Immer Ärger mit der Urbanen Mitte

Seit Jahren beschäftigt uns das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark – und seit Jahren ist klar: Dieses Projekt ist ein Musterbeispiel dafür, wie Stadtentwicklung in Berlin nicht laufen darf.

Mitten zwischen Kreuzberg und Schöneberg, direkt am beliebten Gleisdreieckpark, sollen nach den aktuellen Plänen sieben Bürohochhäuser entstehen. Türme, die mit bis zu 90 Metern das Gesicht des Quartiers radikal verändern würden – und das, obwohl Berlin derzeit rund 1,8 Millionen Quadratmeter leerstehende Büroflächen hat. Der Bedarf liegt also woanders: bei bezahlbarem Wohnen, sozialen und kulturellen Flächen, Grün- und Freiräumen.

Die von Investor*innen getriebene Logik hinter dem Projekt ist klar: Maximale Rendite statt Gemeinwohl.

Die geplanten Hochhäuser sind aus der Zeit gefallen. In einer Stadt, die immer heißer wird, brauchen wir kühlende Grünflächen und klimaresiliente Stadtentwicklung. Jeder zusätzliche Hektar Bodenversiegelung verschärft die Klimakrise. Auch sozialpolitisch ist das Projekt ein Schlag ins Gesicht: Statt dringend benötigten Wohnraums entstehen Flächen für Büros und weiteres Gewerbe, die niemand braucht.

Dass der Senat – angeführt von SPD und CDU – dieses Projekt trotzdem unbeirrt vorantreibt, zeigt deutlich, wessen Interessen er bedient. Besonders skandalös ist, dass er dafür sogar in die Zuständigkeiten des Bezirks eingreift. Erst beim Baufeld Süd, nun auch beim Baufeld Nord hat der Senat dem Bezirk die Entscheidungshoheit entzogen, nachdem dieser gemeinsam mit Initiativen und der Bevölkerung Ideen entwickeln wollte, wie eine Umplanung im Sinne der Bürger*innen aussehen könnte.

Nachdem dem Bezirk die Zuständigkeit genommen wurde, ist nun das Abgeordnetenhaus am Zuge. Der Bebauungsplan für die Urbane Mitte Süd wurde in den dortigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen und soll dort demnächst behandelt werden. Auch im Abgeordnetenhaus bleibt das Thema somit hochaktuell. Und zurecht richtet sich der Protest der Engagierten vor Ort deswegen nun an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, denn sie haben es in der Hand, ob die Planungen noch verändert, oder einfach durchgewunken werden. Wir Grüne stehen hier fest an der Seite der Kritiker*innen des Projektes und werden im weiteren Verfahren unsere Bedenken deutlich machen.

Der Entzug der bezirklichen Zuständigkeit auch für die Urbane Mitte Nord wurde u.a. mit der Komplexität des Verfahrens und der überbezirklichen Verkehrsplanungen mit Blick auf die S21-Planungen begründet. Nachdem in den Medien zu lesen war, dass die Planungen für die S21 sich verzögern, wollten ich und Julian Schwarze vom Senat wissen, welche Auswirkungen dies auf das Bauvorhaben haben und reichten dazu eine schriftliche Anfrage an den Senat ein. In der Antwort räumt der Senat ein, dass eine endgültige Planfeststellung frühestens 2027/28 erfolgen kann. Dennoch bereitet er das Bebauungsplanverfahren weiter vor und prüft lediglich, „ob eine Wohnnutzung umsetzbar ist“. Diese Prüfung ist zu wenig, dass Bauvorhaben gehört endlich in Gänze auf den Prüfstand!

Mehr zum Thema Büroleerstand könnt ihr in der Schriftlichen Anfrage von mir und Julian Schwarze nachlesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22953.pdf

Die aktuelle Anfrage von mir und Julian zu den Auswirkungen der Verzögerungen bei den Planungen für die S21 für das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Nord findet ihr hier:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23538.pdf

CDU und SPD kürzen bei Mieten, Wohnungsbau und Stadtentwicklung – warum das Berlin teuer zu stehen kommt

Berlin steckt mitten in einer doppelten Krise: Wohnungsnot und Klimakrise verschärfen sich Tag für Tag. Was wir jetzt brauchen, ist mehr bezahlbarer Wohnraum, wirksamer Mieterschutz und eine sozial wie ökologisch gerechte Stadtentwicklung. Doch statt Lösungen voranzubringen, setzen CDU und SPD im aktuellen Doppelhaushalt den Rotstift genau dort an, wo es am meisten weh tut, beim Schutz von Mieter*innen, bei der Förderung von Neubau, Genossenschaften und klimagerechtem Wohnen.

