Erneutes Scheitern des Vorkaufsrechts: Senat lässt Schönleinstraße 19 im Stich

Die Nachrichten aus Kreuzberg sind bitter: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg konnte das kommunale Vorkaufsrecht für das Wohnhaus Schönleinstraße 19 zum zweiten Mal nicht durchsetzen. Damit wird das Haus voraussichtlich an einen Investor verkauft, der offenbar teure und möblierte Wohnungen plant – trotz jahrelangem Einsatz des Bezirks und großem Engagement der Mieter*innen vor Ort.

Die Schönleinstraße 19 ist ein sanierungsbedürftiges Mietshaus mit 18 Wohneinheiten, in dem langjährige Mieter*innen leben. Nachdem Anfang 2025 das Vorkaufsrecht für die Immobilie durch den Bezirk gescheitert war, konnte es erneut nicht gezogen werden – trotz erheblicher Neubewertung des Verkehrswerts auf 50% des Ursprungswertes. Grund ist die fehlende Bereitschaft eines landeseigenen Wohnungsunternehmens und eine fehlende Finanzierung durch den Senat. Damit vergeht erneut eine Chance, das Gebäude dem spekulativen Immobilienmarkt zu entziehen und dauerhaft bezahlbar zu halten.

Warum ist der Vorkauf gescheitert?

Das Bezirksamt konnte das Vorkaufsrecht für die Immobilie Schönleinstraße 19 trotz wiederholter Bemühungen letztlich nicht ausüben. Bereits Ende 2024 scheiterte ein erster Anlauf daran, dass der Berliner Senat die erforderlichen Städtebaufördermittel für den Erwerb und die notwendige Sanierung nicht genehmigte.

Im Herbst 2025 unternahm der Bezirk einen erneuten Versuch, das Vorkaufsrecht geltend zu machen und einen gemeinwohlorientierten Erwerb vorzubereiten. Dabei wurden sowohl ein genossenschaftliches Modell als auch der Einbezug einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft geprüft. Der genossenschaftliche Erwerb erwies sich jedoch als organisatorisch nicht umsetzbar, während die landeseigene Gesellschaft den Ankauf aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als nicht tragfähig bewertete.

Zentraler Hinderungsgrund blieb in allen Varianten die ungeklärte Finanzierung: Ohne die Freigabe entsprechender Fördermittel durch den Senat waren weder der Ankauf der Immobilie noch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich darstellbar. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts lief schließlich Mitte Dezember aus, nachdem der Senat auch diesmal die Bereitstellung der notwendigen Mittel abgelehnt hatte – trotz gegenüber früheren Bewertungen deutlich reduzierter Erwerbskosten.

Der Grüne Bezirksstadtrat Florian Schmidt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass der Senat damit eine weitere Chance verpasst habe, Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen. Zugleich dankte er den betroffenen Mieter*innen ausdrücklich für ihr anhaltendes Engagement und ihre Unterstützung im gesamten Verfahren.

Was bedeutet das für die Mieter*innen?

Ohne den Vorkauf droht den Bewohner*innen der Schönleinstraße 19 die Übernahme durch einen renditeorientierten Investor. Nach aktuellem Stand soll das Haus nun an einen Investmentbanker verkauft werden, der auf möbliertes Wohnen spezialisiert ist – mit der realen Gefahr, dass die bisherigen Mieten und damit auch der Charakter des Hauses und seines Kiezes bedroht werden.

Wir fordern mehr Unterstützung durch den Senat!

Der erneute Misserfolg zeigt einmal mehr: In Berlin braucht es nicht nur auf dem Papier ein Vorkaufsrecht, sondern auch den politischen Willen, es in die Praxis umzusetzen mit ausreichender finanzieller Unterstützung durch den Senat. Ohne diesen Rückhalt bleibt das Vorkaufsrecht zu oft wirkungslos – zur Verdrängung von Mieter*innen und zur weiteren Profitorientierung des Wohnungsmarktes.

Ich stehe weiterhin an der Seite der Mieter*innen, die sich für ihren Wohnraum einsetzen, und fordere:

  • klare finanzielle Unterstützung des Senats für bezirkliche Vorkäufe,
  • mehr Ressourcen für Sanierung und gemeinwohlorientierten Erwerb,
  • eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, damit es nicht nur ein zahnloses Instrument bleibt.

