Acht Fragen, keine Antwort: Wie der Senat den Volksentscheid über den Bund stoppen will

Fast 60 Prozent der Berliner*innen haben 2021 für die Vergesellschaftung der großen Wohnungskonzerne gestimmt, über eine Million Menschen. Statt dieses Ergebnis umzusetzen, arbeitet dieser Senat daran, es unmöglich zu machen. Und zwar nicht offen im Parlament, sondern über den Bund.

Der Vorgang

Ende Juni fährt Finanzsenator Stefan Evers zur Finanzministerkonferenz. Im Gepäck ein Papier, verfasst gemeinsam mit dem Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel. Inhalt: Eckpunkte für ein Bundesgesetz, das eine Vergesellschaftung praktisch unmöglich machen würde. Entschädigung zum vollen Marktwert, sofort auszuzahlen. Damit wäre jede Vergesellschaftung von vornherein unbezahlbar, und genau das ist der Zweck.

Beschlossen wurde auf der Konferenz nichts. Stattdessen ging ein Brief mit diesen Eckpunkten an Bundesfinanzminister Klingbeil. Kurz darauf kündigte die Bundesregierung ein solches Gesetz an.

Die Nicht-Antwort

Gemeinsam mit meinem Kollegen André Schulze habe ich beim Senat nachgefragt. Wer hat das Papier geschrieben? Welche Senatsverwaltungen waren beteiligt und wann? Wurde das im Senat besprochen? Wie verträgt sich das mit dem Koalitionsvertrag und mit dem eigenen Berliner Rahmengesetz zur Vergesellschaftung?

Der Senat hat alle acht Fragen zu einer einzigen Antwort zusammengefasst und die Auskunft verweigert, unter Verweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Übersetzt: Das Parlament hat sich rauszuhalten. Nicht einmal organisatorische Fragen werden beantwortet. Wer wann in welchem Verteiler stand, ist kein Staatsgeheimnis, sondern eine schlichte Auskunft, auf die das Parlament ein Recht hat.

Der eigentliche Skandal

Interessant wird es beim Vergleich. Zu den Fakten schweigt der Senat. Zur Rechtslage schreibt er plötzlich ausführlich: warum der Bund zuständig sei, warum eine Vergesellschaftung in Berlin auch andere Länder beträfe. Wer zum Verfahren nichts sagt, aber die juristische Begründung für den Eingriff gleich mitliefert, betreibt keine Zurückhaltung, sondern Rückendeckung.

Dass das dem eigenen Berliner Rahmengesetz widerspricht, stört offenbar niemanden. Und während die SPD öffentlich erklärt, sie lasse sich vom Bund nicht reinreden, trägt sie im Senat die Verbotslinie mit.

Zum Vergleich noch eine Beobachtung: Eine Anfrage der AfD zu angeblichen Finanzmarktrisiken der Vergesellschaftung hat der Senat ausführlich beantwortet, inklusive Verweis auf ein von vier Kreditinstituten beauftragtes Gutachten. Dabei musste er einräumen, dass es weder eine Herabstufung noch Stresstests gab. Für die Sorgen der Banken ist also Zeit, für die Fragen des Parlaments zum eigenen Handeln nicht.

Wie es weitergeht

André Schulze und ich haben Akteneinsicht beantragt. Das parlamentarische Fragerecht endet nicht dort, wo der Senat es unbequem findet. Wer ein Volksentscheid-Ergebnis über die Bundesebene aushebeln will, muss das wenigstens im Parlament erklären, statt es in Hinterzimmern zu organisieren.

Die Vergesellschaftung ist entschieden. Sie ist keine Idee, über die noch verhandelt wird, sondern ein demokratisches Votum, das umgesetzt gehört. Ein Bundesgesetz, das nur dazu dient, dieses eine Ergebnis zu kassieren, ist ein Angriff auf die direkte Demokratie.

Wir bleiben an der Seite der Mieter*innen. Für bezahlbare Mieten, ohne weitere Milliarden in die Immobilienlobby zu pumpen. Damit sich daran etwas ändert, braucht es am 20. September eine andere Mehrheit.

Hitzeschutz in der Wohnung ist eine soziale Frage

Wer in einer gut gedämmten Altbauwohnung mit dicken Wänden und Außenjalousien wohnt, kommt durch den Sommer. Wer unterm Dach lebt, in einer schlecht belüfteten Wohnung mit großen Fensterflächen nach Süden, ist der Hitze schutzlos ausgeliefert. Und meistens sind es nicht die teuren Wohnungen, in denen es nachts nicht mehr unter 30 Grad geht. Deshalb ist Hitzeschutz für mich eines meiner Schwerpunktthemen: nicht als Umweltthema neben dem Wohnen, sondern als Teil davon.

