Wohnungskataster: Wer besitzt unsere Kieze – und zu welchem Preis?

Berlins Wohnungsmarkt ist intransparent. Briefkastenfirmen, Fonds und Konzerne besitzen ganze Kieze, doch niemand weiß genau, wer dahintersteckt, was sie verlangen und wo Wohnungen leer stehen. Das muss sich endlich ändern. Dafür brauchen wir ein Berliner Wohnungs- und Mietenkataster.

Die Idee dahinter ist so einfach wie wirkungsvoll: Alle Berliner Wohnungen werden in einem zentralen, digitalen Register erfasst, mit Mietpreis, Ausstattung, Eigentümerstruktur, Leerstand und energetischem Zustand. In der Schweiz, in Dänemark und in Schweden gibt es solche Instrumente längst. Es wird Zeit, dass Berlin nachzieht.

Was fehlt: verlässliche Daten als Grundlage für gute Politik

Wir kritisieren seit Jahren, dass dem Senat eine belastbare und umfassende Datengrundlage zu Wohn- und Gewerbeflächen fehlt. Ohne verlässliche Zahlen ist wohnungspolitisches Handeln im Blindflug. Ein Miet- und Wohnungskataster schafft genau das: Transparenz über Eigentümerstrukturen, Mietentwicklungen und Leerstand und damit die Grundlage für effektiven Mieterschutz und eine gezielte Bekämpfung von Spekulation.

Mit einem solchen Kataster wird endlich sichtbar, wer in welchen Stadtteilen welche Immobilien besitzt und welche Briefkastenfirmen, Fonds und Konzerne dort Probleme verursachen. Leerstand, umgewandelte Eigentumswohnungen, bei denen Eigenbedarfskündigungen drohen, und auslaufende Mietpreisbindungen bei Sozialwohnungen müssen endlich adressscharf erfasst werden. Spekulativer Leerstand lässt sich so systematisch erfassen und sanktionieren. Und die Steuervermeidung großer Konzerne wird deutlich schwerer.

Der Senat hat Zeit verschwendet, wir nicht

Jahrelang versteckte sich der schwarz-rote Senat hinter der Ausrede, erst ein Bundeskataster abwarten zu wollen. Das war ein Fehler. Juristische Gutachten, die die Machbarkeit bestätigen, lagen dem Senat schon vor Jahren vor. Und jetzt, wo klar ist, dass die aktuelle Bundesregierung keinerlei Pläne verfolgt, ein solches Kataster einzurichten? Liegt der Ball wieder bei Berlin und wir sind bereit.

Spätestens seit 2018 hätten wir ein Wohnungskataster umsetzen können und müssen. Es ist leider immer an Rot und Rot gescheitert. Durch dieses Zögern sind wertvolle Jahre verloren gegangen.

Dass der Senat nun endlich unsere langjährige Forderung aufgreift und ein Wohnungskataster ankündigt, nehmen wir zur Kenntnis. Doch vom Bremser zum Vorkämpfer? Glaubwürdig geht anders. Jetzt als SPD ein Wohnungskataster anzukündigen, nachdem man das jahrelang selbst verschleppt hat, ist purer Opportunismus – zumal die SPD selbst weiß, dass es vom Beschluss bis zur tatsächlichen Umsetzung erheblicher Zeit bedarf. Das ist kein Projekt, das man kurz vor knapp angeht. Zumindest für die Behörden brauchen wir das Instrument endlich, um Mieter:innen besser schützen zu können.

Was unser Gesetzentwurf vorsieht

Wir Grüne meinen es ernst und bringen unseren Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus ein. Das darin vorgesehene Landesamt für Wohnungswesen führt das Kataster, legt Eigentümerstrukturen offen und koordiniert die Durchsetzung von Mieter*innenrechten in ganz Berlin. Jede Berliner Wohnung bekommt eine eindeutige Ordnungsnummer. Das klingt technisch, ist aber der Schlüssel zu echter Markttransparenz.

Wohnungsunternehmen ab 50 Wohnungen werden zur Auskunft verpflichtet: zu Miethöhen, zur Vermietung als möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert, zum Anteil der Sozialbestandswohnungen einschließlich Miethöhe, zu Leerstand, Eigenbedarfskündigungen und den wirtschaftlich Berechtigten dahinter. Wer Wohnungen besitzt, muss das sagen, vollständig und nachprüfbar.