Besonders schwer wiegt die Entscheidung, den Runden Tisch Liegenschaftspolitik zu streichen. Diese Plattform war über Jahre hinweg ein Ort des Dialogs zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Politik. Hier wurden Ideen für eine gemeinwohlorientierte Boden- und Wohnungspolitik entwickelt, getragen von Initiativen wie Stadt Neudenken und unterstützt von vielen Engagierten.
Ich war von Anfang an dabei und habe die Gründung des Runden Tischs selbst mitinitiiert, weil ich es für unverzichtbar halte, dass wir Berlin gemeinsam im Dialog weiterentwickeln, nicht im Sinne des Immobilienfilzes, sondern für das Gemeinwohl. Mit der Streichung fällt nicht nur eine wichtige Austausch- und Beteiligungsstruktur weg. CDU und SPD senden damit ein klares politisches Signal: Beteiligung, Transparenz und demokratische Debatten über die Zukunft Berlins sind nicht erwünscht.

Kürzungen mit weitreichenden Folgen

Die Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen zeigen deutlich, wie gravierend die Einschnitte sind:

  • Wohnraumversorgung Berlin (jetzt SiWo genannt) wird weiter geschwächt. Externe Gutachten zur Weiterentwicklung der Leitlinien für die landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden gestrichen. Damit entfällt eine kritische Begleitung, die für Transparenz und strategische Steuerung so wichtig wäre. Auch die organisatorische Eigenständigkeit von SiWo wird beendet, ein Rückschritt, der die Rolle dieser Institution stark einschränkt.

  • Dienstleistungen für die Mietenpolitik werden zusammengestrichen. Gelder an die IBB, die im Auftrag der Senatsverwaltung zentrale Aufgaben übernimmt, sinken deutlich. Damit wird auch die Handlungsfähigkeit der Verwaltung beschnitten.

  • Sozialer Wohnungsbau verliert an Unterstützung. Weil die Zahl der gebundenen Wohnungen zurückgeht, werden Mietenkonzepte für den alten sozialen Wohnungsbau gekürzt, die dafür gesorgt haben, dass die Mieten nciht jedes Jahr einfach mal um 14Cent/QM steigen dürfen. Zwar bleibt der individuelle Mietzuschuss für einkommensschwache Mieter*innen bestehen, doch insgesamt zieht sich das Land weiter aus der sozialen Wohnraumförderung zurück.

  • Wohnraumförderfonds wird entkernt. Anstatt langfristige Planungssicherheit zu schaffen, wird der Fonds durch kreditfinanzierte Darlehen ersetzt. Rückflüsse aus Projekten werden nicht mehr in den Fonds eingespeist, damit wird der Sinn dieser wichtigen Errungenschaft des Mietenvolksentscheids faktisch abgeschafft.

Die Folgen sind klar: Weniger bezahlbare Wohnungen, weniger Planungssicherheit, weniger Förderung für Genossenschaften, weniger Unterstützung für klimagerechten Neubau. Stadtentwicklung wird wieder abhängig vom jährlichen Haushalt, genau das, was der Mietenvolksentscheid 2015 überwinden wollte.

Ein politischer Tiefschlag für Berlin

Die Kürzungen und Streichungen sind mehr als bloße Haushaltspolitik. Sie markieren einen tiefen Einschnitt in die Art, wie Berlin mit Wohnungs- und Stadtentwicklung umgeht. Statt Verlässlichkeit gibt es Unsicherheit. Statt Förderung von Innovation und Gemeinwohl gibt es Rückschritte. Statt offener Debatten setzt die Koalition auf Hinterzimmerpolitik.

