Mietenkonzept 2025, Senat lässt Mieter*innen im Regen stehen

Das Berliner Mietenkonzept war seit 2012 ein wirksames Instrument, um Menschen im Sozialen Wohnungsbau vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Es verhinderte unnötige Tilgungszahlungen und half, Mieten stabil zu halten. Für viele Berliner Haushalte war es ein entscheidender Baustein, um bezahlbar wohnen zu können. Doch nun blockiert der Senat das Mietenkonzept 2025, mit gravierenden Folgen für tausende Mieter*innen.

Haushaltstricks statt echter Entlastung

Die Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage ist ernüchternd: Zwar sind die bisherigen Mietkonzepte ausfinanziert, aber für 2025 wurden die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 79,8 Mio. Euro nicht freigegeben. Konkret heißt das: Die Mieten im Sozialen Wohnungsbau steigen um genau diesen Betrag.

Damit schiebt der Senat die Kosten auf die Mieter*innen, statt Verantwortung zu übernehmen. Besonders zynisch ist die Begründung: Man sehe keinen Grund für einen „zusätzlichen öffentlichen Mitteleinsatz“, da die Mietenentwicklung unterhalb der allgemeinen Preissteigerung liege. Für die Betroffenen bleibt aber eine reale Mehrbelastung, die viele Haushalte empfindlich trifft.

Wer profitiert wirklich?

Noch problematischer: Die zusätzlichen Zahlungen landen nicht beim Land, sondern bei den Vermieter*innen. Damit profitieren ausgerechnet diejenigen, die ohnehin Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der Senat bestätigt damit indirekt, dass das alte Finanzierungssystem zu strukturell überhöhten Mieten führt.

Zwar verweist er auf eine IBB-Befragung, wonach nur ein Viertel der Wohnungen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch gleichzeitig räumt er ein, dass Vermieter nach Ablauf der Bindungen sämtliche „freiwilligen Mietverzichte“ nachholen dürfen. Übersetzt heißt das: Am Ende werden praktisch alle Wohnungen oberhalb der Vergleichsmiete liegen.

Die Annahme des Senats, man könne „im Regelfall von einer Fortführung der Ist-Mieten“ nach Bindungsende ausgehen, ist reine Hoffnung, belegt wird sie nicht.

Stillstand beim sozialen Wohnungsbau

Auch für die Zukunft liefert der Senat keine Perspektive. Anstatt den Bestand an Sozialwohnungen auszubauen, will er lediglich jährlich 5.000 neue geförderte Wohnungen schaffen, um die Gesamtzahl stabil zu halten. Doch Stabilität reicht nicht: Weil jedes Jahr Bindungen auslaufen, verlieren wir kontinuierlich Sozialwohnungen. Nur ein echter Ausbau könnte diesen Trend umkehren.

Auch bei den Nachwirkungsfristen bleibt Berlin hinterher. Während Hamburg immerhin zehn Jahre vorsieht, hält der Senat an zwölf Jahren fest und denkt nicht an eine Verlängerung. Dabei hatten wir in der letzten Legislaturperiode unter RGR bereits um Verbesserungen gerungen.

Durchschnittsmiete verschleiert die Realität

Die vom Senat präsentierte Durchschnittsmiete im Sozialen Wohnungsbau von 6,95 €/m² klingt auf den ersten Blick niedrig. Doch diese Zahl verschleiert die Realität: Sie bildet lediglich den Durchschnitt der aktuellen Ist-Mieten ab, nicht aber die zulässigen Kostenmieten nach Förderjahrgängen. Genau hier zeigt sich ein stetiger Anstieg, der dazu führt, dass viele Wohnungen inzwischen oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Unsere Forderungen

Die Politik des Senats ist ein schwerer Fehler. Wer das Mietenkonzept 2025 blockiert, verschärft die Wohnungsnot und zerstört die soziale Balance in der Stadt. Wir Grüne fordern deshalb:

  • Fortführung des Mietenkonzepts für 2025 und die Folgejahre.

  • Echten Ausbau von Sozialwohnungen, statt Stillstand zu verwalten.

  • Klare Begrenzung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau.

  • Transparente Regeln für Vermieter, damit Mieterhöhungen nicht zur verdeckten Subvention werden.

Bezahlbarer Wohnraum ist kein Luxus, er ist die Grundlage für eine gerechte Stadt. Dass CDU und SPD das Mietenkonzept 2025 faktisch beerdigen, ist ein Schlag ins Gesicht der Berliner Mieter*innen.

