Mietenkonzept 2025, Senat lässt Mieter*innen im Regen stehen

Das Berliner Mietenkonzept war seit 2012 ein wirksames Instrument, um Menschen im Sozialen Wohnungsbau vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Es verhinderte unnötige Tilgungszahlungen und half, Mieten stabil zu halten. Für viele Berliner Haushalte war es ein entscheidender Baustein, um bezahlbar wohnen zu können. Doch nun blockiert der Senat das Mietenkonzept 2025, mit gravierenden Folgen für tausende Mieter*innen.

Haushaltstricks statt echter Entlastung

Die Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage ist ernüchternd: Zwar sind die bisherigen Mietkonzepte ausfinanziert, aber für 2025 wurden die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 79,8 Mio. Euro nicht freigegeben. Konkret heißt das: Die Mieten im Sozialen Wohnungsbau steigen um genau diesen Betrag.

Damit schiebt der Senat die Kosten auf die Mieter*innen, statt Verantwortung zu übernehmen. Besonders zynisch ist die Begründung: Man sehe keinen Grund für einen „zusätzlichen öffentlichen Mitteleinsatz“, da die Mietenentwicklung unterhalb der allgemeinen Preissteigerung liege. Für die Betroffenen bleibt aber eine reale Mehrbelastung, die viele Haushalte empfindlich trifft.

Wer profitiert wirklich?

Noch problematischer: Die zusätzlichen Zahlungen landen nicht beim Land, sondern bei den Vermieter*innen. Damit profitieren ausgerechnet diejenigen, die ohnehin Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der Senat bestätigt damit indirekt, dass das alte Finanzierungssystem zu strukturell überhöhten Mieten führt.

Zwar verweist er auf eine IBB-Befragung, wonach nur ein Viertel der Wohnungen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch gleichzeitig räumt er ein, dass Vermieter nach Ablauf der Bindungen sämtliche „freiwilligen Mietverzichte“ nachholen dürfen. Übersetzt heißt das: Am Ende werden praktisch alle Wohnungen oberhalb der Vergleichsmiete liegen.

Die Annahme des Senats, man könne „im Regelfall von einer Fortführung der Ist-Mieten“ nach Bindungsende ausgehen, ist reine Hoffnung, belegt wird sie nicht.

Stillstand beim sozialen Wohnungsbau

Auch für die Zukunft liefert der Senat keine Perspektive. Anstatt den Bestand an Sozialwohnungen auszubauen, will er lediglich jährlich 5.000 neue geförderte Wohnungen schaffen, um die Gesamtzahl stabil zu halten. Doch Stabilität reicht nicht: Weil jedes Jahr Bindungen auslaufen, verlieren wir kontinuierlich Sozialwohnungen. Nur ein echter Ausbau könnte diesen Trend umkehren.

Auch bei den Nachwirkungsfristen bleibt Berlin hinterher. Während Hamburg immerhin zehn Jahre vorsieht, hält der Senat an zwölf Jahren fest und denkt nicht an eine Verlängerung. Dabei hatten wir in der letzten Legislaturperiode unter RGR bereits um Verbesserungen gerungen.

Durchschnittsmiete verschleiert die Realität

Die vom Senat präsentierte Durchschnittsmiete im Sozialen Wohnungsbau von 6,95 €/m² klingt auf den ersten Blick niedrig. Doch diese Zahl verschleiert die Realität: Sie bildet lediglich den Durchschnitt der aktuellen Ist-Mieten ab, nicht aber die zulässigen Kostenmieten nach Förderjahrgängen. Genau hier zeigt sich ein stetiger Anstieg, der dazu führt, dass viele Wohnungen inzwischen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Unsere Forderungen

Die Politik des Senats ist ein schwerer Fehler. Wer das Mietenkonzept 2025 blockiert, verschärft die Wohnungsnot und zerstört die soziale Balance in der Stadt. Wir Grüne fordern deshalb:

  • Fortführung des Mietenkonzepts für 2025 und die Folgejahre.

  • Echten Ausbau von Sozialwohnungen, statt Stillstand zu verwalten.

  • Klare Begrenzung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau.