Mein Fazit

Berlin kann es sich nicht leisten, an der falschen Stelle zu sparen. Bezahlbares Wohnen braucht Verlässlichkeit. Klimagerechter Neubau braucht Förderung. Und eine soziale Stadtentwicklung braucht Beteiligung. CDU und SPD gefährden mit ihren Kürzungen die Zukunft Berlins und schwächen genau die Strukturen, die wir für eine gerechte und nachhaltige Stadt so dringend brauchen.

Eigentum verpflichtet

Mit unserem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.

Die Vorstellung, dass der Markt alles regeln werde, ist gescheitert. Wenn Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen keine Wohnung mehr finden, Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Handwerker*innen aus der Stadt verdrängt werden und die Kaufkraft sinkt, steht nicht nur der soziale Zusammenhalt auf dem Spiel – sondern auch die Funktionsfähigkeit Berlins. Wer heute eine neue Wohnung sucht, zahlt im Schnitt fast doppelt so viel wie Bestandsmieter*innen. Gleichzeitig nimmt die Zahl bezahlbarer Mietangebote weiter ab. Eigenbedarfskündigungen, teure Zwischenvermietungen und Luxussanierungen sorgen zusätzlich für Verdrängung. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Ältere, Studierende oder Alleinerziehende. Laut Wohnraumbedarfsbericht 2025 finden Haushalte mit weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens bei Neuvermietungen nur in 5 % der Fälle eine leistbare Wohnung – bei vierköpfigen Familien liegt die Quote sogar bei nur 0,3 %. Gleichzeitig explodieren die staatlichen Ausgaben für Wohnkosten: Über 1,7 Milliarden Euro jährlich für Miete und Heizung von Transferleistungsbeziehenden, weitere 160 Millionen Euro für Wohngeld. Doch immer höhere Subventionen für überteuerte Mieten können nicht die Lösung sein. Wir brauchen stattdessen eine Neuausrichtung des Wohnungsmarkts – sozial, gemeinwohlorientiert und nachhaltig. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ab 3.000 Einheiten. Doch auch für Mieter*innen in kleineren Beständen braucht es Antworten. Wohnen muss wieder Teil öffentlicher Daseinsvorsorge werden. Dafür braucht Berlin verbindliche Regeln: Eigentum verpflichtet. Wer Wohnraum besitzt, trägt Verantwortung – für Instandhaltung, soziale Durchmischung und faire Mieten.

Verbindliche WBS-Quoten und Belegungsrechte

Darauf zielen die Eckpunkte eines „Bezahlbare-Mieten-Gesetzes“, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Ende Juni beschlossen wurden. Vermieter*innen mit 50 oder mehr Wohnungen sollen künftig verpflichtet werden, einen Teil ihrer Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten – und zwar zu einem Preis, der 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei 50 bis 99 Einheiten wären fünf Wohnungen betroffen, bei 100 und mehr 10 % des Bestandes, ab 1.000 Einheiten 25 %, ab 2.000 sollen es 30 % sein. Ein Teil dieses Kontingents soll besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Wohnungslosen, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung vorbehalten sein, für die die Bezirke ein Belegungsrecht erhalten. Außerdem sollen Vermieter*innen verpflichtet werden, Rücklagen für Instandhaltung und ökologische Sanierung zu bilden – und diese einzusetzen, ohne dies zur Begründung für Mieterhöhungen zu nutzen. Zur Umsetzung fordern wir ein personell ausreichend ausgestattetes Landesamt für Wohnungswesen. Dieses Amt soll ein zentrales Wohnungskataster führen, Eigentümerstrukturen offenlegen, Verstöße erfassen und die Bezirke bei der Durchsetzung von Mieterschutz unterstützen – unter anderem durch die Übernahme von Prozesskosten. So können Zweckentfremdung, Missbrauch und soziale Ausgrenzung besser verfolgt werden. In der Praxis wissen wir: Es gibt viele verantwortungsbewusste Eigentümer*innen – aber auch solche, die dauerhaft und systematisch gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Das darf nicht folgenlos bleiben. Die zuständige Behörde soll in solchen Fällen die Vermietung untersagen können – und im Wiederholungsfall eine Veräußerung der betroffenen Immobilien an gemeinwohlorientierte Träger binnen zwei bis drei Jahren anordnen. Das Grundgesetz erlaubt jedenfalls derartige Eingriffe ins Mietrecht über eine umfassende öffentlich-rechtliche Regelung, wenn sie der sozialen Wohnraumbewirtschaftung dienen. Berlin hat die rechtlichen Möglichkeiten – Berlin muss sie endlich nutzen. Eigentum verpflichtet. Mit einem „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ wollen wir Grünen die soziale Wohnraumversorgung ankurbeln.