Was wir damit erreichen wollen

  • Transparenz über Eigentümerstrukturen, inklusive der wirtschaftlich Berechtigten hinter Fonds und Briefkastenfirmen
  • Systematische Erfassung und Sanktionierung von spekulativem Leerstand und Zweckentfremdung
  • Erschwerung von Steuervermeidung großer Konzerne durch Transparenz
  • Gezielte Begrenzung von Mieterhöhungen als Grundlage für einen Mietendeckel 2.0

Ein Wohnungskataster ist kein bürokratischer Selbstzweck. Es ist ein zentrales Instrument gegen Immobilienspekulation und längst überfällig. Der Senat hat mit seiner Tatenlosigkeit dazu beigetragen, dass Missstände auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiterhin im Dunkeln bleiben. Das ändert sich jetzt – mit uns.

Unser Einsatz für jedes Haus – Verdrängungsfälle in Friedrichshain-Kreuzberg

Ich kümmere mich um jeden Einzelfall – weil hinter jeder Kündigung, jedem bedrohten Kiezladen und jeder Zwangsversteigerung Menschen und Existenzen stehen. Gleichzeitig erzählen diese Fälle etwas Größeres über Berlin: Wie Renditedruck Nachbarschaften verändert und wie schwer es geworden ist, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schützen. Denn die politischen Handlungsräume für die Sicherung von Häusern sind begrenzt. Das seit 2021 eingeschränkte Vorkaufsrecht hat den Bezirken eines der wichtigsten Instrumente genommen und der Senat versagt beim Ankauf bedrohter Häuser. Und ja – deswegen können wir nicht jeden Kampf gewinnen. Häuser wie die Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 oder die Schönleinstraße 19 konnten trotz enormen Engagements nicht gerettet werden. Aber jeder Kampf lohnt sich: Jedes Haus, das Aufmerksamkeit bekommt, jede organisierte Hausgemeinschaft, jede verhinderte Verdrängung zählt. 

Zossener Straße 6 / Fürbringerstraße 31
Besonders gefährdet sind Gewerbemieter*innen. Sie sind durch das Mietrecht kaum geschützt und nach einem Hausverkauf oft die Ersten, die eine Kündigung erhalten – zugunsten finanzstärkerer und oft kommerzieller Nachnutzungen. Genau das droht dem Gewerbe in der Zossener Straße 6 / Fürbringerstraße 31. Vor wenigen Wochen haben Mieter*innen und Gewerbetreibende erfahren, dass die Eigentümergesellschaft die Zwangsversteigerung beantragt hat. Seit 40 Jahren betreibt eine Gewerbemieterin dort ihr Geschäft für gebrauchte Büromöbel – ihr Jahresvertrag bedeutet, dass sie nächstes Jahr im Mai ihre Existenzgrundlage verlieren kann. Mit ihr betroffen sind der Friseursalon Lija Berlin, geführt von einer alleinerziehenden Mutter, und der Bilder-Buch-Laden, seit 1985 ein sozialer Treffpunkt im Kiez. Dazu kommen zwölf Mietparteien, die im Schnitt über 20 Jahre dort wohnen, und vier bereits leerstehende Wohnungen. Was hier verloren zu gehen droht, ist nicht nur Wohnraum: Es sind gewachsene Nachbarschaften, Freundschaften soziale Orte und bezahlbare Räume, die einen Kiez erst lebendig machen. Ich versuche alles, um die Zwangsversteigerung abzuwenden und habe das Bezirksamt gebeten, jedes vorhandene Instrument zu prüfen und werde die Haus- und Gewerbegemeinschaft weiter unterstützen, um aus der Verkaufsspirale rauszukommen bzw. das Haus in verantwortungsvolle Hände zu bekommen.

Falckensteinstraße 26
In der Falckensteinstraße 26 zeigt sich ein anderes Muster, aber mit derselben Logik. Das Haus wurde kürzlich verkauft; einige Mieter*innen wohnen seit über 50 Jahren dort. Die Kneipe im Erdgeschoss steht seit rund zwei Jahren leer, eine Wohnung wird strategisch freigehalten, das Gartenhaus ebenfalls. Dieses schrittweise Aushöhlen des Bestands ist eine bekannte Strategie: Leerstand schaffen, Druck aufbauen, sanieren, Mieten erhöhen. Für die Menschen im Haus bedeutet das permanente Unsicherheit  und die Angst, ihr Zuhause und ihr soziales Umfeld zu verlieren.

