Untersuchungsausschuss zur Diese eG als Wahlkampfinstrument der Opposition

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP haben kürzlich einen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses eingebracht, der sich mit dem Vorkaufsrecht sowie der Diese Genossenschaft beschäftigen soll. Hierzu gab es in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eine Debatte.

Zwar ist es ein wichtiges Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Beim Vorkaufsrecht für die DIESE eG wollen sie aber nichts untersuchen. Stattdessen geht es um Wahlkampf und darum, weiterhin mit Diffamierungen und Vorverurteilungen um sich zu werfen sowie das Instrument des Vorkaufsrechst zu beschädigen. Das wurde auch während der Debatte im Plenum an den Redebeiträgen der Opposition deutlich.

Meinen Redebeitrag dazu gibt’s hier (Quelle: rbb):

Die Opposition stellt dabei seit Monaten Behauptungen auf, für die sie keine Beweise haben, in der Hoffnung, dass etwas Dreck schon hängen bleibt. Dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren u.a. gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt eingestellt hat, weil die Staatsanwaltschaft offenbar keinen Grund für Ermittlungen erkennen kann, das wird dabei wider besseres Wissen ignoriert.

Wichtig dabei zu wissen ist, dass der Auslöser für die Ermittlungen mehrere Anzeigen von Sandra von Münster waren. Frau von Münster ist bei der FDP und dort Ortsvorsitzende in Weißensee (laut Webseite der FDP Pankow mit Stand vom 10.11.2020). Zudem ist sie im Vorstand von „Neue Wege für Berlin“ und Mitbegründerin der „AG Eigentum schützen“. Hinzu kommt, dass sie als Anwältin für Immobilienrecht tätig ist und die Interessen von „Immobilienentwicklern“ vertritt.

Gerade angesichts dieser und weiterer engen Verbindungen zur Immobilienlobby bei einigen Oppositionsvertretern wird klar, worum es eigentlich zu gehen scheint: das Problem ist wohl, dass Genossenschaften im Gegensatz zu Aktiengesellschaften zeigen, wie eine andere Form von Immobilienwirtschaft funktioniert, bei der es eben nicht um die maximale Steigerung der Rendite geht – und deswegen ist der Widerstand gegen sie auch so vehement.

Erfolgsmodell Mietendeckel – aktuelle Stunde im Plenum

Bilanz Berliner Mietendeckel: ein Erfolgsmodell – so lautete auf unseren Antrag hin die Überschrift der aktuellen Stunde in der heutigen Plenarsitzung. Seit dem 23. Februar diesen Jahres ziehen wir mit dem Mietendeckel eine radikale Notbremse gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung. 1,5 Mio Haushalte können seitdem aufatmen. Jetzt knapp 9 Monate später steigen wir in die 2. Stufe des Mietendeckels ein und senken überhöhte Mieten ab. Denn es gibt kein grundgesetzlich garantiertes Recht auf unendliche Renditen, erst recht nicht wenn es um das Grundrecht auf Wohnen geht.

Meinen Redebeitrag zur aktuellen Stunde gibt’s hier (Quelle: rbb):

Der Mietendeckel ist aber nicht nur ein Erfolgsmodell, weil wir die Mieten begrenzen, sondern vor allem weil wir damit das Primat der Politik wiederherstellen. Der Mietendeckel verschafft den Menschen dabei nicht nur eine Atempause, er trägt auch zum sozialen Frieden bei. Es wurde eine Trendumkehr eingeleitet, denn im Gegensatz zu anderen Städten sind in Berlin die Neuvermietungsmieten seit Einführung des Mietendeckels um fast 10 Prozent gesunken und eben nicht weiter gestiegen. Er hilft, dass eine Wohnung, nur weil sie neu vermietet wird, eben nicht mehr automatisch 30 Prozent teurer wird. Und in den allermeisten Fällen wird der Mietendeckel von den Vermieterinnen und Vermietern auch eingehalten und sie gehen unseren Weg mit.

Der Mietendeckel ist zugleich erst der Auftakt hin zu einer neuen gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik: denn um eine soziale Wohnraumversorgung für alle Berliner zu gewährleisten, gehören mindestens 50 Prozent des Bestands in öffentliche und genossenschaftliche Hand. Mit dem Vorkaufsrecht, der Rekommunalisierung und gezielten Ankäufen haben wir schon einiges geschafft. Aber wir brauchen beim Bestandsschutz von Wohnraum auch ein Miet- und Wohnungskataster, damit wir endlich die Black Box Wohnungsmarkt transparent machen und wissen, wem die Stadt gehört. Ich bin froh, dass wir als Koalition an einem Gesetz arbeiten und diesen nächsten Schritt gehen.

Rigaer Straße 94: Dringlicher Antrag und Debatte um Brandschutzmängel im Plenum

In der letzten Plenarsitzung habe ich mich zu der aktuellen Debatte rund um die Rigaer Straße 94 geäußert. Die CDU hatte einen dringlichen Antrag im Plenum gestellt, nachdem am Dienstag durch einen Bericht von rbb Kontraste unterstellt wurde, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg absichtlich Brandschutzmängel in der Rigaer Straße 94 ignoriert hätte. In dem Antrag wurde dem Bezirksamt vorgeworfen, wissentlich eine angebliche „Gefährdung für Leib und Leben“ für Menschen innerhalb des Gebäudes und für Anwohnende in Kauf genommen zu haben.