Der Fall Schönleinstraße 19 ist kein Einzelfall – und ein Warnsignal für Berlin, wenn wir den Charakter unserer Stadt und das Recht auf bezahlbares Wohnen ernst nehmen wollen.

Kommunalisierung ohne Kontrolle? Was der Film „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ von Kotti und Co. über Berlins Wohnungspolitik enthüllt

Ein wirksamer Mieterschutz in Berlin erfordert mehr als nur politische Versprechen. Er braucht klare Regeln, Transparenz und eine entschlossene Steuerung der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Der neue Dokumentarfilm „VIELE eInzelfälle WENIG KONTROLLE“ der Initiative Kotti und Co legt offen, wie sehr Wunsch und Realität in der Berliner Wohnungspolitik auseinanderklaffen.

Ich wurde für diesen Film interviewt und er zeigt auf drastische Weise: Die Kommunalisierung privater Wohnbestände, die eigentlich ein großer Erfolg für die Mieter*innen sein sollte, erfüllt ihre sozialen und instandhalterischen Versprechen oft nicht.

Versprechen und Ernüchterung: Die Bilanz der Kommunalisierung

Die Rückkäufe von Wohnungen durch das Land Berlin waren ein hart erkämpfter Sieg der Mieter*innenbewegung. Die Hoffnung war groß: sozial leistbarer Wohnraum, gute Instandhaltung, Transparenz und Mitbestimmung.

Doch die Bilanz ist ernüchternd. Der Film dokumentiert:

  • Mangelhafte Instandhaltung: Mieter*innen berichten von weiterhin schlechtem Zustand der Häuser, kaputten Heizungen und ineffektivem Service.
  • Explodierende Betriebskosten: Trotz öffentlicher Hand zahlen Mieter*innen zum Teil doppelt so hohe Betriebskosten wie der Berliner Durchschnitt. Das „Contracting“ von Wärme und undurchsichtige Abrechnungen führen zu hohen Nachzahlungen.
  • Fehlende Mitbestimmung: Die Bewohner*innen fühlen sich nicht ernst genommen und ihre Beobachtungen zu Mängeln und Vorkommnissen verhallen.

Das zentrale Problem, das der Film herausarbeitet, ist das Fehlen einer konsequenten politischen Steuerung des Senats gegenüber den landeseigenen Unternehmen.

Meine Kritik im Film: Der Senat lässt die Landeseigenen an der langen Leine

In meinem Interview für den Film habe ich meine Einschätzung zur Steuerung der LWU durch den Berliner Senat deutlich gemacht. Die wichtigsten Punkte:

1. Fehlende politische Steuerung:

Die Landeseigenen werden im Moment gar nicht politisch gesteuert und können dadurch eigentlich machen, was sie wollen. Obwohl das Land Berlin der Hauptgesellschafter ist und demnach die Verantwortung für die politische Ausrichtung trägt, agiert der Senat oft nicht wie eine Obrigkeit, die Vorschriften macht, sondern betont die „unternehmerische Unabhängigkeit“ der LWU. Wenn der Senat Anweisungen geben kann, hat er auch Sanktionsmöglichkeiten, diese werden aber nicht genutzt.

2. Die falsche Rechtsform:

Zwei der größten LWU sind Aktiengesellschaften. Diese Rechtsform passt nicht zu einem sozialen Versorgungsauftrag. Sie impliziert eine Logik, die auf Gewinn und Einnahmengenerierung ausgerichtet ist, anstatt primär gemeinwohlorientiert zu handeln.

