Katrin Schmidberger

Nachbesserungen mangelhaft: weitere Änderungen beim Zweckentfremdungsgesetz dringend nötig

Heute wird im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses über die vom Senat beschlossenen Änderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes beraten. Die von Rot-Schwarz angekündigten Nachbesserungen des Zweckentfremdungsverbots reichen aber bei weitem nicht aus. Weitere Änderungen sind dringend notwendig, wenn das Gesetz seine volle Wirkung entfalten soll. Deshalb werden wir folgende Vorschläge einbringen: Wir wollen erschweren, dass preiswerter Wohnraum durch Abriss vernichtet wird. Künftig soll nicht jeder x-beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gelten, sondern: Nur wenn neuer Wohnraum in vergleichbarer Lage, Ausstattung und Mietpreishöhe geschaffen wird, soll dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden. Wir wollen die Höhe der[…]

Weiterlesen

Das Zweckentfremdungsverbot steckt weiter in der Vollzugskrise – Nachbesserungen vom Senat reichen nicht

Der Senat plant Nachbesserungen für das Ende 2013 wieder eingeführte Zweckentfremdungsverbot in Berlin – das ist auch längst überfällig, die angekündigten Nachbesserungen können aber nur ein erster Schritt sein. Damit das Zweckentfremdungsverbot seine volle Wirkung entfalten kann, sind noch weitere Änderungen dringend notwendig. Was nötig ist und wo es immer noch Probleme gibt, dazu habe ich im Plenum gesprochen: Das Zweckentfremdungsgesetz steckt weiterhin in einer Vollzugskrise. 37 neue Personalstellen reichen nicht aus, um 1,6 Millionen Mietwohnungen effektiv zu schützen. Die Bezirke müssen endlich in die Lage versetzt werden, zweckfremde Nutzungen[…]

Weiterlesen