Es ist klar, dass Brandschutzmaßnahmen äußerste Wichtigkeit haben – daher werden diese Vorwürfe aktuell genau geprüft. Aber der CDU konnte es nicht schnell genug gehen: Trotz der Bekräftigung des Rechtsamtes des Bezirks vom Vortag, dass das Vorgehen des Bezirkstadtrats und der Bezirksbürgermeisterin als gesetzeskonform einzuschätzen sei, hatte die CDU den dringlichen Antrag gestellt. Das lässt ahnen, dass nicht die Rigaer Straße, sondern vielmehr mal wieder eine Skandalisierung der gemeinwohlorientierten Politik der GRÜNEN und insbesondere das Lieblingsziel von FDP und CDU – Florian Schmidt – im Fokus stand.

Trotzdem bin ich in meiner Plenarrede nur auf die Faktenlage rund um die Rigaer Straße eingegangen. Hier die Argumente im Überblick:

  1. Eine „Gefährdung für Leib und Leben“ lag nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor: Die Polizei hatte Brandschutzmängel am 11. Juli dokumentiert. Diese wurden allerdings erst am 21. September an das Bezirksamt übermittelt. Demnach kann eine akute Gefährdung ausgeschlossen werden, da keine zeitnahe Übermittlung erfolgt.
  2. Die Eigentümerstruktur der Rigaer muss dringend geklärt werden: Der Eigentümer ist grundsätzlich für die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen zuständig. Dieser ist allerdings in dem Fall der Rigaer Straße ungeklärt und konnte so nicht in die Pflicht genommen werden. Interessantes Detail: Der besagte Anwalt, der Akteneinsicht genommen hatte, wurde mehrfach vor Gericht nicht als Vertreter anerkannt.
  3. Das Bezirksamt hatte rechtskonform gehandelt: Das Rechtsamt des Bezirkes hat bestätigt, dass der Ermessensspielraum des Baustadtrats rechtens und eine Abwägungsentscheidung zulässig war.
  4. Berichten zufolge waren nach Besichtigungen vor Ort die bauliche Mängel nicht so gravierend, wie teils dargestellt. So war u.a. ein Mitarbeiter der Bauaufsicht im Haus und auch der Schornsteinfeger stellte keine unmittelbare Gefahr hinsichtlich des Brandschutzes fest.

Meine Rede könnt ihr hier vollständig ansehen (Quelle: rbb):

Zur Volksinitiative „Neue Wege für Berlin“ – Debatte und Beschluss im Plenum

In der letzten Plenarsitzung wurde über die Initiative „Neue Wege für Berlin“ und unterschiedliche Anträge abgestimmt. Das Abgeordnetenhaus hat hierzu mit den Stimmen von rot-rot-grün einen Beschluss gefasst, der zu den Forderungen der Volksinitiative Stellung bezieht. Im Mittelpunkt steht dabei die Forderung der Initiative, ein Sofortprogramm für den Neubau von 100.00 bezahlbarer Wohnungen bis 2030 aufzulegen.

Das hört sich auf den ersten Blick vernünftig an, auch ich setze mich für eine Erweiterung des sozialen Neubaus ein. Als rot-rot-grüne Koalition haben wir die Neubauförderung für Sozialwohnungen in den letzten Jahren ausgebaut. Auch sind die im letzten Jahr die Zahl der Neubauwohnungen insgesamt um 16,8 Prozent gestiegen und bis 2030 sind 30.000 weitere geplant.

Leider gilt immer noch, dass zwar viel gebaut wird in der Stadt, aber zu oft am Bedarf vorbei. Denn entscheidend ist, WER baut und FÜR WEN gebaut wird. Wenn man sich näher mit den Forderungen der Initiative beschäftigt, sieht man, dass der Teufel im Detail liegt: Vor allem kritisiere ich, dass die Initiative von den jährlich zu fördernden 12.500 Wohnungen 7500 für die sogenannte Mittelschicht und nur 5000 für den sozialen Wohnbau fordert.

Außerdem soll nach der Initiative die Preisbindung für die gebauten Wohnungen nur für 30 Jahre gelten. Das reicht bei weitem nicht aus, um auch langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Anstatt Neubau bei privaten Investoren zu fördern, sollte es also Priorität sein, die Kooperation mit Genossenschaften und weiteren gemeinwohlorientierten Akteuren wie z.B. dem Mietshäusersyndikat auszubauen und die enge Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften weiter zu stärken.

Auffällig ist auch, dass sich die Initiative explizit gegen Bestandsschutz stellt und den Mietendeckel und das Volksbegehren zur Enteignung von großer Wohnunternehmen angreift. Wer sich wirklich für die bezahlbaren Wohnraum in Berlin einsetzt, sollte aber auch diese Maßnahmen unterstützen.

Bevor das Abgeordnetenhaus über die Entschließung der Volksinitiative abgestimmt hat, gab es eine Aussprache der Fraktionen. Meine Rede vor dem Beschluss könnt ihr nachschauen. (Quelle: rbb)

Besonders interessant war natürlich, dass Herr Evers von der CDU nicht auf meine Frage nach den Neubauzahlen in den CDU-geführten Bezirken eingegangen ist. Es ist nämlich so, dass Herr Evers auf der einen Seite fehlende Neubautätigkeit kritisiert, aber Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf mit CDU-Baustadträt*innen am schlechtesten abschneiden: In Steglitz-Zehlendorf wurden 2018 lediglich 624 Neubauwohnungen genehmigt, in Reinickendorf sogar nur 619. Der berlinweite Durchschnitt liegt bei 1773 Wohnungen.