Oranienstraße 169
Auch der Fall der Oranienstraße 169 zeigt, wie dringend wir stärkere Instrumente brauchen. Das Haus wurde in den 1990er Jahren mit öffentlichen Fördergeldern saniert, mit der Auflage, für 30 Jahre bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Nun müssen die Eigentümer*innen nach einem Vergleich mit dem Land Berlin über drei Millionen Euro der Förderung zurückzahlen. Gleichzeitig steht das Gebäude zum Verkauf. Ich setze mich dafür ein, dass geprüft wird, ob es in die Hand einer Genossenschaft oder eines landeseigenen Wohnungsunternehmens übergehen kann. Es darf nicht sein, dass Häuser mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und dennoch zum Spekulationsobjekt werden. Denn am Ende trifft es die Miter*innen, deren Mieten steigen und denen Verdrängung droht. Es kann nicht sein, dass sie bestraft werden, für das Handeln der noch Eigentümer*innen des Hauses.

Häuser der High Line Holdings GmbH
Besonders deutlich wird die Verdrängungslogik beim Vorgehen der High Line Holdings GmbH. Gemeinsam mit meiner Kollegin Silke Gebel habe ich dazu eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 19/25554). Das Ergebnis ist alarmierend: Allein in Friedrichshain-Kreuzberg hält das Unternehmen 13 Objekte. Ermittlungen wegen Verdachts auf Zweckentfremdung liefen oder laufen in vier Fällen zwischen 2023 und 2025. Baugenehmigungen für Dachgeschossausbauten, Aufzüge und Balkone wurden erteilt – die klassische Vorbereitung für Luxussanierung und möbliertes Zeitwohnen auf Kosten der bestehenden Mieterschaft. Um die betroffenen Hausgemeinschaften zu vernetzen und gemeinsam mit der neuen Mieter*innenberatung mögliche Strategien zu entwickeln, organisiere ich zusammen mit Vasili Franco am 15. Juni 2026 eine Mieter*innenversammlung.Was jetzt gebraucht wird
Die wieder eingeführte Mieter*innenrechtsberatung unseres Kreisverbandes Friedrichshain-Kreuzberg ist ein wichtiger Schritt: damit Menschen früher Unterstützung bekommen, ihre Rechte kennen und sich organisieren können. Aber Beratung allein reicht nicht. Es braucht politische Handlungsmöglichkeiten: ein wirksames Vorkaufsrecht, konsequente Verfahren gegen Zweckentfremdung und Leerstand sowie ein soziales Gewerbemietrecht, das kleine Läden, soziale Infrastruktur und Kiezorte schützt. Denn Friedrichshain-Kreuzberg lebt nicht von Luxusmodernisierung und Spekulation, sondern von den Menschen, die hier wohnen, arbeiten und Nachbarschaft schaffen. Darum kämpfen wir – Fall für Fall, Mensch für Mensch und Haus für Haus.

Wohnraum ist zum Wohnen da, Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung endlich wirksam verbieten

Berlin wächst, der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt unaufhörlich. Immer mehr Menschen suchen verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung, während Familien in viel zu kleinen Räumen ausharren müssen und junge Leute sich in ihren Kiezen kaum noch halten können. Gleichzeitig entziehen Investor*innen und private Anbieter nach wie vor zehntausende Wohnungen dem Markt, um sie über Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnungen zu vermieten. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin aus.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung missbrauchte Wohnung fehlt Familien, Studierenden, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Ferienwohnungen zerstören Nachbarschaften

Die Folgen sind in vielen Kiezen längst spürbar: In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Wochenendtourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Warum ein klares Verbot notwendig ist

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Der Landesrechnungshof hat die Schwächen klar benannt. Deshalb braucht es endlich ein starkes, einfaches und wirksames Verbot, dafür werden wir einen Antrag einbringen der genau dies durchsetzt. Das sind die Eckpunkte unseres Antrags:  

1. Klare Definition der Zweckentfremdung

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, sodass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung

Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird künftig umfassend untersagt. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken wird vollständig verboten. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen wird daher ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – womöglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche, absolute Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen“(z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen

Aufgrund der Gesetzesänderung sind nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen/Bußgelder

Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen wird ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit regelhaften Mindestbußgeldern von 50.000 Euro erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.

Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie ein Zuhause findet.

Berlin bleibt Stadt für alle

Berlin darf nicht zum Spielplatz internationaler Renditejäger werden. Wohnraum ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit, stabile Nachbarschaften und lebendige Kieze. Nur wenn wir Wohnungen konsequent vor Zweckentfremdung schützen, können wir die Wohnungsnot wirksam eindämmen und die Vielfalt unserer Stadt erhalten.

Den gesamten Antrag könnt ihr hier lesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2566.pdf

Wohnen statt Rendite: Warum das Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten notwendig ist

Ein richtungsweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin‑Brandenburg (OVG) hatte letztes Jahr klargestellt: Auch Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots 2014 als Ferienunterkünfte genutzt wurden, können rückwirkend illegal sein. Seitdem wurden rund 1.100 solcher Wohnungen identifiziert, von denen etwa 300 bereits wieder in den regulären Mietmarkt überführt wurden. Dies ist ein bedeutender Schritt, denn Wohnraum wird so nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft dem Markt zugeführt. Trotzdem liegt noch ein langer Weg vor uns.

In den Bezirken Mitte und Tempelhof‑Schöneberg wurden bereits hunderte Wohnungen zurückgeführt. Charlottenburg‑Wilmersdorf weist 236 betroffene Einheiten aus. Die Bezirke Neukölln sowie Friedrichshain‑Kreuzberg, welche besonders hart vom Ferienwohnungs-Boom betroffen sind, können keine verlässlichen Zahlen aufführen, was auf erhebliche Dunkelziffern hinweist. In Friedrichshain‑Kreuzberg wurden aber seit 2016 über 2000 ehemalige Ferienwohnungen zurückgeführt, ein großer Erfolg, der jedoch verdeutlicht, dass weiter viele Wohnungen unkontrolliert bleiben.

Der Landesrechnungshof kritisiert seit Langem: Die Bezirksämter würden ihre Kontrollpflichten nicht ausreichend wahrnehmen. Besonders in innerstädtischen Bezirken klafft eine große Lücke zwischen rechtlicher Grundlage und tatsächlicher Umsetzung. Dies liegt aber vor allem daran, dass den Bezirken die finanziellen Mittel fehlen. Hier muss der Senat den Bezirken bei der Ausführung helfen und eine adäquate Anzahl an Stellen in den Bezirksämtern zur Kontrolle von illegalen Ferienwohnungen finanzieren. Zusätzlich hat der Senat versagt, die Bezirke mit den Möglichkeiten für das sogenannte Scraping auszustatten. Dies beschreibt die automatisierte Auswertung von Daten auf den einschlägigen Vermietungsportalen und würde die Arbeit der Bezirke deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten nicht nur sinnvoll, sondern dringend nötig. Mit dem OVG-Urteil wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, allen Eigentümer*innen klarzumachen: Wohnräume sind zum Leben da, nicht für dauerhafte Kurzzeitvermietung. In Bezirken wie Neukölln, Charlottenburg‑Wilmersdorf und Friedrichshain‑Kreuzberg, wo Wohnraum besonders knapp ist, müssen nun konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, mit klaren Regelungen, personeller Verstärkung der Ämter und digitaler Kontrolle. Niemand weiß, wie viele Ferienwohnungen es in Berlin wirklich gibt. Der Senat will es auch gar nicht wissen und weigert sich, die Bezirke hier ausreichend mit einem technischen Tool zu unterstützen.

Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass dieses Urteil konsequent umgesetzt und durch ein bundesweites beziehungsweise landesweites Verbot untermauert wird. Mit einem solchen Verbot in allgemeinen Wohngebieten würden wir Wohnraum schützen, Mietenstabilität fördern und den sozialen Zusammenhalt der Kieze stärken. Denn nur so können wir sicherstellen: Berlin bleibt eine Stadt zum Leben, nicht zum Profitmachen.