probleme gibt, dazu habe ich im Plenum gesprochen:

Das Zweckentfremdungsgesetz steckt weiterhin in einer Vollzugskrise. 37 neue Personalstellen reichen nicht aus, um 1,6 Millionen Mietwohnungen effektiv zu schützen. Die Bezirke müssen endlich in die Lage versetzt werden, zweckfremde Nutzungen aktiv zu unterbinden – notfalls gerichtlich. Die hohe Dunkelziffer leer stehender Wohnungen und Ferienwohnungen zeigt, wie viel Potenzial das Zweckentfremdungsverbot hat. Die Anmietung illegaler Ferienwohnungen durch das Lageso muss ebenso beendet werden. Dadurch wird Wohnraum nur noch knapper und die Notunterbringung noch teurer.

Wir fordern zudem weitere gesetzliche Änderungen: der Abriss von Wohnraum muss so geregelt werden, dass nicht jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gilt.

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