Genossenschaften stärken Berlin –  Zeit, dass auch die Politik sie stärkt! 

Wohnungsbaugenossenschaften sind eine der verlässlichsten und solidarischsten Wohnformen in unserer Stadt. Anders als renditeorientierte Investoren verfolgen sie nicht das Ziel, Gewinne zu maximieren, sondern die dauerhafte Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem, bezahlbarem und nachhaltigen Wohnraum. Das Prinzip ist einfach und stark zugleich: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage. Entscheidungen werden demokratisch getroffen, und die Bewohner*innen können die Geschicke ihrer Genossenschaft aktiv mitbestimmen. So entsteht eine Wohnform, die nicht von anonymer Gewinnlogik, sondern von Gemeinschaft, Sicherheit und Verantwortung getragen wird.

Für die Menschen bedeutet das ein lebenslanges Wohnrecht, Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und stabile Mieten und Heizkosten. Viele Genossenschaften bieten zudem Gemeinschaftsräume oder soziale Services an, die das Miteinander im Quartier stärken. Sie sind damit nicht nur ein Modell für bezahlbares Wohnen, sondern auch für eine lebendige Nachbarschaft und eine demokratische Stadtgesellschaft.

Gerade Berlin hat in den letzten Jahren begonnen, diese Wohnform gezielt zu fördern. Über die Investitionsbank Berlin (IBB) gibt es seit 2019 zinsfreie Darlehen für Neubau und den Bestandserwerb, ein Darlehen zum Erwerb von Geschäftsanteilen und langfristige Eigenkapitalergänzungsdarlehen. Das Programm zeigt Wirkung: Seit 2020 wurden 16 Förderanträge gestellt, leider bisher nur neun Projekte davon sind bewilligt. Die Nachfrage ist groß und sie zeigt, dass Genossenschaften eine tragende Rolle im Wohnungsbau übernehmen können, wenn man sie lässt.

Doch gleichzeitig erleben wir eine bedenkliche Schieflage in der Berliner Haushaltsplanung. Während das Investitionsprogramm für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften massiv aufgestockt wird, die Kapitalzuführungen steigen von 17 Millionen Euro im Jahr 2024 auf über 30 Millionen Euro im Jahr 2025, sinken die Mittel für die Förderung von Genossenschaften dramatisch. Die Zuführungen an das Sondervermögen Wohnraumförderfonds, die gezielt der Förderung von Genossenschaften dienen sollten, wurden von 25 Millionen Euro (2024) auf nur noch eine Million Euro (2025) gekürzt.

Diese Kürzungen sind nicht nur ein falsches Signal, sie sind auch ein Schlag ins Gesicht all jener, die in Berlin auf solidarische und selbstverwaltete Wohnformen setzen. Während landeseigene Gesellschaften gestärkt werden, droht den Genossenschaften die finanzielle Basis entzogen zu werden. Dabei sind sie es, die mit geringeren Kostenstrukturen, nachhaltigen Finanzierungsmodellen und starkem sozialen Rückhalt einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft unserer Stadt leisten. Und vor allem müssen wir mehr über die kleinen, jungen Genossenschaften und deren Anliegen sprechen. Denn nicht die großen, älteren und deutlich Kapitalstärkeren Genossenschaften kaufen Häuser an, sondern es sind die kleinen, jungen, die hier Verantwortung übernehmen. Es braucht dann aber auch mehr Entgegenkommen bei der Förderung, weil sie eben weniger Eigenkpital mit bringen. Schon lange fordere ich hier Bürgschaften für diese Genossenschaften ein. Auch beim Neubau sind es die eher jungen, progressiven Genossenschaften, die auch mal sozialen Wohnungsbau bauen. Wenn wir wollen, dass sich Genossenschaften mehr öffnen, muss der Senat aber hier endlich verlässliche Rahmenbedingungen schaffen statt sie monatelang mit der IBB verhandeln zu lassen und die Konditionen zu erschweren. Zu oft schon wurde mir berichtet, dass Genossenschaften kurz vor der Pleute stehen, weil sie seit fast 2 oder gar 3 Jahren über eine Neubauförderung verhandeln. Und leider funktioniert auch das Förderprogramm zum Erwerb von Geschäftsanteilen in der Praxis nicht, denn entweder die Antragstellenden Mieter*innen sind zu arm und die IBB verweigert das Darlehen aufgrund von fehlender Liquidität oder sie verdienen knapp über dem WBS und sind daher dann nicht förderfähig. Ein völlig absurdes System, das wir dringend ändern müssen, damit auch Menschen, die schmalem Geldbeutel die Chance bekommen, eine Genossenschaftswohnung zu finanzieren.