  • Transparente Regeln für Vermieter, damit Mieterhöhungen nicht zur verdeckten Subvention werden.

Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, er ist die Grundlage für eine gerechte Stadt. Dass CDU und SPD das Mietenkonzept 2025 faktisch beerdigen, ist ein Schlag ins Gesicht der Berliner Mieter*innen.

CDU und SPD kürzen bei Mieten, Wohnungsbau und Stadtentwicklung – warum das Berlin teuer zu stehen kommt

Berlin steckt mitten in einer doppelten Krise: Wohnungsnot und Klimakrise verschärfen sich Tag für Tag. Was wir jetzt brauchen, ist mehr bezahlbarer Wohnraum, wirksamer Mieterschutz und eine sozial wie ökologisch gerechte Stadtentwicklung. Doch statt Lösungen voranzubringen, setzen CDU und SPD im aktuellen Doppelhaushalt den Rotstift genau dort an, wo es am meisten weh tut, beim Schutz von Mieter*innen, bei der Förderung von Neubau, Genossenschaften und klimagerechtem Wohnen.

Besonders schwer wiegt die Entscheidung, den Runden Tisch Liegenschaftspolitik zu streichen. Diese Plattform war über Jahre hinweg ein Ort des Dialogs zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Politik. Hier wurden Ideen für eine gemeinwohlorientierte Boden- und Wohnungspolitik entwickelt, getragen von Initiativen wie Stadt Neudenken und unterstützt von vielen Engagierten.
Ich war von Anfang an dabei und habe die Gründung des Runden Tischs selbst mitinitiiert, weil ich es für unverzichtbar halte, dass wir Berlin gemeinsam im Dialog weiterentwickeln, nicht im Sinne des Immobilienfilzes, sondern für das Gemeinwohl. Mit der Streichung fällt nicht nur eine wichtige Austausch- und Beteiligungsstruktur weg. CDU und SPD senden damit ein klares politisches Signal: Beteiligung, Transparenz und demokratische Debatten über die Zukunft Berlins sind nicht erwünscht.

Kürzungen mit weitreichenden Folgen

Die Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen zeigen deutlich, wie gravierend die Einschnitte sind:

  • Wohnraumversorgung Berlin (jetzt SiWo genannt) wird weiter geschwächt. Externe Gutachten zur Weiterentwicklung der Leitlinien für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden gestrichen. Damit entfällt eine kritische Begleitung, die für Transparenz und strategische Steuerung so wichtig wäre. Auch die organisatorische Eigenständigkeit von SiWo wird beendet, ein Rückschritt, der die Rolle dieser Institution stark einschränkt.

  • Dienstleistungen für die Mietenpolitik werden zusammengestrichen. Gelder an die IBB, die im Auftrag der Senatsverwaltung zentrale Aufgaben übernimmt, sinken deutlich. Damit wird auch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung beschnitten.

  • Sozialer Wohnungsbau verliert an Unterstützung. Weil die Zahl der gebundenen Wohnungen zurückgeht, werden Mietenkonzepte für den alten sozialen Wohnungsbau gekürzt, die dafür gesorgt haben, dass die Mieten nciht jedes Jahr einfach mal um 14Cent/QM steigen dürfen. Zwar bleibt der individuelle Mietzuschuss für einkommensschwache Mieter*innen bestehen, doch insgesamt zieht sich das Land weiter aus der sozialen Wohnraumförderung zurück.

  • Wohnraumförderfonds wird entkernt. Anstatt langfristige Planungssicherheit zu schaffen, wird der Fonds durch kreditfinanzierte Darlehen ersetzt. Rückflüsse aus Projekten werden nicht mehr in den Fonds eingespeist, damit wird der Sinn dieser wichtigen Errungenschaft des Mietenvolksentscheids faktisch abgeschafft.

Die Folgen sind klar: Weniger bezahlbare Wohnungen, weniger Planungssicherheit, weniger Förderung für Genossenschaften, weniger Unterstützung für klimagerechten Neubau. Stadtentwicklung wird wieder abhängig vom jährlichen Haushalt, genau das, was der Mietenvolksentscheid 2015 überwinden wollte.

