Katrin Schmidberger

Verkauf zum Höchstpreis beenden, Vorkaufsrecht für Kommunen einführen – Bundesratsinitiative für ein neues BImA-Gesetz

Unter der Überschrift „Verkaufsstopp bei der BImA zum Höchstpreis erwirken – Vorkaufsrecht und Erstzugriffsrecht für Kommunen zum Verkehrswert oder darunter stärken“ haben wir gemeinsam als Koalition einen Antrag im Abgeordnetenhaus eingebracht, der eine Änderung des BImA-Gesetzes und der Bundeshaushaltsordnung fordert. Hierfür soll der Senat eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Ziel ist es – wie von uns Grünen seit langem gefordert – die Liegenschaftspolitik der BImA grundsätzlich zugunsten der sozialen Wohnraumversorgung neu auszurichten. Der Ausverkauf von öffentlichen Flächen soll beendet werden. Insbesondere Immobilien und Grundstücke, die für das Wohnen geeignet sind, sollen nicht mehr zum Höchstpreis[…]

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Dragoner-Areal: Verkauf wird endlich rückgängig gemacht

Lange hat es gedauert, nun hat der Bund endlich seine Blockade aufgegeben: der Kaufvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und einem Wiener Immobilienkonsortium wird rückabgewickelt. Bereits am 10. September 2015 wurde der Verkauf durch eine rot-grüne Mehrheit im Finanzausschusses des Bundesrats abgelehnt. Bisher verweigerte sich die BImA aber, den Beschluss zu akzeptieren. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Privatisierung des Dragoner-Areals endlich rückgängig gemacht wird.   Die Rückabwicklung des Kaufvertrages kann aber nur der erste Schritt sein. Jetzt muss der Bund das Grundstück zu fairen Konditionen an[…]

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Ein Jahr AV-Wohnen: Bilanz über die Kosten der Unterkunft für Beziehende von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe

Am 7. Juli 2016 zogen Sigmar Gude, Leiter des Stadtforschungsinstituts Topos und ich in einem gemeinsamen Pressegespräch Bilanz über die derzeit gültige Aufwendungsverordnung Wohnen (AV Wohnen). Anlass war das einjährige Bestehen der Verordnung seit dem 1. Juli 2015. Sie regelt die Sätze der Kosten der Unterkunft (KdU), die Haushalten mit geringem Einkommen nach dem SGB II und SGB XII zur Deckung ihrer Wohnkosten zugesprochen werden. Die Vorgängerregelungen wurden in mehreren Gerichtsinstanzen aufgrund unschlüssiger Berechnungsmodelle für ungültig erklärt. Vor dem Pressegepräch hatten wir in schriftlichen Anfragen zu klären versucht, ob die[…]

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