3. Ausgehöhlte Kontrollmechanismen:

Der Film zeigt, wie Kontrollinstrumente abgeschafft oder geschwächt wurden:

  • Die Kontrollbehörde „Wohnraumversorgung Berlin“ wurde zu einer weitgehend machtlosen Ombudsstelle namens „Sicheres Wohnen“ umgewandelt. Der wichtige jährliche Bericht und der Auftrag für ein politisches Controlling fallen weg.
  • Die parlamentarische Kontrolle findet in einem vertraulichen Unterausschuss statt, in dem jede Fraktion nur 10 Minuten Zeit hat, Fragen an die LWU-Geschäftsführungen zu stellen. Eine wirkliche Kontrolle ist so nicht möglich.
  • Die neue Kooperationsvereinbarung ab 2024 ist deutlich „laxer“. Sie erlaubt höhere Mieterhöhungen als die vorherige Regelung und erhöht die WBS-Einkommensgrenze, sodass weniger Wohnungen an tatsächlich einkommensschwache Haushalte gehen.

Der Blick nach vorn: Wie eine vernünftige Vergesellschaftung gelingen kann

Die Lösung liegt in einem fundamentalen Wandel der Struktur. Wie im Film betont, könnte die politische Steuerung und soziale Ausrichtung am einfachsten und wirksamsten gelingen, indem die LWU-Bestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Das bedeutet:

  • Ende der AG: Die Rechtsform wird dem sozialen Versorgungsauftrag angepasst.
  • Demokratische Verwaltung: Die Verwaltung erfolgt durch Mieter*innen, Beschäftigte, die Stadtgesellschaft und Senatsvertreter*innen. Eine politische Steuerung wird nicht nur möglich, sondern verpflichtend.
  • Dezentralisierung für Mieter*innen: Eine Zusammenlegung der LWU könnte in der politischen Steuerung effizienter sein, muss aber mit einer gleichzeitigen Dezentralisierung und Schaffung von mehr Ansprechpartner*innen vor Ort für die Mieter*innen einhergehen.

Wir können nicht zulassen, dass die landeseigenen Wohnungen nur dem Namen nach sozial sind. Ich bleibe dran. Für eine Wohnungspolitik, die hält, was sie verspricht, mit sozial leistbarem Wohnraum, guter Instandhaltung und echter Kontrolle. Berlin braucht eine starke politische Hand, die die LWU im Sinne der Mieter*innen steuert.

Den Film findet ihr hier: https://youtu.be/Jj3J93jUVfU?si=WxQlBO2HavoDoXam

Ein Kiez droht seinen Fahrradladen zu verlieren – Warum ich mich für den „Bike Park“ einsetze

Seit über zwei Jahrzehnten gehört der Fahrradladen von Selami Akosman fest zum Kiez. Kinder haben hier ihr erstes Rad gekauft, Studierende ihr Gebrauchtrad reparieren lassen, Nachbar*innen quatschen beim Pumpen der Reifen noch schnell über den Tag und Kinder und Jugendliche, die kein Fahrrad besitzen, können hier Fahrräder kostenfrei nutzen. Ein Laden, der weit mehr ist als ein Geschäft: Er ist Teil der sozialen Infrastruktur des Viertels. Gerade in Kiezen wie um den Mehringplatz ist eine soziale Gewerbevermietung, die sich an den Bedarfen der Bewohner orientiert, zentral und der Bike Park ist genau so ein Gewerbe.

Doch nun steht dieser Ort vor dem Aus. Nach 20 Jahren Betrieb hat der Inhaber eine fristlose Kündigung von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge erhalten. Offiziell geht es um einen Mietrückstand von zwei Monaten. Doch die Geschichte ist deutlich komplizierter – und sie wirft Fragen auf, die weit über einen einzelnen Laden hinausreichen.

Selami Akosman ist nicht nur Fahrradhändler. Er ist ehemaliger Ringer, frischgebackener Vater, ausgebildeter Bauingenieur, jemand, der sich hier vor vielen Jahren bewusst selbstständig machte, weil er im Kiez eine Zukunft sah. Er zahlt rund 9500 Euro Miete im Monat, eine Summe, die zeigt, unter welchen Belastungen Kleingewerbe inzwischen auch im Eigentum landeseigener Unternehmen arbeiten. Dennoch lief sein Geschäft, er beschäftigte zwei Auszubildende, investierte in Onlineverkauf und Reparaturen.