Rückschritt statt Beteiligung: CDU und SPD setzen auf Privatisierung statt auf eine Stadt für alle

von Julian Schwarze und Katrin Schmidberger

Mit der Streichung des Runden Tischs Liegenschaftspolitik setzt der Berliner Senat ein fatales Zeichen: Die unter Rot-Grün-Rot eingeleitete Öffnung der Stadtentwicklungspolitik für zivilgesellschaftliche Beteiligung wird von CDU und SPD offenbar nicht weitergeführt. Anstatt die Stadt gemeinsam mit Initiativen, Expert*innen und Bürger*innen zu gestalten, wird unter dem neuen Senat wieder hinter verschlossenen Türen entschieden, zugunsten privater Interessen.

Der Runde Tisch war ein zentrales Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle in der Boden- und Liegenschaftspolitik Berlins. Seine Auflösung bedeutet das Ende eines dringend nötigen Dialogs über die soziale und nachhaltige Nutzung städtischen Eigentums. Damit kehrt der Senat zurück zu einer Politik, in der öffentliche Flächen zunehmend privatisiert und der Einfluss der Stadtgesellschaft zurückgedrängt wird.

Das Graue Kloster: Ein Beispiel für den neuen Kurs

Wie drastisch sich dieser Kurswechsel auswirkt, zeigt der Skandal um das Graue Kloster. Der vom Land Berlin kürzlich abgeschlossene Vergleich mit der gleichnamigen Stiftung ist ein Geschenk an Private auf Kosten der Allgemeinheit. Zwei zentrale Grundstücke in Mitte sowie eine Million Euro sollen in private Hände übergehen, unter Bedingungen, die weder rechtlich zwingend noch wirtschaftlich nachvollziehbar sind.

Ein absurdes Geschenk an die Stiftung

Die in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptung, die Grundstücke hätten lediglich einen Wert von 500.000 Euro, ist nachweislich falsch. Der Bodenrichtwert liegt bei 8.500 Euro pro Quadratmeter, real ergibt sich damit ein Grundstückswert von rund 2,5 Millionen Euro. Statt also einen fairen Gegenwert zu verhandeln, verschenkt Berlin nicht nur wertvolles Eigentum, sondern auch dringend benötigte Haushaltsmittel.

Kein echter Rechtsstreit, sondern ein jahrzehntelanges Taktieren

Entgegen der offiziellen Darstellung handelt es sich nicht um einen „35-jährigen Rechtsstreit“, der endlich zu einem Ende geführt wurde. Vielmehr wurde das Verfahren über Jahrzehnte auf Eis gelegt, ohne gerichtliche Prüfung, offenbar mit dem Ziel, durch Vergleich einen aus öffentlichen Interessen nicht vertretbaren Deal zu ermöglichen. Berlin gibt kampflos auf.

Kulturerbe wird verschachert

Besonders bitter ist der Verlust aus historischer Sicht: Das Graue Kloster ist kein x-beliebiges Grundstück, sondern ein Ort mit hoher kultureller Bedeutung. Dass Teile des Areals in einem fragwürdigen Vergleich ohne demokratische Debatte verscherbelt werden, ist ein Affront gegenüber allen, die sich für den Erhalt öffentlichen Eigentums und einer offenen Stadtgesellschaft einsetzen.

Widerstand bleibt nötig

Der Fall Graues Kloster steht exemplarisch für eine Stadtentwicklungspolitik, die sich von Gemeinwohlorientierung verabschiedet. Es geht nicht nur um zwei Grundstücke – es geht um die Frage, wem die Stadt gehört. Die Petition zur Rückforderung der Flächen bleibt daher hochaktuell. Auch das bereits 1953 übertragene Gelände gehört auf den Prüfstand. Berlin darf nicht zur Beute privater Stiftungen werden.

https://weact.campact.de/petitions/keine-geschenke-an-private-stiftungen-das-graue-kloster-gehort-der-offentlichkeit