Wenn wir Berlin wirklich sozial, demokratisch und nachhaltig gestalten wollen, dann dürfen wir die Genossenschaften nicht schwächen, sondern müssen sie gezielt stärken. Sie sind ein Bollwerk gegen Spekulation, ein Garant für stabile Mieten und ein Ort gelebter Demokratie. Der Anteil der Genossenschaftswohnungen in Berlin ist leider in den letzten Jahren gesunken von 12 auf 10%. Es liegt also an uns Grünen hier weiter Druck zu machen und vor Ort die einzelnen Genossenschaftsprojekte zu unterstützen. Denn Berlin braucht mehr Genossenschaften und eine Politik, die sie nicht ausbremst, sondern unterstützt.

Eigentum verpflichtet

Mit unserem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.

Die Vorstellung, dass der Markt alles regeln werde, ist gescheitert. Wenn Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen keine Wohnung mehr finden, Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Handwerker*innen aus der Stadt verdrängt werden und die Kaufkraft sinkt, steht nicht nur der soziale Zusammenhalt auf dem Spiel – sondern auch die Funktionsfähigkeit Berlins. Wer heute eine neue Wohnung sucht, zahlt im Schnitt fast doppelt so viel wie Bestandsmieter*innen. Gleichzeitig nimmt die Zahl bezahlbarer Mietangebote weiter ab. Eigenbedarfskündigungen, teure Zwischenvermietungen und Luxussanierungen sorgen zusätzlich für Verdrängung. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Ältere, Studierende oder Alleinerziehende. Laut Wohnraumbedarfsbericht 2025 finden Haushalte mit weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens bei Neuvermietungen nur in 5 % der Fälle eine leistbare Wohnung – bei vierköpfigen Familien liegt die Quote sogar bei nur 0,3 %. Gleichzeitig explodieren die staatlichen Ausgaben für Wohnkosten: Über 1,7 Milliarden Euro jährlich für Miete und Heizung von Transferleistungsbeziehenden, weitere 160 Millionen Euro für Wohngeld. Doch immer höhere Subventionen für überteuerte Mieten können nicht die Lösung sein. Wir brauchen stattdessen eine Neuausrichtung des Wohnungsmarkts – sozial, gemeinwohlorientiert und nachhaltig. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ab 3.000 Einheiten. Doch auch für Mieter*innen in kleineren Beständen braucht es Antworten. Wohnen muss wieder Teil öffentlicher Daseinsvorsorge werden. Dafür braucht Berlin verbindliche Regeln: Eigentum verpflichtet. Wer Wohnraum besitzt, trägt Verantwortung – für Instandhaltung, soziale Durchmischung und faire Mieten.

Verbindliche WBS-Quoten und Belegungsrechte

Darauf zielen die Eckpunkte eines „Bezahlbare-Mieten-Gesetzes“, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Ende Juni beschlossen wurden. Vermieter*innen mit 50 oder mehr Wohnungen sollen künftig verpflichtet werden, einen Teil ihrer Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten – und zwar zu einem Preis, der 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei 50 bis 99 Einheiten wären fünf Wohnungen betroffen, bei 100 und mehr 10 % des Bestandes, ab 1.000 Einheiten 25 %, ab 2.000 sollen es 30 % sein. Ein Teil dieses Kontingents soll besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Wohnungslosen, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung vorbehalten sein, für die die Bezirke ein Belegungsrecht erhalten. Außerdem sollen Vermieter*innen verpflichtet werden, Rücklagen für Instandhaltung und ökologische Sanierung zu bilden – und diese einzusetzen, ohne dies zur Begründung für Mieterhöhungen zu nutzen. Zur Umsetzung fordern wir ein personell ausreichend ausgestattetes Landesamt für Wohnungswesen. Dieses Amt soll ein zentrales Wohnungskataster führen, Eigentümerstrukturen offenlegen, Verstöße erfassen und die Bezirke bei der Durchsetzung von Mieterschutz unterstützen – unter anderem durch die Übernahme von Prozesskosten. So können Zweckentfremdung, Missbrauch und soziale Ausgrenzung besser verfolgt werden. In der Praxis wissen wir: Es gibt viele verantwortungsbewusste Eigentümer*innen – aber auch solche, die dauerhaft und systematisch gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Das darf nicht folgenlos bleiben. Die zuständige Behörde soll in solchen Fällen die Vermietung untersagen können – und im Wiederholungsfall eine Veräußerung der betroffenen Immobilien an gemeinwohlorientierte Träger binnen zwei bis drei Jahren anordnen. Das Grundgesetz erlaubt jedenfalls derartige Eingriffe ins Mietrecht über eine umfassende öffentlich-rechtliche Regelung, wenn sie der sozialen Wohnraumbewirtschaftung dienen. Berlin hat die rechtlichen Möglichkeiten – Berlin muss sie endlich nutzen. Eigentum verpflichtet. Mit einem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.