Ein politischer Tiefschlag für Berlin

Die Kürzungen und Streichungen sind mehr als bloße Haushaltspolitik. Sie markieren einen tiefen Einschnitt in die Art, wie Berlin mit Wohnungs- und Stadtentwicklung umgeht. Statt Verlässlichkeit gibt es Unsicherheit. Statt Förderung von Innovation und Gemeinwohl gibt es Rückschritte. Statt offener Debatten setzt die Koalition auf Hinterzimmerpolitik.

Mein Fazit

Berlin kann es sich nicht leisten, an der falschen Stelle zu sparen. Bezahlbares Wohnen braucht Verlässlichkeit. Klimagerechter Neubau braucht Förderung. Und eine soziale Stadtentwicklung braucht Beteiligung. CDU und SPD gefährden mit ihren Kürzungen die Zukunft Berlins und schwächen genau die Strukturen, die wir für eine gerechte und nachhaltige Stadt so dringend brauchen.

Genossenschaften stärken Berlin –  Zeit, dass auch die Politik sie stärkt! 

Wohnungsbaugenossenschaften sind eine der verlässlichsten und solidarischsten Wohnformen in unserer Stadt. Anders als renditeorientierte Investoren verfolgen sie nicht das Ziel, Gewinne zu maximieren, sondern die dauerhafte Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem, bezahlbarem und nachhaltigen Wohnraum. Das Prinzip ist einfach und stark zugleich: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage. Entscheidungen werden demokratisch getroffen, und die Bewohner*innen können die Geschicke ihrer Genossenschaft aktiv mitbestimmen. So entsteht eine Wohnform, die nicht von anonymer Gewinnlogik, sondern von Gemeinschaft, Sicherheit und Verantwortung getragen wird.

Für die Menschen bedeutet das ein lebenslanges Wohnrecht, Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und stabile Mieten und Heizkosten. Viele Genossenschaften bieten zudem Gemeinschaftsräume oder soziale Services an, die das Miteinander im Quartier stärken. Sie sind damit nicht nur ein Modell für bezahlbares Wohnen, sondern auch für eine lebendige Nachbarschaft und eine demokratische Stadtgesellschaft.

Gerade Berlin hat in den letzten Jahren begonnen, diese Wohnform gezielt zu fördern. Über die Investitionsbank Berlin (IBB) gibt es seit 2019 zinsfreie Darlehen für Neubau und den Bestandserwerb, ein Darlehen zum Erwerb von Geschäftsanteilen und langfristige Eigenkapitalergänzungsdarlehen. Das Programm zeigt Wirkung: Seit 2020 wurden 16 Förderanträge gestellt, leider bisher nur neun Projekte davon sind bewilligt. Die Nachfrage ist groß und sie zeigt, dass Genossenschaften eine tragende Rolle im Wohnungsbau übernehmen können, wenn man sie lässt.

Doch gleichzeitig erleben wir eine bedenkliche Schieflage in der Berliner Haushaltsplanung. Während das Investitionsprogramm für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften massiv aufgestockt wird, die Kapitalzuführungen steigen von 17 Millionen Euro im Jahr 2024 auf über 30 Millionen Euro im Jahr 2025, sinken die Mittel für die Förderung von Genossenschaften dramatisch. Die Zuführungen an das Sondervermögen Wohnraumförderfonds, die gezielt der Förderung von Genossenschaften dienen sollten, wurden von 25 Millionen Euro (2024) auf nur noch eine Million Euro (2025) gekürzt.