Also warum die Kündigung? Akosman wurde gesagt, dass er während angekündigter Sanierungsarbeiten zwei Monate keine Miete zahlen müsse. Also räumte er zeitweise seinen Laden aus, wartete auf Handwerker, die nie kamen. Stattdessen bekam er die fristlose Kündigung zugestellt. Die Howoge bestreitet dies. Doch für den Mieter blieb der Eindruck, dass Kommunikation nicht stattgefunden hat und ein Missverständnis zum existenziellen Risiko wurde.

Besonders irritiert: Akosman verfügt über rund 30.000 Euro Guthaben aus Rückzahlungen und Kautionen, mehr als genug, um den angeblichen Mietrückstand sofort zu begleichen. Er bietet an, sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten zu tragen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bislang ohne Reaktion.

Gleichzeitig steht das Gebäude, in dem sich der „Bike Park“ befindet, zum Teil leer. Das Objekt ist sichtbar renovierungsbedürftig. Doch die Howoge äußert sich nicht dazu, ob Sanierungen geplant sind oder warum sie dennoch an der Kündigung festhält. Für die beiden Auszubildenden bedeutet dies eine ungewisse Zukunft. Für den Kiez bedeutet es den drohenden Verlust eines gewachsenen Gewerbestandorts.

Und genau deshalb mische ich mich ein.

Als Sprecherin für Wohnen und Mieten im Berliner Abgeordnetenhaus und direkt gewählte Abgeordnete für den Mehringplatz sehe ich hier nicht nur einen Gewerbesstreit, sondern ein strukturelles Problem. Landeseigene Wohnungsunternehmen müssen vorbildlich handeln. Sie haben die Verantwortung, nicht wie renditeorientierte Private aufzutreten, sondern sozial, fair und verlässlich zu agieren. Gerade sie müssen in der Lage sein, Missverständnisse aufzuklären, statt fristlos zu kündigen. Sie müssen Gespräche anbieten, statt über die Köpfe der Menschen hinweg Entscheidungen zu treffen, die deren Existenz bedrohen.

Es geht hier um mehr als zwei Monatsmieten. Es geht um Vertrauen. Um Verlässlichkeit. Und um den Erhalt der Kiezstrukturen, die Berlin ausmachen. Ein Laden wie der „Bike Park“ entsteht nicht einfach neu, wenn er einmal verschwindet. Was über 20 Jahre gewachsen ist, lässt sich nicht ersetzen.

Ich habe die Howoge deshalb aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen und mit dem Mieter eine tragfähige Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Denn die Situation ist lösbar und sie muss gelöst werden. Es wäre ein Skandal, wenn ein landeseigenes Unternehmen einen solchen Betrieb aus dem Kiez drängt, obwohl eine Einigung möglich ist.

Solche Fälle zeigen, wie dringend Berlin verlässliche Regelungen für Gewerbemietverhältnisse braucht, besonders in öffentlicher Hand. Und sie zeigen, warum wir weiterhin dafür kämpfen müssen, dass unsere Stadt ihre lebendigen Strukturen behält.

Ich werde weiter dranbleiben. Für Selami Akosman. Für seine Auszubildenden. Und für einen Kiez, der seine Orte nicht verliert, nur weil Kommunikation versagt hat.

Der „Bike Park“ gehört zum Mehringplatz. Und genau dort soll er bleiben.

Genossenschaften stärken – für mehr bezahlbaren Wohnraum in Berlin

Wohnungsbaugenossenschaften sind eine tragende Säule für bezahlbare Mieten und stabile Nachbarschaften in Berlin. Sie entziehen Wohnraum dauerhaft der Spekulation, bauen langfristig, orientieren sich am Gemeinwohl und schaffen soziale Durchmischung. Genau deshalb braucht Berlin sie.

Doch die Realität sieht leider anders aus: Gerade junge oder kleinere Genossenschaften stoßen in Berlin auf hohe Hürden, wenn sie geförderte Wohnungen errichten wollen. Die Förderpraxis der Investitionsbank Berlin (IBB) ist oft intransparent, langwierig und nicht auf die Bedürfnisse gemeinwohlorientierter Akteure zugeschnitten. Das Ergebnis: Projekte verzögern sich oder scheitern ganz. obwohl dringend neuer, bezahlbarer Wohnraum gebraucht wird.

