Das Zweckentfremdungsverbot steckt weiter in der Vollzugskrise – Nachbesserungen vom Senat reichen nicht

Der Senat plant Nachbesserungen für das Ende 2013 wieder eingeführte Zweckentfremdungsverbot in Berlin – das ist auch längst überfällig, die angekündigten Nachbesserungen können aber nur ein erster Schritt sein. Damit das Zweckentfremdungsverbot seine volle Wirkung entfalten kann, sind noch weitere Änderungen dringend notwendig. Was nötig ist und wo es immer noch Probleme gibt, dazu habe ich im Plenum gesprochen:

Das Zweckentfremdungsgesetz steckt weiterhin in einer Vollzugskrise. 37 neue Personalstellen reichen nicht aus, um 1,6 Millionen Mietwohnungen effektiv zu schützen. Die Bezirke müssen endlich in die Lage versetzt werden, zweckfremde Nutzungen aktiv zu unterbinden – notfalls gerichtlich. Die hohe Dunkelziffer leer stehender Wohnungen und Ferienwohnungen zeigt, wie viel Potenzial das Zweckentfremdungsverbot hat. Die Anmietung illegaler Ferienwohnungen durch das Lageso muss ebenso beendet werden. Dadurch wird Wohnraum nur noch knapper und die Notunterbringung noch teurer.

Wir fordern zudem weitere gesetzliche Änderungen: der Abriss von Wohnraum muss so geregelt werden, dass nicht jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum gilt.

Die Ungenauigkeit im Gesetz hat dazu geführt, dass einige Bezirke gerichtlich gescheitert sind, als sie den Abriss von preiswerten Mietwohnungen verhindern wollten. Hier brauchen wir eine Klarstellung im Gesetz: Nur wenn neuer Wohnraum in vergleichbarer Lage, Ausstattung und Mietpreishöhe geschaffen wird, sollte dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden.

Deshalb braucht es auch schärfere Strafen. So wollen wir die Höhe der Strafe bei verbotener Zweckentfremdung von derzeit bis zu 50.000 Euro auf künftig maximal 500.000 Euro erhöhen. Denn Ordnungswidrigkeiten wie Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnung sind oft für Investoren so profitabel, dass die Geldstrafe einfach hingenommen wird. Dabei muss natürlich die Strafe in Relation zum entstandenen Schaden und Verlust von preiswerten Wohnraum stehen.

Zu begrüßen ist, dass die sogenannte Genehmigungsfiktion vorläufig ausgesetzt wird. Diese Regelung war von Anfang an ein Konstruktionsfehler und muss unbedingt komplett gestrichen werden. Mit dieser Regelung gelten Genehmigungen für Ferienwohnungen automatisch als erteilt, wenn die Bezirksämter nicht binnen 14 Wochen widersprechen. Angesichts des auslaufenden zweijährigen Bestandsschutzes für Ferienwohnungen Ende April 2016 war absehbar, dass viele Betreiber in einer Antragsflut versuchen würden, die personell unterbesetzten Bezirke zu überlasten und dadurch Genehmigungsfiktionen auszulösen.