Das Vergesellschaftungsrahmengesetz von CDU und SPD: Ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt.

Statt endlich zu handeln, präsentiert Schwarz-Rot nur vage Eckpunkte für ein Rahmengesetz, doch ein Rahmen allein nützt nichts, wenn der Inhalt fehlt. Dieses Gesetz bleibt ein Papiertiger, wirkungslos gegen die Wohnungsnot in unserer Stadt. Die Mieten steigen weiter, die Verdrängung geht ungebremst weiter, und der Senat streitet sich öffentlich über das Grundprinzip der Vergesellschaftung.

Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt verschlechtert sich dagegen täglich, mit weiter steigenden Mieten und zunehmender Verdrängung. Statt dringend notwendige Inhalte zu liefern, beschränken sich CDU und SPD auf interne Diskussionsprozesse um das „Ob“ einer Vergesellschaftung. Das Rahmengesetz soll die Bedingungen für eine Enteignung auch in Bezug auf Wasser stellen – dabei haben wir die Berliner Wasserbetriebe längst rekommunalisiert. Im RBB-Interview stellte CDU-Chef Dirk Stettner klar: „Wir wollen ja niemanden enteignen, und wir werden auch niemanden enteignen.“ SPD-Fraktionschef Raed Saleh betonte zwar, dass das Gesetz dem Land das Eingreifen ermöglichen könne, doch ob es auch wirklich umgesetzt werde, bleibt offen.

Das ist politische Taktiererei, mit Ansage. Das Ganze gerät zur Politshow, während buchstäblich jeden Tag Menschen ihre Wohnung verlieren. Die Koalition setzt mehr auf Verzögerung als auf ernsthafte Lösungen. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch “Deutsche Wohnen und Co enteignen” spricht von „Ablenkungsmanöver“ und „Placebo“.

Dabei ist das ursprüngliche Ziel klar: Bereits 2021 hatten 59,1 % der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Seither warten wir auf die Umsetzung. Um die Zweifel in der SPD aufzulösen, hatten wir unter Rot-Grün-Rot dem Kompromiss zugestimmt, eine Expert*innenkommission einzusetzen, die die Verfassungsmäßigkeit prüfen sollte. Diese hat die Verfassungsmäßigkeit eindeutig bestätigt. Doch statt sich um die Umsetzung zu kümmern und die Finanzierung zu klären, ignoriert der Senat dieses Ergebnis, zivilgesellschaftliche Akteure sowie Expert*innen werden null einbezogen und das Thema wird seit Jahren auf die Bank geschoben.

Das ist politisches Versagen und zugleich ein Angriff auf die demokratische Kultur. Wenn selbst eine klare Mehrheitsentscheidung eines Volksentscheids folgenlos bleibt, bringt das den demokratischen Prozess in Verruf. Politikverdrossenheit ist so nicht nur nachvollziehbar, sie wird provoziert.

Statt Worte erwarten wir Taten. Kein Phrasengedöns, sondern konkrete Umsetzungspläne. Wir Grüne arbeiten eng mit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zusammen und stehen voll hinter dem Volksentscheid. Wir stellen klare inhaltliche Forderungen, entwickeln Vorschläge zur rechtssicheren Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne und treiben die Umsetzung voran, auch aus der Opposition heraus. Denn bezahlbares Wohnen darf kein Lippenbekenntnis bleiben, es muss ein gelebtes Grundrecht für alle sein.

Wer die Wohnungsfrage nicht jetzt politisch löst, wird dafür bei der nächsten Wahl die Quittung erhalten. Wir Grüne lassen uns nicht länger vertrösten. Berlin verdient echten Mieter*innenschutz!