Damit sich das ändert, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen einen umfassenden Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht:
„Verbindlichkeit und Transparenz – Genossenschaften im Wohnungsbau stärken!“

Worum geht es?

Wir wollen dafür sorgen, dass Genossenschaften in Berlin endlich verlässlich bauen können. Dafür müssen die Förderbedingungen dringend reformiert werden. Unser Antrag setzt an den zentralen Schwachstellen an um Förderverfahren transparenter, schneller und fairer werden.

1. Ein klares Förderziel: 1.000 Genossenschaftswohnungen pro Jahr

Berlin braucht mehr genossenschaftlichen Wohnungsbau. Deshalb setzen wir ein verbindliches Jahresziel. Damit wird auch der Bund korrekt berücksichtigt, der ausdrücklich eine Priorisierung gemeinwohlorientierter Träger fordert.

2. Mehr Transparenz und Verbindlichkeit bei der IBB

Aktuell warten Genossenschaften oft viele Monate auf Antworten oder wissen nicht, ob ihr Projekt überhaupt förderfähig ist. Wir fordern:

  • klare und öffentlich einsehbare Förderkriterien,
  • ein verbindliches Vorprüfverfahren,
  • eine maximale Bearbeitungsfrist von drei Monaten
  • Verpflichtung Beratungsgespräche anzubieten.

So lassen sich Risiken minimieren und Projekte verlässlich planen.

3. Planungssicherheit – schon in der Frühphase

Grundstückskäufe und Planungsleistungen kosten schnell Millionen. Ohne vorher zu wissen, ob man gefördert wird, ist das für viele Genossenschaften nicht tragbar.
Wir schlagen deshalb vor:

  • Instrumente wie eine einjährige Anhandgabe von Grundstücken,
  • klarere Abstimmung zwischen Konzeptvergaben und Förderlogik
  • sowie verbindliche Vorabzusagen.

4. Eigenkapitalregeln reformieren

Junge Genossenschaften haben oft geringe Eigenkapitalreserven. Die bisherigen starren Vorgaben schließen sie faktisch vom Wohnungsbau aus. Wir wollen deshalb:

  • flexiblere Eigenkapitalquoten,
  • Anerkennung von nachrangigen Direktkrediten als Eigenkapital,
  • und eine faire Bewertung des Erbbaurechts.

5. Mehr Personal für die IBB

Die IBB braucht ausreichend Fachpersonal, um Förderanträge zügig und kompetent bearbeiten zu können. Unser Antrag fordert eine entsprechende Aufstockung sowie eine Koordinierungsstelle auf Landesebene, die Förderung, Bund-Land-Abstimmung und Genossenschaften zusammenbringt.

6. Erbbauverträge finanzierungsfähig machen

Viele Projekte scheitern daran, dass Genossenschaften auf Erbbauflächen keine Finanzierung bekommen – weil die aktuellen Vertragsklauseln zu starr sind. Wir wollen:

  • die Heimfallregelungen anpassen,
  • notwendige Zusatzvereinbarungen für Bankkredite ermöglichen
  • und gemeinsam mit IBB und BIM neue, praxistaugliche Vertragsmodelle entwickeln.

Warum das alles wichtig ist

Berlin braucht dringend bezahlbaren Wohnraum und Genossenschaften bieten dafür ein verlässliches und stabiles Modell. Der Senat hat große Ziele: Bis zu 30.000 Wohnungen sollen in neuen Quartieren genossenschaftlich entstehen. Allein Junge Genossenschaften planen schon heute rund 1.000 geförderte Wohnungen, könnten aber deutlich mehr leisten, wenn Verfahren endlich verlässlich funktionieren und sie adäquat unterstützt werden.

Mit unserem Antrag schaffen wir einen Rahmen, der:

  • Planungssicherheit herstellt,
  • Bürokratie abbaut,
  • gemeinwohlorientierte Akteure stärkt
  • und damit langfristig bezahlbaren Wohnraum sichert.

Wir machen den Weg frei für ein faires, transparentes und funktionierendes Fördersystem, damit Genossenschaften das beitragen können, was Berlin so dringend braucht: dauerhaft bezahlbare Wohnungen für alle.