Diese Kürzungen sind nicht nur ein falsches Signal, sie sind auch ein Schlag ins Gesicht all jener, die in Berlin auf solidarische und selbstverwaltete Wohnformen setzen. Während landeseigene Gesellschaften gestärkt werden, droht den Genossenschaften die finanzielle Basis entzogen zu werden. Dabei sind sie es, die mit geringeren Kostenstrukturen, nachhaltigen Finanzierungsmodellen und starkem sozialen Rückhalt einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft unserer Stadt leisten. Und vor allem müssen wir mehr über die kleinen, jungen Genossenschaften und deren Anliegen sprechen. Denn nicht die großen, älteren und deutlich Kapitalstärkeren Genossenschaften kaufen Häuser an, sondern es sind die kleinen, jungen, die hier Verantwortung übernehmen. Es braucht dann aber auch mehr Entgegenkommen bei der Förderung, weil sie eben weniger Eigenkpital mit bringen. Schon lange fordere ich hier Bürgschaften für diese Genossenschaften ein. Auch beim Neubau sind es die eher jungen, progressiven Genossenschaften, die auch mal sozialen Wohnungsbau bauen. Wenn wir wollen, dass sich Genossenschaften mehr öffnen, muss der Senat aber hier endlich verlässliche Rahmenbedingungen schaffen statt sie monatelang mit der IBB verhandeln zu lassen und die Konditionen zu erschweren. Zu oft schon wurde mir berichtet, dass Genossenschaften kurz vor der Pleute stehen, weil sie seit fast 2 oder gar 3 Jahren über eine Neubauförderung verhandeln. Und leider funktioniert auch das Förderprogramm zum Erwerb von Geschäftsanteilen in der Praxis nicht, denn entweder die Antragstellenden Mieter*innen sind zu arm und die IBB verweigert das Darlehen aufgrund von fehlender Liquidität oder sie verdienen knapp über dem WBS und sind daher dann nicht förderfähig. Ein völlig absurdes System, das wir dringend ändern müssen, damit auch Menschen, die schmalem Geldbeutel die Chance bekommen, eine Genossenschaftswohnung zu finanzieren.

Wenn wir Berlin wirklich sozial, demokratisch und nachhaltig gestalten wollen, dann dürfen wir die Genossenschaften nicht schwächen, sondern müssen sie gezielt stärken. Sie sind ein Bollwerk gegen Spekulation, ein Garant für stabile Mieten und ein Ort gelebter Demokratie. Der Anteil der Genossenschaftswohnungen in Berlin ist leider in den letzten Jahren gesunken von 12 auf 10%. Es liegt also an uns Grünen hier weiter Druck zu machen und vor Ort die einzelnen Genossenschaftsprojekte zu unterstützen. Denn Berlin braucht mehr Genossenschaften und eine Politik, die sie nicht ausbremst, sondern unterstützt.

Wohnraum ist zum Wohnen da, Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung endlich wirksam verbieten

Berlin wächst, der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt unaufhörlich. Immer mehr Menschen suchen verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung, während Familien in viel zu kleinen Räumen ausharren müssen und junge Leute sich in ihren Kiezen kaum noch halten können. Gleichzeitig entziehen Investor*innen und private Anbieter nach wie vor zehntausende Wohnungen dem Markt, um sie über Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnungen zu vermieten. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin aus.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung missbrauchte Wohnung fehlt Familien, Studierenden, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Ferienwohnungen zerstören Nachbarschaften

Die Folgen sind in vielen Kiezen längst spürbar: In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Wochenendtourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Warum ein klares Verbot notwendig ist

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen. Der Landesrechnungshof hat die Schwächen klar benannt. Deshalb braucht es endlich ein starkes, einfaches und wirksames Verbot, dafür werden wir einen Antrag einbringen der genau dies durchsetzt. Das sind die Eckpunkte unseres Antrags:  

1. Klare Definition der Zweckentfremdung

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, sodass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung

Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft wird künftig umfassend untersagt. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken wird vollständig verboten. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen wird daher ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – womöglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche, absolute Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen“(z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen

Aufgrund der Gesetzesänderung sind nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen/Bußgelder

Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen wird ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit regelhaften Mindestbußgeldern von 50.000 Euro erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.

Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie

Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie ein Zuhause findet.

Berlin bleibt Stadt für alle

Berlin darf nicht zum Spielplatz internationaler Renditejäger werden. Wohnraum ist die Grundlage für soziale Gerechtigkeit, stabile Nachbarschaften und lebendige Kieze. Nur wenn wir Wohnungen konsequent vor Zweckentfremdung schützen, können wir die Wohnungsnot wirksam eindämmen und die Vielfalt unserer Stadt erhalten.

Den gesamten Antrag könnt ihr hier lesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2566.pdf