Ich höre manchmal, Klima und Verkehrswende seien keine Themen mehr, mit denen man Wahlen gewinnt. Das sehe ich anders. Die Probleme sind so drängend, dass man sie nicht dauerhaft ignorieren kann, so wie es die CDU und in Teilen auch die SPD gerade tun. Berlin wird bis 2050 klimatisch etwa dort landen, wo heute Canberra in Australien liegt. Die Zahl der Tage über 30 Grad und der Nächte, in denen es nicht unter 20 Grad abkühlt, steigt deutlich. Das trifft ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und Familien mit kleinen Kindern am härtesten.

Was der Senat und die landeseigenen Unternehmen wirklich tun

Im Juni habe ich per Schriftlicher Anfrage abgefragt, was seit 2025 tatsächlich umgesetzt wurde. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Nur eines der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen hat überhaupt eine Klimarisikoanalyse für seinen Bestand gemacht. Thermisch-dynamische Simulationen, mit denen sich die Überhitzung von Wohnungen berechnen ließe, hat außer der WBM niemand durchgeführt. Wie viele Wohnungen hitzebelastet sind, weiß deshalb kaum jemand. Die degewo hat rund 5.700 Wohnungen als potenziell belastet eingestuft, ermittelt allein über einen Kartenabgleich mit dem Umweltatlas, also nach Lage, nicht nach dem, was in der Wohnung tatsächlich passiert.

Beschwerden über Hitze werden bei keinem einzigen Unternehmen systematisch erfasst. Deshalb kann auch niemand sagen, wie viele Mieter*innen betroffen sind, wie oft die Miete gemindert wurde oder wie oft nachgerüstet wurde. In einem einzigen dokumentierten Fall wurde einer Mieterin oder einem Mieter ein Klimagerät gestellt. Fördermittel für Hitzeschutz hat praktisch keines der Unternehmen abgerufen. Die HOWOGE erklärt ausdrücklich, eine Nachrüstung mit Außenjalousien, Rollos oder Lüftung nicht zu verfolgen.

Der Senat verweist auf den Hitzeaktionsplan und darauf, dass man geeignete Maßnahmen „prüfe“. Und der Standard, an dem sich der sommerliche Wärmeschutz im Neubau bemisst, die DIN 4108-2, beruht auf Wetterdaten von 1988 bis 2007. Der Senat hält ihn für ausreichend, räumt aber ein, eine Überprüfung könne sinnvoll sein. Das ist Klimapolitik mit dem Rückspiegel.

Was ich fordere

Erstens: endlich wissen, wo das Problem liegt. Ein Sensor-Pilotprojekt und thermische Simulationen im Landesbestand, statt weiter zu raten. Zweitens: ein verbindliches Hitzeschutzprogramm für alle landeseigenen Wohnungen mit Priorisierung der am stärksten belasteten Bestände und mit eigenem Budget. Drittens: ein Stufenmodell mit Temperaturobergrenzen, angelehnt an die Arbeitsstättenverordnung. Für Arbeitsplätze gibt es Grenzwerte, ab denen gehandelt werden muss. In der eigenen Wohnung gibt es nichts. Viertens: Hitzeschutz muss gefördert und darf nicht über die Modernisierungsumlage bei den Mieter*innen abgeladen werden. Sonst zahlen die Betroffenen für den Schutz vor einer Belastung, die sie nicht verursacht haben.

Hitzeschutz und bezahlbare Miete sind kein Widerspruch. Beides zusammenzudenken ist die Aufgabe.

Öffentliches Geld gegen den Volksentscheid Deutsche Wohnen und Co. Enteignen 

Drei Antworten habe ich vom Senat bekommen, als ich wissen wollte, wie viel Geld aus landeseigenen Wohnungsunternehmen in einen Verband fließt, der gegen die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co. Enteignen arbeitet: Geschäftsgeheimnis. Datenschutz. Kein Anlass.

Worum es geht

Bis zur Wahl läuft eine Kampagne von Wirtschafts- und Vermieterverbänden gegen die Umsetzung des Volksentscheids. Plakate, Anzeigen, Social Media. Beteiligt ist der BBU, der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen.

Und im BBU sind alle sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Mitglied. Also Unternehmen, die dem Land Berlin gehören, deren Aufsichtsräte das Land besetzt und deren Einnahmen aus den Mieten der Berliner*innen stammen.

Die Nicht-Antworten

Ich wollte wissen, wie hoch die Mitgliedsbeiträge der landeseigenen Unternehmen an den BBU sind. Antwort: Geschäftsgeheimnis. Ich wollte wissen, wer bei der Informationsveranstaltung des Verbands zur Kampagne im Juni dabei war. Antwort: aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Ich wollte wissen, ob der Senat die Kampagne bewertet oder die Mitgliedschaft überprüft. Antwort: kein Anlass.

Ein Geschäftsgeheimnis gegenüber dem eigenen Eigentümer, dem Land Berlin. Und gegenüber dem Parlament, das diese Unternehmen kontrollieren soll. Das ist absurd. Die Unternehmen selbst bestreiten, sich finanziell an der Kampagne zu beteiligen oder Material erhalten zu haben. Überprüfbar ist das für uns nicht, solange nicht einmal die Beitragshöhe genannt wird.

Warum das ein Problem ist

Wer Mitglied in einem Verband ist, finanziert diesen Verband mit. Damit fließt zumindest indirekt öffentliches Geld in das Umfeld einer Kampagne, die sich mitten im Wahlkampf gegen ein demokratisch beschlossenes Volksentscheid-Ergebnis richtet. Fast 60 Prozent der Wähler*innen haben dafür gestimmt.

Landeseigene Unternehmen sind kein Teil der Vermieterlobby. Sie haben einen sozialen Auftrag und sie gehören der Stadt. Wenn sie in Strukturen mitwirken, die politisch gegen die Interessen ihrer eigenen Mieter*innen arbeiten, ist das mindestens erklärungsbedürftig. Dass der Senat daran nichts zu prüfen findet, ist keine Neutralität, sondern eine politische Entscheidung.

Wie es weitergeht

Ich habe eine Akteneinsicht beantragt. Wenn öffentliche Unternehmen im Umfeld einer politischen Kampagne auftauchen, ist Transparenz keine Höflichkeit, sondern Pflicht. Mieten zahlen Beiträge, Beiträge zahlen Verbandsarbeit. Die Mieter*innen dieser Stadt haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert.

Berliner Mietspiegel 2026: Dramatischer Anstieg – und noch immer kein Handeln des Senats

Der neue Mietspiegel dokumentiert, was Hunderttausende Berliner*innen täglich spüren: Die Mieten sind massiv gestiegen, und der Senat schaut weiter tatenlos zu. Aber selbst das, was der Mietspiegel zeigt, ist noch beschönigt: Neuvertragsmieten sind nicht erfasst, die Lage auf dem Markt ist also noch dramatischer, als die Zahlen auf dem Papier suggerieren.

Wichtiger Service-Hinweis: Wenn Sie/ihr eine Mieterhöhung erhalten, auf keinen Fall sofort zu stimmen! Stattdessen sollten Sie/ihr sie erst prüfen lassen! Die bezirkliche Mieterberatung ist kostenlos und für alle Berliner Mieter*innen offen. Außerdem gibt es die Mietpreisprüfstelle, bei der Sie/ihr eure Miete überprüfen lassen könnt.

Ein Durchschnittswert, der nichts aussagt

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist von 7,21 EUR/m² (2024) auf 7,71 EUR/m² gestiegen, ein Plus von 6,9 Prozent und der stärkste Anstieg seit 2017. Darüber hinaus sind die Unterschiede zwischen den Kiezen enorm, die individuellen Faktoren vielfältig. Der Mietspiegel zeigt insgesamt ein sehr uneinheitliches Bild: Während in einigen Feldern die Mieten nahezu stagnieren, weisen andere Tabellenfelder extreme Steigerungen auf, insbesondere bei den oberen Spannenwerten.

Konkrete Beispiele: In der mittleren Wohnlage, Baualtersklasse 2009–2020, Wohnungsgröße 70–75 m², stieg der Oberwert von 9,98 auf 15,84 EUR/m² – ein Plus von 50,7 Prozent. Den absoluten Höchstwert markiert die Kategorie gute Wohnlage / Baualtersklasse 2020–2024 / unter 60 m² mit einem Oberwert von 27,84 EUR/m².

Oberwerte entkoppeln sich – mit gravierenden Folgen

Die hohen Oberwerte sind dabei maßgeblich auf Neuvermietungen der letzten sechs Jahre zurückzuführen nicht wenige davon unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Unzulässige Mieten dürfen nicht in den Mietspiegel einfließen. Das muss endlich unterbunden werden.

Systematischer Mietbetrug darf keine Grauzone bleiben

Unternehmen wie Vonovia haben tausendfach Merkmale erfunden, die es im Mietspiegel gar nicht gibt, um Mieten zu erhöhen und haben dieses rechtswidrige Vorgehen solange durchgezogen, bis viele Mieter*innen aus Angst oder Unwissenheit gezahlt haben. Erst nach Monaten und mehreren Niederlagen vor Gericht haben sie davon abgelassen. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist systematischer Mietbetrug. Der Senat muss dafür sorgen, dass der Mietspiegel nicht nur existiert, sondern auch durchgesetzt wird.

Neubau kann die Mietenkrise nicht lösen

Die größte Dynamik zeigt sich in der Neubauklasse 2020–2024: Oberwerte überschreiten in mittlerer und guter Wohnlage die 20-Euro-Grenze flächendeckend und deutlich. Auch die Baualtersklassen 2010–2015 und 2016–2019 heben sich massiv von älteren Beständen ab. Der Grund: Neubau ab 2014 ist von der Mietpreisbremse ausgenommen. Ein Gebäude aus dem Jahr 2014 gilt noch heute als „Neubau“, obwohl es vor mehr als zehn Jahren errichtet wurde. Der unregulierte Neubau ist für den Großteil der Berliner*innen unerschwinglich, treibt die Vergleichsmieten nach oben und entspannt den Wohnungsmarkt kaum. Neubau ist keine Lösung für Normalverdienende. Der Begriff muss endlich realitätsnah definiert werden.

Kleine Wohnungen, besonders hohe Mieten

Über alle Baualtersklassen hinweg sind vor allem Wohnungen unter 50 m² am teuersten. Hier wird besonders häufig Kurzzeitvermietung genutzt, die von der Mietpreisbremse ausgenommen ist und zu überhöhten Mieten führt, oft ohne dass die Voraussetzungen dafür überhaupt erfüllt sind. Diese Praxis muss endlich unterbunden werden.

Kappungsgrenze als letztes Korrektiv

Angesichts der massiv gestiegenen Oberwerte gewinnt die Kappungsgrenze – wonach die Miete in drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf – zunehmend an Bedeutung. Sie ist aktuell oft das einzige, was Mieter*innen noch schützt. Das zeigt, wie sehr alle anderen Instrumente versagen.

Landeseigene und Genossenschaften halten den Markt noch zusammen

Die günstigsten Mieten finden sich dort, wo landeseigene Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stark vertreten sind. Sie sind die letzten verbliebenen Garanten für bezahlbare Wohnraumversorgung in dieser Stadt. Das muss Konsequenzen für die Wohnungspolitik haben.

Was jetzt gebraucht wird

Dass wir radikale Lösungen für die Mietenkrise brauchen, war vorher schon klar, dieser Mietspiegel unterstreicht es erneut. Wir brauchen einen neuen Mietendeckel oder zumindest eine Länderöffnungsklausel, die es Berlin erlaubt, das selbst in die Hand zu nehmen. Wir brauchen die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co enteignen. Und mit unserem Bezahlbare-Mieten-Gesetz wollen wir für 60% der Berliner*innen WBS-Wohnungen als verpflichtende Sozialquote (bis zu 30% der freiwerdenden Wohnungen für Vermieter*innen, die mehr als 50 Wohnungen besitzen) zur Verfügung stellen. Die Mieten sollen für diese Haushalte dann 20% unterhalb der Ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mittelwert). 

Konkret muss für den Mietspiegel gelten:

  • Die Mietpreisbremse muss konsequent verfolgt, nachgeschärft und der Neubaubegriff realitätsnah neu definiert werden.
  • Unzulässige Mieten dürfen nicht in den Mietspiegel einfließen.
  • Vermieter*innen müssen verpflichtet werden, Abweichungen vom Mittelwert konkret zu belegen.
  • Die Kurzzeitvermietung muss endlich wirksam reguliert werden.
  • Die Kappungsgrenze muss in angespannten Wohnungsmärkten abgesenkt werden.

Selbstverpflichtungen von Konzernen und Bündnis-PR aus dem Roten Rathaus lösen keine einzige Wohnungsnot. Solange CDU und SPD die Profite der Immobilienwirtschaft schützen statt die Mieter*innen, wird sich nichts ändern. Wir brauchen eine Regierung, die endlich für die Mieter*innen einsteht.